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Gutachten Felgen Toora T 670 brauche Rat

Hallo und Frohe Ostern,

ich habe einen Satz Toora t670 Felgen in 8x18 LK 114,3, sie waren auf den Honda Accord CN1 meiner Frau, nun mein Problem nächste Woche bekommt Sie Ihren neuen Honda CR-V und ich habe keine Ahnung ob ich die Felgen auf dem neuen Auto montieren darf.
Im Teilegutachten ist ja nur der alte CR-V eingetragen.
Ich habe jetzt überall gefragt, das Internet durchsucht aber nix gefunden.

Wie bekomme ich die Felgen Legal ans Auto??

Ich bin über jede Antwort dankbar

Gruß Roman

9 Antworten

Zitat:

Wie bekomme ich die Felgen Legal ans Auto??

Ein Gutachten (gleiche Felgengröße,

gleiche ET

) für den neuen Wagen suchen.

Wenn es ein passendes Vergleichsgutachten gibt, damit und dem Teilegutachten zum TÜV.

Wie ist die Einpresstiefe der Felge?
Gebe die Schlüsselnummern (HSN und TSN) von dem neuen Honda an.

Zitat:

Original geschrieben von roman23e


Hallo und Frohe Ostern,

ich habe einen Satz Toora t670 Felgen in 8x18 LK 114,3, sie waren auf den Honda Accord CN1 meiner Frau, nun mein Problem nächste Woche bekommt Sie Ihren neuen Honda CR-V und ich habe keine Ahnung ob ich die Felgen auf dem neuen Auto montieren darf.
Im Teilegutachten ist ja nur der alte CR-V eingetragen.
Ich habe jetzt überall gefragt, das Internet durchsucht aber nix gefunden.

Wie bekomme ich die Felgen Legal ans Auto??

Ich bin über jede Antwort dankbar

Gruß Roman

Gem. Teilegutachten-Nr.: 366-0106-07-MIRD-TG von TÜV Automotive sind die Reifen sowohl für den CR-V 2.0 als auch für den CR-V 2.2D ab Baujahr 2010 geignet und zwar mit der Bereifung: 225/60R18, 235/50R18, 235/55R18, 245/50R18 und 255/45R18. Wenn du im Norden von Baden-Württemberg, Südhessen oder nähe Ludwigshafen wohnst kannst mich zwecks Änderungsabnahme kontaktieren.
Normalerweise ist das für jeden TÜV- Dekra- oder GTÜ- oder KÜS-Prüfer kein Problem an das Gutachten für die Felge zu kommen. Verstehe nicht warum du solche Probleme mit der Suche nach dem Gutachten hast. Wenn man Zugriff auf die Datenbank hat sind es gerade 2 Minuten Zeitaufwand.

Hallo, Dein Rat ist rechtlich bedenklich. Es gibt kein Vergleichsgutachten. Jedes Gutachten wird für eine bestimmte Felge erstellt. Eine Verwendung eines Gutachten von einem anderen Felgenhersteller als Grundlage für eine Begutachtung kann von dem Hersteller rechtliche Folgen haben. Letztendlich hat dieser Hersteller nicht kleines Geld für das Gutachten bezahlt.
Für einen Sachverständiger reicht für die Begutachtung (umgangssprachlich: Einzelabnhame) wenn er ein Teile- bzw. Festigkeitsgutachten für die betroffene Felge hat. Die restlichen Eigenschaften wie Einpresstiefe, eventuelle Spurverbreiterung, Freigängigkeit, Handling kann er selber prüfen.
Gruß vom TÜV-ler

Zitat:

Original geschrieben von Eierlein2



Zitat:

Wie bekomme ich die Felgen Legal ans Auto??

Ein Gutachten (gleiche Felgengröße, gleiche ET) für den neuen Wagen suchen.
Wenn es ein passendes Vergleichsgutachten gibt, damit und dem Teilegutachten zum TÜV.
Ähnliche Themen

Zitat:

Eine Verwendung eines Gutachten von einem anderen Felgenhersteller als Grundlage für eine Begutachtung kann von dem Hersteller rechtliche Folgen haben.

Im

vorhandenen

Teilegutachten ist der neue Wagen nicht aufgeführt.

Das Vergleichsgutachten soll nur als Info bezüglich der Auflagen dienen.

Das für das Fahrzeug gültige Teilegutachten und seine Nummer habe ich oben aufgeführt.
Es ist immer besser und vor allem Kostengünstiger eine Änderungsabnahme gem. §19(3) StVZO als eine Begutachtung gem. §19(2)/21 StVZO durchführen zu lassen. Selbst die Änderungsabnahme ist schon um ca. 25-30 Euro günstiger. Dazu spart man sich noch Gebühren bei der Zulassungsstelle, da nach §19(3) StVZO eingetragene Änderungen erst mit der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren von der Zulassungsstelle in die Zulassungsbescheinigung übernommen werden müssen.
Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Eierlein2



Zitat:

Eine Verwendung eines Gutachten von einem anderen Felgenhersteller als Grundlage für eine Begutachtung kann von dem Hersteller rechtliche Folgen haben.

Im vorhandenen Teilegutachten ist der neue Wagen nicht aufgeführt.
Das Vergleichsgutachten soll nur als Info bezüglich der Auflagen dienen.

Hallo, die ET ist 35, die HSN und TSN habe ich noch nicht.
Der CR-V wird wohl erst am Freitag Zugelassen.
Was ich wissen müßte, welche Reifengröße ich auf die Felgen montieren lassen kann, um sie dann beim TÜV Vorführen kann. Leider ist mein Händler mir keine Hilfe, er hält nix von billig Zubehör!!! Fährt selbst A8 mit OZ Felgen (Honda und Kia Händler)

Zitat:

Original geschrieben von Wibo40


Hallo, Dein Rat ist rechtlich bedenklich. Es gibt kein Vergleichsgutachten. Jedes Gutachten wird für eine bestimmte Felge erstellt. Eine Verwendung eines Gutachten von einem anderen Felgenhersteller als Grundlage für eine Begutachtung kann von dem Hersteller rechtliche Folgen haben. Letztendlich hat dieser Hersteller nicht kleines Geld für das Gutachten bezahlt.
Für einen Sachverständiger reicht für die Begutachtung (umgangssprachlich: Einzelabnhame) wenn er ein Teile- bzw. Festigkeitsgutachten für die betroffene Felge hat. Die restlichen Eigenschaften wie Einpresstiefe, eventuelle Spurverbreiterung, Freigängigkeit, Handling kann er selber prüfen.
Gruß vom TÜV-ler

selten so einen quark gelesen...

1) natürlich gibts vergleichsgutachten. das sind gutachten einer komplett falschen felge die aber eben a) zulässig ist und b) die gleichen masse hat. ist ein teilegutachten das man zu einem vergleich hernimmt. darum der name: vergleichsgutachten.

2) rechtliche was? aufgrund welcher rechtlichen grundlage bitte?

3) festigkeitsnachweise sind späterstens seit 2010 keine grundlage mehr für einzelabnahmen.

4) ja er KANN das selbst prüfen....viele wollen das aber nicht. sondern wollen wissen ob eine felge mit den massen zulässig ist. und eben da kommt das vergleichsgutachten ins spiel.

1. wo in Gesetzestexten gibts den Namen "Vergleichsgutachten"?
2. jedes Teilegutachten wird erstellt im Auftrag eines Herstellers oder Markenträgers und mit teurem Geld bezahlt. Ich weiss dass es praktiziert wird ein anderes Gutachten zur Hilfe zu nehmen um die Prüfergebnisse dieses für eine "fremde" Felge quasi zu missbrauchen. Technisch ist es korrekt, rechtlich nicht. Das Gutachten ist nämlich Eigentum des Herstellers, der das Erstellen des Gutachtens in Auftag gegeben hat. Ob man da das Eigentum von jemanden anders einfach benutzen kann ohne ihn um Erlaubnis zu fragen? Für mich sehr bedenklich.
3. nenne mir die rechtliche Grundlage die es verbietet ein Festigkeitsgutachten als Grundlage für eine Begutachtung gem. Par. 19(2)/21 StVZO zu verwenden. Da müssten auch Teilegutachten bald verboten werden. Die Festigkeitsprüfung ist ein Teil der Prüfungen, die bei Erstellung von Teilegutachten durchgeführt werden. Und zwar der Teil, den ich als Prüfer vor Ort nicht selber Prüfen kann. Alles andere kann ich am Fahrzeug überprüfen.
Gruß

ote]

Original geschrieben von onkel-howdy

Zitat:

Original geschrieben von Wibo40


Hallo, Dein Rat ist rechtlich bedenklich. Es gibt kein Vergleichsgutachten. Jedes Gutachten wird für eine bestimmte Felge erstellt. Eine Verwendung eines Gutachten von einem anderen Felgenhersteller als Grundlage für eine Begutachtung kann von dem Hersteller rechtliche Folgen haben. Letztendlich hat dieser Hersteller nicht kleines Geld für das Gutachten bezahlt.
Für einen Sachverständiger reicht für die Begutachtung (umgangssprachlich: Einzelabnhame) wenn er ein Teile- bzw. Festigkeitsgutachten für die betroffene Felge hat. Die restlichen Eigenschaften wie Einpresstiefe, eventuelle Spurverbreiterung, Freigängigkeit, Handling kann er selber prüfen.
Gruß vom TÜV-ler

selten so einen quark gelesen...

1) natürlich gibts vergleichsgutachten. das sind gutachten einer komplett falschen felge die aber eben a) zulässig ist und b) die gleichen masse hat. ist ein teilegutachten das man zu einem vergleich hernimmt. darum der name: vergleichsgutachten.

2) rechtliche was? aufgrund welcher rechtlichen grundlage bitte?

3) festigkeitsnachweise sind späterstens seit 2010 keine grundlage mehr für einzelabnahmen.

4) ja er KANN das selbst prüfen....viele wollen das aber nicht. sondern wollen wissen ob eine felge mit den massen zulässig ist. und eben da kommt das vergleichsgutachten ins spiel.

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