gutachten oder abes

Ford Escort Mk7 (GAA, GAL, GAL 4, ALL, AVL)

hallo leute habe meinem neffen einen umgebauten escort gekauft,problem ist jetzt das nichts eingetragen ist da der sohn des verkäufer gestorben ist bevor er die sachen eingetragen hat.
mein problem ist jetzt das die mutter keine unterlagen mehr rausrückt und ich somit keine gutachten für die teile habe ,kann mir jemand weiter helfen oder einen tipp geben wo ich welche herbekomme?
brauche gutachten od abes für folgende teile :

9x16 h2 et 30 Borbet T felgen mit 215/40 zr 16 Reifen kba 43740
Hella Heckspoiler mit 3. bremsleucht kba 37478
M3 Spiegel Herrsteller KDC ? (nie gehört davon)
Lenkrad Momo kba 70142 Typ d32 ,nabe K4529
Weitec federn sind grün vorne steht f0027va/031 und hinten f0027ha/031 drauf
Auspuffanlage ist von FK NR: mittelschaldämpfer fkddf0405-2 endschaldämpfer fkddf0405-1

wäre super wenn mir jemand weiter helfen kann
gruß lars

16 Antworten

Hi und Willkommen.

1. ABE`s bekommt man beim Hersteller
unter Angabe von KBA Nummer und Fahrzeugdaten.

2. Wenn, denn brauchen wir hier auch die Fahrzeugdaten

3. Sind ABE-Kopien & Teilegutachten eigentlich nutzlos.

4. Wenn man eine ABE hat, brauch es nicht eingetragen werden.
Nur wenn Du ein Teilegutachten hast.

ch33rz

für die weitec federn kannst du dir auf der internetseite von weitec das gutachten runterladen.

das gutachten fr die felgen kannst bei fast jedem reifenhändler kriegen. die meißten verkaufen ja borbet. bei 9x16 denk ich wird das nur ein fetsigkeitsgutachten sein. aber du könntest auch ein vergleichsgutachten von ner anderen 9x16er nehmen. damit gibt sich fast jeder tüv auch zufrieden.

ist bei den spiegeln irgendwo ein e-prüfzeichen drauf? bei den spiegeln die meine schwester an ihrem fiesta drauf hat, wollte auch nie jemand was. und der hat schon 2mal tüv gekriegt. und die spiegel wurden geprüft.

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ


3. Sind ABE-Kopien eigentlich nutzlos.

4. Wenn man eine ABE hat, brauch es nicht eingetragen werden.
Nur wenn Du ein Teilegutachten hast.

ch33rz

abe kopien sind nicht nutzlos. damit gibt sich die polizei bei ner kontrolle auch zufrieden. hab ich selbst die erfahrung machen dürfen

eine abe muß aber mitgeführt werden, also braucht er diese abe´s. oder er läßt sich das eintragen damit er nicht so nen papierkrieg hat. er wäre nicht der erste der das macht!

Ja, Kopien werden aber nur geduldet !

Die Rennleitung oder der TÜV kann Dir aber auch die Karre sofort stilllegen mit einer Kopie 😉

Und das mit ABE und Teilegutachten habe ich auch gesagt.

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Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ


Ja, Kopien werden aber nur geduldet !

Die Rennleitung oder der TÜV kann Dir aber auch die Karre sofort stilllegen mit einer Kopie 😉

Und das mit ABE und Teilegutachten habe ich auch gesagt.

geduldet is relativ. es gibt viele faule polizisten. die meißten geben sich damit zufrieden wenn du ihnen eine kopie vorzeigst. das einzige was meiner meinung nach passieren könnte wäre vielleicht ein mängelbericht. naja, und dann besorgt man sich eben ein orginal. das sie einem die karre stilllegen, da muß schon viel passieren. zb ein sehr motivierter tuninghasser ;-)

Das Gutachten für die felgen bekommst kostenlos bei www.borbet.de

Schilder denen deine Felgen mit allen Daten und du bekommst entweder als Download oder per Post das teilegutachten. Die Jungs sind da sehr kollegial und haben einen 1 A Service

FK sollte genauso sein und weitec ebenfalls

Google unter FK Automotive und dann findest die HP

Danke jungs für die hilfe

es handelt sich um einen `94 escort Typ Gal mit 1,6l 16v maschine

hab bei borbet schon geschaut die haben nur ein gutachten füt 7,5x16 drin werd morgen dort mal anrufen.
bei weitec werd ichs auch mal probieren.

mit fk habe ich bis jetzt nur schlechte erfahrung gemacht werde es aber trotzdem mal probieren

auf dem spiegel ist ein e zeichen .

ich weis das man wenn man eine abe hat nichts eintragen muß werde es aber trozdem machen da bei uns die polizei zimlich scharf is und es muß nicht sein das mein neffe mgleich probleme mit denen hat.ist sein erstes auto

Bei Borbet geht es sehr schnell.

Und kostenlos.

Und zu den Kopien.
Bei Gutachten, darf der Prüfer eigentlich keine Abnahme machen 😉

Tja Dj ............ eigentlich..... hast recht

Borbet bieten sie selber zum Download an und das ist dann ja auch eine Kopie.
Ich hab meine sogar in Schwarz weiß ausgeduckt wo selbst der aufgedruckte Stempel vom TÜV Rheinland nicht die original Farbe hatte. Hat meinem Prüfer nicht die Bohne gejuckt
.

@ TE
Schreib Borbet an und du wirst dein Gutachten bekommen auch wenn sie es zum DL nicht mehr anbieten. War bei meinen Felgen genauso. Bekommst dann sogar den aktuellen Katalog und kleinkrams zugeschickt

Ja, ich mache es ja auch so, aber ist halt nicht i.O.

Was wichtig wäre, das man die eigentlich auch nicht in Farbe drucken darf.

Denn es ist eigentllich so wie bei einem Fahrzeugschein, wenn man eine Kopie mitführt darf die nur in schwarz/weiß sein.

Denn in Farbe wäre es Urkundenfälschung, dies hat uns mal ein Polizist gesagt und unser Anwalt hat es bestätigt.

Naja, hat noch nie ein Hahn nach gekreht.
Aber so ist es.

Es ist wie so häufig im Leben: Nur das Original zählt. In letzter Zeit werden vermehrt Kopien von Teilegutachten, gutachterlichen Stellungnahmen und § 19 (4) StVZO-Bescheinigungen über Auflastungen angeboten.

Hiermit soll eine Auflastung eines beliebigen Fahrzeugs möglich sein, dessen Typ in den Kopien genannt ist. Die Vorlage einer Originalbescheinigung könne vom TÜV-Sachverständigen nicht gefordert werden, da ja keine technische Änderung zur Auflastung erforderlich sei.

Das ist falsch! Der TÜV-Sachverständige benötigt von Ihnen unbedingt das Original.

Nur mit dem Original darf der Sachverständige bestätigen, dass ihm wirklich eine entsprechende Auflastungs-Freigabe eines Fahrzeugherstellers, Fahrzeugimporteurs, eines technischen Dienstes oder eines amtlich anerkannten Sachverständigen vorliegt (Bescheinigung nach § 27 StVZO, Formblatt gemäß VkBl Heft 7 2000, Seite 124 ff).
Bei einer Kopie sind weder der Hersteller des Originals, noch die Inhalte des Originals sicher feststellbar. Und wie kann der TÜV-Sachverständige sicher feststellen, dass ein Kunde ein Nutzungsrecht für die angestrebte Bescheinigung gemäß § 27 StVZO erworben hat?

Die Zubehörindustrie liefert zahllose Tuningteile, mit denen Sie Ihr Fahrzeug Ihren persönlichen Wünschen anpassen können. Doch damit beim Tuning-Spaß Ihre Sicherheit und der Umweltschutz nicht auf der Strecke bleiben, verlangt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bestimmte Nachweise über die Unbedenklichkeit von Tuningmaßnahmen.

TÜV NORD Mobilität unterstützt Sie bei Ihren Tuning-Maßnahmen. Mit Sicherheit.

* Prüfzeugnisse: Sicherheit Schwarz auf Weiß
Mit diesen Zeugnissen fahren Sie auf der sicheren Seite:

# Teilegutachten (TGA)
# Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE)
# Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)
# EG- oder ECE-Genehmigung
# Nachträge oder Auszüge aus der Fahrzeuggenehmigung

Prüfzeugnisse enthalten neben Montagehinweisen auch Beschränkungen und Auflagen. Viele Tuningteile sind nur für bestimmte, im Prüfzeugnis aufgeführte Fahrzeugtypen zugelassen.

* Änderungsabnahmen gemäß § 19 Abs. 3 StVZO
Nach der Montage von Tuningteilen mit Teilegutachten müssen amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfingenieure prüfen, ob die Teile an Ihrem Fahrzeug richtig montiert wurden und die vorgegebenen Beschränkungen oder Auflagen eingehalten werden. Hierüber erhalten Sie anschließend eine Bestätigung des ordnungsgemäßen Ein- oder Anbaus („Anbaubescheinigung“).

Bei ABE oder ABG ist eine Änderungsabnahme nur dann erforderlich, wenn sie in der Genehmigung gefordert wird. Sofern dies nicht der Fall, genügt es, wenn Sie die ABE / ABG zusammen mit den Fahrzeugpapieren mitführen. Ist eine Änderungsabnahme erforderlich, muss Ihre nächste Fahrt nach dem Einbau des Tuningteils dann zum Sachverständigen oder Prüfingenieur führen.

Für Teile mit einer EG- oder ECE-Genehmigung benötigen Sie in der Regel keine Änderungsabnahme. Wir empfehlen Ihnen, die Genehmigungsunterlagen bzw. die Einbauanleitung mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen, zumindest aber aufzubewahren.

* Darf ich an einem Fahrzeug beliebige Tuningteile kombinieren?
Tuning-Maßnahmen können sich gegenseitig negativ beeinflussen, z. B. eine Rad-/ Reifenkombination in Verbindung mit einem kleineren Sportlenkrad oder einem Fahrwerk.

Achten Sie daher beim Kauf von Tuningteilen, die sich gegenseitig beeinflussen können darauf, dass die Zulässigkeit der Teilekombination in den Prüfzeugnissen ausdrücklich erwähnt ist.

* Wann ist eine Einzelabnahme notwendig (Gutachten nach § 21 i.V.m. § 19 (2) StVZO)?
Sie wollen mehr Individualität? Sie wollen mehrere Tuningteile, die sich gegenseitig beeinflussen, ohne eine entsprechende Freigabe in den Prüfzeugnissen miteinander kombinieren? Sie sind stolzer Besitzer eines eigens für Sie hergestellten oder umgebauten Einzelstücks?

In diesen Fällen ist eine Begutachtung gemäß § 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich. Lassen Sie sich bei umfangreichen Umbauten vorab von Ihrem Sachverständigen beraten, ob das geplante Tuning genehmigungsfähig ist und mit welchen Begutachtungskosten Sie rechnen müssen.

* Muss ich jede Änderung sofort in die Fahrzeugpapiere übertragen lassen?
Nach einer Einzelabnahme ist eine unverzügliche Änderung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsstelle erforderlich. Hierzu müssen Sie das Sachverständigengutachten vorzulegen.

Bei Änderungsabnahmen ist in der Anbaubescheinigung immer der Hinweis enthalten, ob eine Änderung der Fahrzeugpapiere unverzüglich oder erst beim nächsten Besuch der Zulassungsstelle erforderlich ist. Wird keine unverzügliche Änderung gefordert, genügt es, wenn Sie die Anbaubescheinigung zusammen mit den Fahrzeugpapieren mitführen.

* Der Versicherungsschutz
Leistungserhöhungen und andere umfangreiche Tuningmaßnahmen können aus Sicht der Kfz-Versicherung eine Gefahrenerhöhung darstellen. Leistungserhöhungen müssen Sie daher immer der Kfz-Versicherung melden, auch wenn Ihr Fahrzeug dadurch nicht in eine höhere Leistungsklasse eingestuft wird. Bei extremen Fahrwerksumbauten, wie z.B. einer Tieferlegung in Verbindung mit einer besonders breiten Bereifung empfehlen wir Ihnen, die Kfz-Versicherung vorsorglich zu informieren, damit Ihr Versicherungsschutz in jedem Fall erhalten bleibt.

mühevolles mitlesen. da hab ich kein bock drauf obwohl da bestimmt einige nützliche infos drin sind.

ich sehs so:

frag den tüver ob er ne kopie anerkennt. wenn ja, dann mach dir keine sorgen. da sowieso alles eingetragen werden soll, egal ob abe oder gutachten, isses ne einmalige sache. auch wenn man schon von stilllegungungen gehört hat wegen dubioser eintragungen. bei dir scheint alles klar zu sein und sollte eigentlich nicht wirklich ein problem darstellen.

@Nice

da sieht mal man wieder wer sich einsetzt. respekt dass du dir die mühe gemacht hast diese texte zu posten

Das es ein Problem ist, hat ja keiner gesagt.

Es war eher eine Info, wie es eigentlich gehört.

Sonst regen sich doch auch immer welche auf, das man denen nicht alles sagt.

Die Hauptinfo, welche er haben wollte hat er ja.

ch33rz

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