Gutachten für Japanracing JR-3 mit 215/35R17 Reifen?
Titel sagts schon ^^ Das normale Gutachten ist nur mit 205/40R17 getestet worden. Vielleicht hat ja jemand 215/35R17 eintragen lassen.
MFG
36 Antworten
Zitat:
@WolfgangN-63 schrieb am 10. Mai 2024 um 11:37:34 Uhr:
@Gummihoeker
Das kann ich Dir beantworten:
Der Kollege bekommt nicht das zu hören, was er hören will - also wird einfach ignoriert.
Fast möchte ich ihm wünschen, dass er eine zwielichtige Abnahme erreicht und die Rennleitung diese Abnahme kassiert.
?? das hat doch hier gar nichts damit zutun ob ich etwas wahrhaben möchte oder nicht... Wenn die Felge ein Festigkeitsgutachten mit 215/35R17 hat und sie von irgendeinem extra gemacht wurde ist das absolut genau so legitim wie das originale gutachten für die 205/40R17 reifen... Genau das habe ich davor gesagt aber klar, ich höre das was ich selbst hören will... sicher.
oder verdrehen wir hier sätze damit man so tut als hätte man recht im unrecht?
@DragoBruder
Vorsichtig formuliert:
Dir ist nicht zu helfen.
Dein Festigkeitsgutachten deckt 215/35 R17 eben nicht ab.
Einfach das Kapitel mit dem Impacttest lesen und verstehen.
Zitat:
@WolfgangN-63 schrieb am 10. Mai 2024 um 18:08:29 Uhr:
@DragoBruder
Vorsichtig formuliert:
Dir ist nicht zu helfen.
Dein Festigkeitsgutachten deckt 215/35 R17 eben nicht ab.
Einfach das Kapitel mit dem Impacttest lesen und verstehen.
okay, so warte. Du kannst mich gern nochmal ergänzen. Im ganzen verstehe ich deine Aussage. Der Felgenhersteller hat ja wie ich gezeigt habe nur diese Rad Reifen Kombination geprüft.
Was ich aber ganze Zeit meine ist, dass wenn jetzt jemand mit zu viel Geld kommt, die Felgen mit den anderen Reifendimensionen testen lassen möchte sprich Impact test, Abrolltest usw. mit den neuen Reifen, dann hat man doch auch ein komplett neues Papierchen als Gutachten welches spezifisch für die neue Reifendimension erstellt wurde oder?
Oder bekommt man nach neuen Impact und Abroll tests keine Gutachten ausgehändigt? das hört sich für mich ja wieder komisch an wenn man ein extra Festigkeitsgutachten erstellt und machen lässt weil man zu viel Geld hat (bzw. 1000€ + Felgen) und dann genau das Festigkeitsgutachten nicht für sich Persönlich ausgehändigt bekommt. Verstehst du?
Und ich mein so wie ich höre kann alles von der Polizei angezweifelt werden, ist das auch so richtig? gibt ja super viele storys von nicht so netten Polizisten etc.
MFG
Wenn dafür jemand ein Festigkeitsgutachten hat anfertigen lassen, glaube nicht, dass man mit 1000,-€ hinkommt, dann sollte dieses auch für andere anwendbar sein. Aber warum sollte das jemand machen und dann teilen? Den musst du erstmal finden.
Ich habe meine Felgen beim TÜV Nord eintragen lassen. Bisher 2x durch die HU gekommen, 1x lief der da rum, der es eingetragen hat. Letztes Jahr verweigerte der Prüfer mir die Plakette, da er die Eintragung angezweifelt hat, obwohl ich diese in der selben TÜV-Station habe eintragen lassen (Räder sind nicht ganz abgedeckt, von der Lauffläche her voll in Ordnung, aber das Fahrzeug ist zu neu und es muss das Rad abgedeckt werden. Die Felgenschutzkante schleift beim vollen Ausfedern leicht an der Staubschutzkappe des Stoßdämpfers, er wollte da 5mm Luft haben. Würde ich die Plastikkappe entfernen, dann wäre es für ihn ok, allerdings wird dann die Kolbenstange dreckig. Schleifspuren sind nach 6 Jahren keine zu sehen, da der Sharan tendenziell nie voll ausgefedert gefahren wird.).
Also jemand, der es genauer sieht als ein anderer, kann die Eintragung anzweifeln und dann wird es ggf. wieder ausgetragen. Ich habe dann einfach die Winterräder aufgesteckt und bin wieder hin.
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Zitat:
@Schubbie schrieb am 11. Mai 2024 um 12:54:29 Uhr:
Wenn dafür jemand ein Festigkeitsgutachten hat anfertigen lassen, glaube nicht, dass man mit 1000,-€ hinkommt, dann sollte dieses auch für andere anwendbar sein. Aber warum sollte das jemand machen und dann teilen? Den musst du erstmal finden.
Naja konkret gesagt hat mein GTÜ Prufer gesagt, dass es 1000€ kostet. Ob da die Felgen einberechnet sind weiß ich nicht, eventuell aber nicht.
Grundsätzlich ist der Tüv und die Dekra aber nicht begeistert von der Idee weil es ja ILlEgAl ist Festigkeitsgutachten zu benutzen um Felgen eintragen zu lassen bla bla nicht zulässig usw und eigenem Ermessen. Dieses Auf Nummer sicher gehen zeugs eben. Hatte da aber angefragt ob die vielleicht in Ihre Datenbank gucken können oder so? Habs mir zumindest so vorgestellt, haben aber einfach strikt abgelehnt weil die sowieso nicht mit Festigkeitsgutachten eintragen möchten.
Das mit deinem Prüfer klingt aber auch äußerst interessant!
Ich wüsste nun nicht, warum ein Vollgutachter Felgen mit Festigkeitsgutachten, welches die Reifengröße beinhaltet, nicht eintragen sollte. Die ET und Radabdeckung muss passen. Wegen der ET habe ich als Vergleich bisher Gutachten von Spurplatten vorgelegt, damit war die Achsfestigkeit nachgewiesen.
Fehlt noch der Hinweis, dass Diskussionen zu illegalen Maßnahmen, Umbauaktionen, Reparaturen ... die gegen die StVZO verstoßen und/oder die BE erlöschen lassen, hier unerwünscht sind, weil sie gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen.
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 14. Mai 2024 um 18:52:26 Uhr:
@DragoBruderFehlt noch der Hinweis, dass Diskussionen zu illegalen Massnahmen, Umbauaktionen, Reparaturen ... die gegen die StVZO verstoßen und/oder die BE erlöschen lassen, hier unerwünscht sind, weil sie gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen.
Toller Hinweis, wo ist nun die Illegalität hinter der ganzen Geschichte? Das Verstößt nicht gegen die StVZO und noch lange ist das Eintragen von Felgen mit FGA illegal... Hast du irgendwie was gegen mich? Jede Aussage/Antwort von dir sieht so aus als würdest du mich gern irgendwie schlecht dastehen lassen wollen...
Tut mir wohl leid, dass ich meine Sarkastische Art habe raushängen lassen. Das mit dem "IlLeGaL" war jedenfalls nicht so gemeint, dass es wirklich Illegal ist.
Dass Deinem Vorhaben die rechtliche Grundlage fehlt, wurde hier wiederholt angesprochen und auch erklärt.
Die Tatsache, dass Du dich nicht damit abfinden magst, sollte dennoch kein Anlass sein, grundlos persönlich zu werden und in meinen Antworten Inhalte zu sehen, die es nie gab. 😉
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 14. Mai 2024 um 19:28:24 Uhr:
Dass Deinem Vorhaben die rechtliche Grundlage fehlt, wurde hier wiederholt angesprochen und auch erklärt.Die Tatsache, dass Du dich nicht damit abfinden magst, sollte dennoch kein Anlass sein, grundlos persönlich zu werden und in meinen Antworten Inhalte zu sehen, die es nie gab. 😉
Na dann verstehe ich doch wohl was nicht oder wir reden aneinander vorbei... Ich hab doch schon davor gesagt, dass wenn jemand ein FGA mit der Rad Reifen Kombi gemacht hat und es mir geben "kann" dann ist das doch alles in der Festigkeit bewiesen und somit legal? Also jetzt ehrlich, da möchte ich einfach gern verstehen was du da meinst weil das dann doch komplett Rechtens ist?
Ich entschuldige meine Dummheit aber ich blick da nicht durch weil ich echt denke, dass einer von beiden hier was falsches versteht, ließt o.ä.
Da es keinen Impact Test für die Felgen mit dieser Reifengröße gibt und seine gewünschten Reifen einen kleineren Abrollumfang haben.
@DragoBruder @Cokefreak
Die Abnahme einer Felge auf Basis eines FGA ist heute grundsätzlich nicht mehr möglich - völlig unabhängig von der verwendeten Reifengröße beim Impact-Test.