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Gurtverlängerung woher?

Opel Meriva A
Themenstarteram 9. Februar 2012 um 11:25

Hallo,

vielleicht hat ja hier jemand eine Idee.

Ich brauche eine Gurtverlängerung, ausreichend wäre so 15-20cm für die Befestigung meiner Tochter im Kindersitz.

Denn es ist jedesmal ein herumgefummel bis ich den Gurt drin habe.

Ich habe im Internet für den Meriva A leider nichts gefunden.

Danke euch.

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15 Antworten
am 9. Februar 2012 um 12:10

Hast du einen Spezialsitz ? Einen standard Römer zum hinten Durchziehen kann ich problemlos befestigen, den bringt eine Freundin mit, haben selbst keinen Kindersitz.

Gurtverlängerungen halte ich für ein Sicherheitsrisiko. Bei Kindern würde ich lieber die paar Euro mehr ausgeben für einen passenden Sitz bzw. zweiten Sitz zum Wechseln.

ADAC-Tests zum Sensibilisieren ... 2007 und 2010. Zeit sparen beim Einbau oder Geld sparen halte ich nicht für ratsam. Rechne mal die Mehrkosten auf die Zeit der Verwendung hoch, das sind wenige Cents am Tag. :rolleyes:

Gebrauchte Sitze bekommt man sowieso recht günstig.

Themenstarteram 9. Februar 2012 um 12:24

Wir haben einen recht neuen qualitativ sehr guten sitz von concord der auch vom ADAC gelobt wurde.

Dieser Sitz hat die Möglichkeit, wenn das kind recht groß ist,

Im hinteren unteren Bereich den Abstand vom Kindersitz selbst

Zur Rückenlehne vom Autositz zu vergrößern, damit die Beine

Des Kindes normal runterhängen.

Da aber dadurch das anschnallen erschwert wird, suchen wir jetzt

Eine Gurtverlängerung.

Okay?

Zitat:

Original geschrieben von ninjaattack

Ich brauche eine Gurtverlängerung, ausreichend wäre so 15-20cm für die Befestigung meiner Tochter im Kindersitz.

Denn es ist jedesmal ein herumgefummel bis ich den Gurt drin habe.

Ich habe im Internet für den Meriva A leider nichts gefunden.

Hier gibt es die wohl einzige in Deutschland zugelassene Gurtverlängerung. Auch mit dieser brauchst du eine Einzeleintragung von TÜV/Dekra. D.h., du musst nach dem Einbau mit dem Fahrzeug und dem Gutachten zum TÜV, um den Einbau abzunehmen und zur Zulassungsstelle, um den Umbau in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen.

Ob die Verlängerung im Meriva passt, kann ich dir nicht sagen. Wenn nicht, ist das Problem eh erledigt, da es ja offensichtlich keine andere gibt.

Kostet also so 100 EUR für die Gurtverlängerung und so etwa 100 EUR für die Einzelabnahme bei TÜV/DEKRA und, wenn ich mich recht erinnere, noch etwa 35 EUR für die Eintragung auf der Zulassungsstelle. Zuzüglich eventuell Einbau.

igs

Themenstarteram 9. Februar 2012 um 16:06

Altobelli!!!

Das ist ja wohl ein wenih übertrieben, diese Preise.

Na dann wird es wohl dabei bleiben wie es ist....

Aber danke für die Info.

nimm einfach sowas: http://www.ebay.de/.../350461611210?...

Wenn diese Teile geprüft sind, Gurte sind Bauartgenehmigungspflichte Bauteile nach StVZO §22a, ist doch alles ok, keine Ahnung ob diese es jetzt nun sind zumindest schreibt der Verkäufer es ja ECE R16 ist für Sicherheitsgurte und in Deutschland anerkannt, da muss auch nichts eingetragen werden!

Achte nur auf die passende Zunge und vergleiche sie mit deiner an deinem Meriva, wenn diese nicht passt suche nach der passenden bei eBay dort gibt eine Menge davon!

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka

nimm einfach sowas: http://www.ebay.de/.../350461611210?...

Wenn diese Teile geprüft sind, Gurte sind Bauartgenehmigungspflichte Bauteile nach StVZO §22a, ist doch alles ok, keine Ahnung ob diese es jetzt nun sind zumindest schreibt der Verkäufer es ja ECE R16 ist für Sicherheitsgurte und in Deutschland anerkannt, da muss auch nichts eingetragen werden!

Achte nur auf die passende Zunge und vergleiche sie mit deiner an deinem Meriva, wenn diese nicht passt suche nach der passenden bei eBay dort gibt eine Menge davon!

Von den Anbieter erwähnen die zumindest einige wenige, dass die Teile ALLE keine ABE haben. Die Angabe, dass die Benutzung solcher Teile ohne Eintragung illegal ist, wäre wohl nicht sonderlich förderlich für den Verkauf.

Es gibt wohl eine einzige Lösung von Volvo für Volvo mit ABE. Aber ohne die ABE gelesen zu haben, steht dort mit Sicherheit drin, in welchen Fahrzeugen auf welchen Sitzen die benutzt werden darf.

Man kann in Deutschland natürlich sehr viel mehr machen, als man darf, wenn man sich nicht dabei erwischen lässt. Wenn schon illegal würde ich dann aber eher zum Banküberfall oder zu einem großangelegten Anlagebetrug tendieren. Auch Waffen- und Drogenhandel sollen sehr profitabel sein. Dabei riskiert man wenigstens nicht die Gesundheit seiner Kinder. Sofern man nicht erwischt wird, kann man von dem geraubten/erschwindelten Geld dann ein passendes Auto mit passenden Sitzen kaufen und vielleicht bleibt sogar noch was über...

igs

beim freundlichen gibts längere sicherheitsgurte. weiß aber nur von den vordersitzen. ob es für hinten auch längere gibt müsste man erfragen.

Themenstarteram 10. Februar 2012 um 8:12

Ich brauche ja keinen längeren Sicherheitsgurt, lediglich eine Verlängerung des Gegenstückes am Sitz.

Da ich nur 15-20cm länger brauche ist mir die genannte mit 60 cm echt zuviel.

@ igs165:

Du vergleichst die Sache hier mit deinen üblen geschilderten Straftaten?

Bleibe mal auf dem Boden.

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka

nimm einfach sowas: http://www.ebay.de/.../350461611210?...

 

Wenn diese Teile geprüft sind, Gurte sind Bauartgenehmigungspflichte Bauteile nach StVZO §22a, ist doch alles ok, keine Ahnung ob diese es jetzt nun sind zumindest schreibt der Verkäufer es ja ECE R16 ist für Sicherheitsgurte und in Deutschland anerkannt, da muss auch nichts eingetragen werden!

- getestet nach ECE R16-04 , FMVSS 209 , FMVSS 302 und ISO 105-B02 -

 

Das ist so wachsweich, wie -klinisch getestet-.

Denn ob sie die Tests überhaupt bestanden haben geht daraus nicht hervor.

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka

nimm einfach sowas: http://www.ebay.de/.../350461611210?...

Wenn diese Teile geprüft sind, Gurte sind Bauartgenehmigungspflichte Bauteile nach StVZO §22a, ist doch alles ok, keine Ahnung ob diese es jetzt nun sind zumindest schreibt der Verkäufer es ja ECE R16 ist für Sicherheitsgurte und in Deutschland anerkannt, da muss auch nichts eingetragen werden!

- getestet nach ECE R16-04 , FMVSS 209 , FMVSS 302 und ISO 105-B02 -

Das ist so wachsweich, wie -klinisch getestet-.

Denn ob sie die Tests überhaupt bestanden haben geht daraus nicht hervor.

Unabhängig davon, wie gesagt, muss man in jedem Fall damit zum TÜV. Denn auch 100 bestandene Tests ergeben noch lange keine ABE. Sofern diese angeblich gemachten Tests nachweislich bestanden wurden (entsprechende Dokumente müssen beliliegen), besteht beim TÜV zumindest theoretisch die Chance, dass man das Teil eingetragen bekommt.

igs

igs

da muss ich dich enttäuschen, Gurte haben nie eine ABE, sondern immer eine ABG da es bauartgenehmigungspflichtige Teile sind wie ich bereits erwähnt habe!

Solange man nichts an der Führung oder den Verankerungspunkten macht, sind e-geprüfte Bauteile jetzt mal auf die Gurte bezogen völlig frei zu gebrauchen müssen nach EU Recht nicht eingetragen werden, auch muss kein Papier mitgeführt werden, was z.B. bei einer ABE der Fall wäre! Die ECE R16 ist gleichzusetzen mit einer nationalen BG.

Wenn die Gurtverlängerungen das Schildchen mit der ECE R16 hat dann reicht dies vollkommen aus, diese z.B. haben das Schildchen: http://www.ebay.de/.../320838622660?...

Kennst du Schrothgurte welche an den originalen Verangerungen befestigt werden zusätzlich also jenach Bedarf anstelle der Originalen? Diese sind mit e-Nr. auch eintragungfrei, siehe dazu diese Info: http://www.schroth.de/infos/ece.html

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka

igs

da muss ich dich enttäuschen, Gurte haben nie eine ABE, sondern immer eine ABG da es bauartgenehmigungspflichtige Teile sind wie ich bereits erwähnt habe!

Solange man nichts an der Führung oder den Verankerungspunkten macht, sind e-geprüfte Bauteile jetzt mal auf die Gurte bezogen völlig frei zu gebrauchen müssen nach EU Recht nicht eingetragen werden, auch muss kein Papier mitgeführt werden, was z.B. bei einer ABE der Fall wäre! Die ECE R16 ist gleichzusetzen mit einer nationalen BG.

Wenn die Gurtverlängerungen das Schildchen mit der ECE R16 hat dann reicht dies vollkommen aus, diese z.B. haben das Schildchen: http://www.ebay.de/.../320838622660?...

Kennst du Schrothgurte welche an den originalen Verangerungen befestigt werden zusätzlich also jenach Bedarf anstelle der Originalen? Diese sind mit e-Nr. auch eintragungfrei, siehe dazu diese Info: http://www.schroth.de/infos/ece.html

Ich zitiere hier mal von der Schroth-Webseite, ganz vorn auf der Einstiegsseite:

SCHROTH Hosenträgergurte sind durch ECE-R 16.04 bauartgenehmigt und die einzigen Sportgurte, die mit ABE ausgeliefert werden. Sie sind somit eintragungsfrei in viele Fahrzeuge einbaubar (siehe Fahrzeugzordnungsliste) - Das spart somit den Gang zum TÜV.

Also nochmal ganz langsam:

Die Schrothgurte sind deswegen eintragungsfrei, weil sie eine ABE haben, nicht weil sie keine brauchen.

@Schyschka: Auf der Schrothseite kann man die ABE für die Gurte für 25,64 EUR kaufen. Das widerspricht fundamental deiner Aussage, dass es keine ABE für Gurte gibt.

Die ABG für einen Gurt bescheinigt ausschließlich, dass der Gurt den gesetzlichen technischen Anforderungen an einen Gurt in Deutschland entspricht. Sie bescheinigt in keiner Weise, dass man das Teil in irgendein Fahrzeug einbauen darf. Sie ist aber Voraussetzung dafür, dass das Teil vom TÜV überhaupt eingetragen werden kann.

igs

Zitat:

Original geschrieben von igs165

@Schyschka: Auf der Schrothseite kann man die ABE für die Gurte für 25,64 EUR kaufen. Das widerspricht fundamental deiner Aussage, dass es keine ABE für Gurte gibt.

Die ABG für einen Gurt bescheinigt ausschließlich, dass der Gurt den gesetzlichen technischen Anforderungen an einen Gurt in Deutschland entspricht. Sie bescheinigt in keiner Weise, dass man das Teil in irgendein Fahrzeug einbauen darf. Sie ist aber Voraussetzung dafür, dass das Teil vom TÜV überhaupt eingetragen werden kann.

igs

Die Firma Schroth macht es sich einfach und vereinfacht die Sache für Kunden welche keine Ahnung von der StVZO haben, was ja auch niemand haben muss, ABE ist für die Autofahrer ein Begriff welcher ihnen suggeriert man muss damit nicht zu TÜV/Deka und es teuer eintragen lassen! Dies ist grob erstmal richtig, wobei man hier noch Einzelfälle betrachten kann, auf welche ich nicht weiter eingehen möchte. Also kann man so die Gurte besser verkaufen! Die ABE = allg. Betriebserlaubnis KANN für Teile erteilt werden muss aber nicht! Geregelt in der StVZO §22, mir ist auch lediglich nur eine Baugruppe im Pkw bekannt welche eine ABE haben muss, dies ist die Doppelbedienung im Fahrschulwagen, womit der Fahrleher immer in das Geschehen eingreifen kann!

der Begriff ABG ist den meisten nicht bekannt, sowie anscheinend auch dir! ABG = allg. Bauartgenehmigung geregelt in der StVZO §22a und die dort aufgeführten Teile MÜSSEN eine Bauartgenehmigung haben!

hier kurz zittiert:

§ 22a

Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile

(1) Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an

zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet

werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein:

1. Heizungen in Kraftfahrzeugen

1a. Luftreifen (§ 36 Abs. 1a);

2. Gleitschutzeinrichtungen

3. Scheiben aus Sicherheitsglas (§ 40) und Folien für Scheiben aus

Sicherheitsglas;

...

7. Scheinwerfer für Fernlicht und für Abblendlicht sowie für Fernund

Abblendlicht (§ 50);

...

25. Sicherheitsgurte und andere Rückhaltesysteme in Kraftfahrzeugen;

...

Wenn du z.B. hinten im Fz. Tönungsfolie verbaut hast, schaue dir bitte das Papier an welches mitgeliefert wurde, siehe dazu den Anhang!

Wenn du aufmerksam gelesen hättest auf der Homepage von Schroth, wäre dir auch aufgefallen das man für 25,64 Euro eine ABG kaufen kann und dahinter bzw. ABE steht für die Kunden die keine Ahnung haben aus den Gründen wie oben erklärt! Im Anhang findest du das Deckblatt zu dem 25,64 Euro teuren Dokument (ist aus dem Netz gezogen) und siehe da was steht dort ABG!

Noch etwas zu diesem Statement von dir:

"Also nochmal ganz langsam:

Die Schrothgurte sind deswegen eintragungsfrei, weil sie eine ABE haben, nicht weil sie keine brauchen."

Ebenso falsch, wenn du dir die ABE aus dem Anhang anschaust mit dem folgenden Beispiel!

Opel Astra G 1.4 90PS darf serie 195/60 R15 fahren erstmal das breiteste was man fahren kann, in der ABE 47003 vom Hersteller CMS sind für den Wagen 225/50 R15 aufgeführt mit der Auflage 11A die da lautet:

11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

also trotz ABE muss die Anbaubegutachtung nach StVZO §19.3 Abs. 4 erfolgen! Dazu siehe ebenfalls die Anhänge! Bei einer ABG kann dies auch der Fall sein, man muss immer die Prüfzeugnisse komplett lesen, was leider viele Autofahrer nicht machen und ich dann bei den Prüfungen als Buhmann da stehe!

Wenn du nun wissen möchtest was ich beruflich mache ich bin kurz gesagt TÜV Prüfer mit Leib und Seele!

Anhänge:

Serienbereifung Astra G 1.4

ABE 47003 für Astra G

ABG Tönungsfolie

ABG Schrothgurte Deckblatt

StVZO §22a

Schroth Homepage Detail

P.S. ich hoffe ich konnte dein Wissen etwas auf neueren Stand bringen! Dein letzter Satz hatte aber vieles was richtig war! Es geht sich darum lediglich dem TE zu helfen!

Hallo ninjaattack!

Es gab für Opel-Gurtschlösser eine starre Verlängerung, die man in das Opel-Gurtschloß stecken kann.

Sie ist starr und 22cm lang und mir sind folgende Daten bekannt:

Original Opel / GM / Vauxhall

Gurtpeitsche / Gurtschlossverlängerung 220 mm

Dient zur Verlängerung zu kurzer und schlecht erreichbarer Gurtschlösser.

Z.b. bei Verwendung mit ISO-Fix Sitzen, da hier die Gurtschlösser fast nicht mehr erreichbar sind oder für Kindersitze auf der Rücksitzbank bei 2-/3-Türigen Fahrzeugen.

Passend für folgende Modelle:

Opel Corsa C BJ ca. 2000 – 2006

Opel Meriva

Opel Astra H ca. 2004 – 2010

Opel Astra G ca. 1998 – 2005

Andere Fabrikate/Modell weiß ich nicht, das Einsteckstück (Schnalle) hat jedenfalls folgende Maße:

Außen: ca. 24 mm

Innenloch: ca. 13 x 23 mm

Ausführung starr aus hochstabilen und reißfestem Chromstahl.

Schlossgehäuse aus ABS.

Keine lummelige Stoffverlängerung, welche nach kurzer Zeit scheuert und zu reißen droht.

Kein Nachbau oder China-Import.

Original Opel / GM Sonderartikel!

Opel Teile-Nummer: 90306816 B 181697 ECC

Ich selbst habe eine, die ich aber nicht hergeben kann, weil ich eine zweite suche, aber die scheint schon länger nicht mehr produziert zu werden

Viele Grüße,motor-talk-Mitglied lokomotive65, Lederdorn-Bayr.Wald

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