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GSP und Tüv

hallo,
ich versuche schon seit paar Wochen eine Gas-Systemeinbau-Prüfung zu bekommen (Gasanlage BRC Plag&Drive, eingebaut in Ausland). Der TÜV bzw GTÜ machen bzw wollen das nicht machen-ausstellen, schicken mich immer wieder zur einem Gasumrüster. Ist das für den Tüv zu schwierig oder haben die genug Geld in der Kasse?
Habt ihr auch solche Erfahrung gemacht?
OK, die die Anlage in Deutschland eingebaut haben haben das Problem nicht.

MfG
Christoph

P.S.
-Audi A4 3.0L Quattro, EZ-2004,
die Anlage läuft seit 1,5 Monaten bzw 4000 km problemlos, bin sehr zufrieden und das Tanken wie auch das Auto fahren macht wieder Spaß🙂)!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von michaliegerad



Zitat:

Original geschrieben von zinnenberg



Zitat: "Umrüster darf GSP ausführen... nur an Anlagen die in dem Betrieb eingebaut worden sind."
Stimmt nicht. Die GSP ist unabhängig davon, wer die Anlage eingebaut hat. Die könnte der Threadersteller auch selber eingebaut haben, das spielt keine Rolle.
Hi Zinnenberg,

seit wann ist den das schon wieder so? Hab nämlich aus den ganzen Vorschriften, welche ich zwecks meiner selbst durchgeführten Gasanlagenüberholung gewälzt habe genau das Gegenteil herausgelesen: GSP bescheinigen dürfen nur dafür zertifizierte amtlich anerkannte Sachverständige (also Tüv/GTÜ/Dekra etc. mit GSP-Schein), zertifizierte Umrüster dürfen (mehr oder weniger als Ausnahme) ihre eigenen Umbauten systemprüfen, allerdings nicht fremde Anlagen wo sie ja nicht wissen wie gearbeitet worden ist... - wo steht das?

nur interessehalber, ich hab eh kein Zertifikat und krieg als "fachfremder Hobbyschrauber" auch keins, muss also eh fremdprüfen lassen... und das macht mein Tüv billiger...

Gruß
Micha

Nun, ob ein zertifizierter Umrüster eine GSP an einer Anlage macht, die er nicht selbst eingebaut hat, ist sein Bier. Wenn er die GSP macht, bescheinigt er, daß die Anlage den gesetzlichen Anforderungen entsprechend eingebaut ist.

Will der Umrüster keine Fremdanlagen abnehmen, macht er halt keine GSP an dem fremdgeschraubten Auto.

Aber weder er noch ich als PI übernehmen irgendwelche Garantien hinsichtlich der Qualität des Umbaus, wenn wir die GSP machen, es müssen nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sein.

Beispielsweise unterschiedlich oder endlos lange Schläuche, unterdimensionierte Düsen oder Verdampfer, Einstellung der Anlage zu mager, ruppiges Umschalten, Ruckeln usw. ist nicht unser Bier.

Grüße: zinnenberg

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Seit einer Gesetzesänderung von 2006 dürfen Gasanlagen auch von Privatleuten eingebaut werden.
Noch vor einigen Wochen wurde ich bei einer Prüforganisation darüber aufgeklärt, dass Schulungen stattfanden, die lehrten, dass keine Einbaubescheinigung eines zertifizierten Betriebes für eine Abnahme notwendig ist.

Such dir einen Prüfer, der auf neuestem Stand ist.

Weil nicht in jeder Prüfstelle die Leute Ahnung haben...

Die GSP ist bei ner "Polenumrüstung" nicht das Problem (und die GSP hat auch mit den Nummern der verbauten Teile nix zu tun), sondern das Abgasgutachten, welches Du unter Umständen teuer und umständlich besorgen musst (und wo dann auch die Nummern auftauchen, das Gutachten gilt nämlich nur bei genau der beschriebenen Kombination an Teilen für das Frontkit...). Das ist allerdings erst ab Euro 2 relevant wimre, Euro1-Autos oder ganz katlose Karren brauchen kein Gutachten...

Einbauen darfst Du dir das Teil auch selber, du musst nur "fachkundig" sein, und Fachkunde kannst Du Dir ja auch anlesen und anschrauben... nachweisen musst Du die schlussendlich auch nur durch gut gemachte Arbeit...

Wenn das Geraffel dann drin ist, und alle Papiere besorgt sind, dann kannst Du bei ner Prüfstelle (am besten eine, die sich auch damit auskennt...) hinfahren, die GSP machen lassen, und Dir nen Wisch für die Eintragung geben lassen.

Gruß
Micha

Ich will die Anlage aber nicht selber einbauen, sondern die Abnahme "aus einer Hand" machen lassen.
Sprich GSP mit dem anderen Rest nach §19 zusammen.
Nach Aussage des Tüv-Prüfers von heute muss ich mich zuerst mit einem deutschen Umrüster kurzschliessen, der GSP/GAP machen darf. Dem ist aber wohl offensichtlich also nicht so, vermute ich... Der TÜV sollte angeblich im Stande sein, auch die GSP zu machen?

Klingt für mich eher nach "Die Arbeit wollen wir uns nicht machen...."

P.S. @michaliegerad: Das mit dem AGG ist mir bekannt, den Weg habe ich schon mal durch...

Übrigens: Es handelt sich genau um die weiter oben im Fred genannte, "Autos wiegende" Prüfstelle

Nee, da an nen Umrüster zu verweisen is Lötzinn... grad andersrum: ein Umrüster kann gar ned einfach so für fremde Arbeit ne GSP geben
(Edit: Darf er prinzipiell schon, nur macht das kaum einer, was wenn Du Scheiße gebaut hast und denen fliegt bei der Prüfung der Kram um die Ohren...)
, dafür ist dann der Tüv direkt zuständig. Und ob Du es selber einbauen willst oder im Ausland von wem reinschrauben lässt ist hier erst mal gleich: Würdest Du das bei nem deutschen Umrüster machen, macht der seine GSP selber (wenn er dafür zertifiziert ist), alle anderen, Selbstumbauer genau wie Ausländer (oder kleine deutsche Gasklitschen ohne GSP-Zertifikat z. B.) machen die unter Vorlage aller relevanten Papiere direkt bei der Prüfstelle.

Gruß
Micha (ed

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Mal ne Zwischenfrage:
Kann man sich durch eine Vollabnahme die AGG-Geschichte beim einem Fzg > Euro2 sparen, wie hier behauptet wird:
http://www.motor-talk.de/.../...-jemand-eine-adresse-t1598154.html?...

und wenn ja, was kostet diese?

Ricjhtig, ein Umrüster darf nur seine selbst verbaute Anlage abnehmen, Frendeinbauten muss der TÜV machen, der Umrüster, so er die GSP macht, unterschreibt dafür daß er sie selbst eingebaut hat, mit aller Haftungskonsequentz, das wird wohl keiner machen, gehe zu einem TÜV der sich mit Gas auskennt und der macht das.
Abgasgutachten brauchts für alle FZ ab Euro 2!
So wird es enden.

Zitat:

Original geschrieben von chudomir


Mal ne Zwischenfrage:
Kann man sich durch eine Vollabnahme die AGG-Geschichte beim einem Fzg > Euro2 sparen, wie hier behauptet wird:
http://www.motor-talk.de/.../...-jemand-eine-adresse-t1598154.html?...

und wenn ja, was kostet diese?

Nein, kann man nicht... Du kannst selber ein Abgasgutachten erstellen für die Komponenten Deiner Wahl, aber bezahlen wirst Du das nicht wollen... 😉 Eine Vollabnahme ist ganz was anderes, und was der da erzählt ist Quatsch mit Soße: Gasanlage ist nun mal nachträglich montiertes Zubehör, und das gilt auch bei Importen nicht als einfach so vorhanden und wird mit eingetragen... (außer: Vollabnahme als "Fahrzeug mit unbekanntem Abgasverhalten", und dann musst Du halt, damit das Abgasverhalten bekannt wird ein Abgasgutachten machen... teuer...). Was natürlich ginge, wäre das Auto als selbst hergestellt zur Abnahme und einer Einzelbetriebsgenehmigung vorzuführen, da wäre dann die verbaute Gasanlage Teil der "Serienausstattung"... aber für das Geld kannst Du Dir dann auch zwei Vialle-Anlagen vom teuren deutschen Fachmann reinbauen und abnehmen lassen...

Mein neues altes Auto ist gekauft, steht vor der Tür und soll logo auch wieder eine Gasanlage bekommen.
Welche Anlage letzlich verbaut wird, steht noch nicht fest - sicher ist auf jeden Fall, dass ich aus Kostengründen (KEIN GEIZ !) das 'Frontkit' sehr wahrscheinlich kplt. selbst einbaue und Tank nebst Leitungen durch einen 'Fach- und Sachkundigen' machen lassen werde.

Da es für den 'Steinzeit-Volvo' (siehe Signatur) mit dem 'Steinzeit-Motor' sicherlich / sehr wahrscheinlich keine Genehmigung nach ECE-R 115 mit bebilderten Einbauanleitung geben wird, muss also wohl ein AGG her.

Wenn ich das hisher richtig verstanden habe, müssen im AGG alle 'relevanten' Bauteile der Anlage aufgeführt sein und jedes eine ECE-R 67 Nummer besitzen, also:
- Tank mit Pumpe und Sicherheitsventil (gehört der zwingend zum AGG ???)
- Steuergerät mit Umschalter
- Magnetventil
- Verdampfer / Druckminderer
- Injektoren mit Rail / Verteiler
Hab ich was vergessen ?

Zum AGG selbst:
Habe ich das richtig verstanden, dass darin bescheinigt wird, dass sich das Abgasverhalten unter Verwendung der gelisteten Bauteile zum einem speziell benannten Fahrzeug / Motor nicht ändert - Sprich sozusagen die Green-Card ?

Wer erstellt denn eigentlich so ein Abgasgutachten ? Die Anlagenhersteller ? Importeur ? Der Vertrieb solcher Anlagen ?
Und vor allem: Zu welchem Anlass wird so etwas gemacht ?
Ich kann mir nicht vorstellen, das ein Hersteller sich mal eben die xxx meistgefahrenen Fahrzeug-/Motorkombinationen rauspickt und für alle mal eben schnell ein AGG machen lässt .... das kann / will doch keiner bezahlen.

Da ich mit großer Wahrscheinlichkeit annehmen muss, dass es nicht von jedem Hersteller ein AGG eben für genau meinen Volvo mit der Maschine gibt ... täte ich gut daran bei meiner Anlagenauswahl neben den Kosten auch auf das Vorhandensein eines solchen AGG zu achten ?
Oder gibt es da so etwas wie 'Großzügigkeiten', welche den Vergleich mit ähnlichen, leistungsgleichen Modellen / Fabrikaten erlauben ?
Ich lese gelegentlich auch so Aussagen wie 'dann musst du mal hier und da frage, ob der oder die so was haben'. Bei BRC anrufen, ob die was für KME haben ? Wohl kaum.
Wenn mich da mal jemand schlau machen könnte ....

Wie dem auch sei - es komme der Tag X, wo gewählte Anlage mit vorhandenem AGG dann hoffentlich korrekt & sicher verbaut ist, sauber eingestellt und abnahmebereit.
Alle Komponenten sind dann (hoffentlich) so verbaut, das die 'Nummern' zu jeder Komponente problemlos ablesbar sind.

GSP machen lassen, vom TÜV/Dekra oder CO. abnehmen lassen, zur Zulassungsstelle fahren und eintragen lassen - Fertig !?

.... nur sind hier die Aussagen zu 'Wer macht / darf GSP durchführen' noch recht konträr.
Darf es denn nun Betrieb xyz machen, wenn er die Anlage nicht eingebaut hat oder nicht ? (Vom Wollen her mal abgesehen)
Müssen es denn TÜV/Dekra & Co. machen oder nicht ?

Also:

Bei den 115er Anlagen kenn ich mich nicht so aus, aber soweit ich weiß haben 115er Anlagen die Genehmigung für die Anlage, nicht für das Auto, daher sollte das auch mit dem alten Volvo kein Problem sein, wenn du ne passende Anlage findest.

Zum Abgasgutachten: Das bekommst Du vom Hersteller bzw. Importeur. Klar ist nicht für jedes Auto ein einzelnes Gutachten gemacht worden, das läuft meist als Vergleichsgutachten... Da gibt es definitiv diese "Großzügigkeiten", allerdings nicht für Dich, sondern für Anlagenhersteller... Jedoch musst Du mit rund 300 € an Kosten für den Wisch rechnen, und mit einigem an Zickerei bis Du das hast, die Hersteller geben das nämlich nicht gern raus, und Umrüster verständlicherweise noch ungerner 😉... im Fall des Falles sind die aber trotzdem der meistversprechendste Ansprechpartner, da Umrüster den Wisch vom Hersteller problemlos kriegen... den Service lassen sie sich dann allerdings bezahlen... Und ja, darauf, dass ei AGG zu bekommen ist, würde ich schon achten, allerdings liegt das normal nicht automatisch beim Kit mit bei, sondern Du musst das gesondert bestellen...

Damit, was so ein Gutachten bescheinigt, hast Du recht: Da steht drin, dass der Wagen mit der Gasanlage immer noch die Grenzwerte für seine Schadstoffklasse einhält. Der Tank ist nicht Teil des Gutachtens, aber der Rest schon...

Wenn Dein alter Volvo noch Euro 1 haben sollte, bist Du fein raus, da ist das Abgasgutachten nämlich nicht vorgeschrieben!

So, und jetzt hast Du das Teil verbaut, Gutachten und Typgenehmigungen parat... jetzt gibts zwei Varianten: Entweder der Umrüster, bei dem Du Tank und Leitungen hast verbauen lassen, sagt, er macht für Dich die Abnahme und GSP, dann lass den das am Besten alles komplett erledigen, Du hast kein Problem und kriegst den fertig geänderten Fahrzeugschein in die Hand..

Oder er sagt, er macht das nur, wenn er von der ersten bis zur letzten Schraube alles selbst gemacht hat (die meisten händeln das so, weil sie zwar auch Fremdeinbauten PRINZIPIELL abnehmen dürfen, ABER mit der GSP auch für den Einbau haftbar sind... inklusive dem, was DU geschraubt hast! Da liegt nämlich der Grund für die Weigerung!), dann musst Du das selber machen! Fährst dafür zum Tüv (am Besten einer, der sich damit auskennt, tun lang nicht alle...), gibst denen die Papiere, die machen die Gasprüfung, begutachten den Einbau und geben wenn alles passt ihr Plazet, dann kriegst Du nen Wisch auf dem steht, was in den Fahrzeugschein eingetragen werden soll. Das dann vom Straßenverkehrsamt machen lassen, und fertig.

Hier ist es übrigens am Besten, sich die relevanten Bestimmungen mal auszudrucken und selber gelesen - und möglichst verstanden -zu haben, denn wenn die merken, da hat sich jemand nen Kopf gemacht, reagieren die meist gleich viel besser als wenn sie meinen "Ach, wieder ein Honk, der meint, Gasanlagen einbauen zu können, nur, weil er schon mal Reifen gewechselt hat...". Und: Man kann sie dann schon ab und an freundlich auf bestimmte Stellen hinweisen... und auch für einen selber macht das einiges verständlicher.

Alle Klarheiten beseitigt? 😉

Hallo michaliegerad,

Du hast Recht, mit den 115 er Bestimmungen kennst Du Dich nicht aus.
Allerdings auch nicht mit dem Gesetzestext für die GSP-Berechtigung.

Gruss Paul

Na, er hat es doch gut umschrieben.

Er kann selbst einbauen und die GSP macht der TÜV.
Allerdings sollte hier zuvor ein Vertrauensverhältnis aufgebaut werden , indem man sich mit dieser Materie vertraut macht und ein Fachgespräch mit dem Prüfenden führt.
Ob das eine 115er Anlage oder eine rein nach ECE R-6701 ist ist dabei völlig gleich.

Die Anlage selbst würde ich nur im Zusammenhang eines Abgasgutachtens Bestellen, was kein Problem darstellt, oder nur dort wo was faul ist.

Ein Kooperation mit einem Umrüster ist die beste Variante.
Hier fließen Tipps und Einstellhilfen.

Zitat:

Allerdings sollte hier zuvor ein Vertrauensverhältnis aufgebaut werden , indem man sich mit dieser Materie vertraut macht und ein Fachgespräch mit dem Prüfenden führt.

Wir erinnern uns aber auch an

http://www.motor-talk.de/.../...ce-r-115-und-r-67-01-t2578940.html?...

Zitat:

nur in der Pampa sitzen Prüfer und Umrüster gemeinsam abends beim Bier

Der abgrenzende Faden zw. den beiden Sätzen ist schon ziemlich dünn, nicht?

Ich bin nicht darauf hinaus, mit jemandem Fachchinesisch zu reden, weil es

A) nicht meine Aufgabe ist, sondern seine - er hat zu prüfen, und nicht mich einfach mit halbausgesprochenen Sätzen ins Nirvana zu schicken, weil es ihm nicht passt / er kein Bock hat / sogar vllcht auch keine Ahnnung?
B) diese Leute per Definition nicht darauf eingestellt sind, mit den "Honks" über technische Sachverhalte zu reden. Aktuelle Erfahrung aus MZ Gonsenheim bestätigt die Regel

P.S. In dem oben verlinkten Eintrag mit der PDF Datei "Nützliches" ist auch ein Protokll des EU Rats erwähnt...Ich bin mal so frei, die dort niedergeschrieben Passage bez. ECE R115 hier einzufügen

Nachrüstbare Anlagen für den Betrieb von Kraftfahrzeugen mit Flüssiggas (LPG) / Erdgas (CNG)
(Dok. 5106/03)

Der Rat hat den Standpunkt der Europäischen Gemeinschaft zu dem Entwurf der Regelung der UN/ECE über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von nachrüstbaren Anlagen für den Betrieb von Kraftfahrzeugen mit Flüssiggas (LPG) bzw. Erdgas (CNG) gebilligt. Durch die Bestimmungen dieser Regelung werden zwischen den Vertragsparteien die technischen Handelshemmnisse für Kraftfahrzeuge hinsichtlich dieser Bauteile beseitigt, während gleichzeitig ein hohes Maß an Sicherheit und Umweltschutz gewährleistet wird.

Ob nach diesem Wortlaut dann eine AGG als "ECE 115 konform" einzustufen ist? Und wie war das noch mal mit Freizügigkeit im EU-Binnenmarkt?

Zitat:

Original geschrieben von michaliegerad


Alle Klarheiten beseitigt? 😉

Ein klares Jein. Bin von Haus aus eigentlich kein Dummer - aber wenn ich über eine Sache im unklaren bin, deren Klärung nicht/jenseits meine Kompetenz und Erfahrung liegt .... frag ich halt andere, die es wissen sollten / müssten.

Zum 'Honk'-Einbau: Ich will bestimmt nicht später auch als 'Zonk' dastehen. Ich traue mr den Einbau gewisser Komponenten (insbesondere Elektrisch) durchaus zu - alles, wo ich an meine Grenzen KnoffHoff-seitig stoße und/oder nicht das passende Werkzeug habe -> das macht bitte, wer da was von versteht und weiß wie's geht !
Und: klar ist mir auch bewusst, das ich da keinerlei Gewährleistung habe und - mit Pech und ohne fremde Hilfe - mich im Anschluss an den Einbau ganz allein mit Software / Anlage betreff Einstellung herumärgern muss !
Im Wurst-Case. Ich bin jedoch auch nach mehr als 50 Jahren noch 'Think positiv !' eingestellt.
Häme und Schmäh mag über mich kommen, wenn ich das nicht gebacken bekomme ....

Ich bin ehrlich gesagt noch keinen Deut schlauer, wo ich denn dann - ausser vom Verkäufer des Front-Kits logo & erwartungsgemäß - dieses 'omiöse' AGG herkommen könnte und wer alles für welche Fahrzeuge/Motoren was hat ?
Vergleichsgutachten ? Also doch bei Prins anrufen und fragen wie sich z.B. Solaris-Kisten mit Keihin/Hana vertragen ?
Sicher ein NoGo ...

Was GSP und Abnahme durch den TÜV oder sonstwen angeht .... auch noch nicht wirklich und letztendlich.
Gestern war ich mit dem 'neuen automatischen' (wg Fuß) schon bei der Dekra betreff Stoßdämpfertest (übrigens kostenlos ! ... und negativ ....).
Dummerweise hab ich das total verpennt, 1.000.000 Fragen zur Gas-Anlage zu stellen.
Ich muss nachher eh noch mal in die Werkstatt zur Durchsicht - und fahre dann noch mal eben schnell nach nebenan.
Bin mal mordsgespannt auf deren Tenor ..............

EDITH:
Das 'Steinzeit-Fahrzeug' mit dem völlig genialem 'Steinzeit-Motor' (142 kw, 270 NM von 1800-5000Umin gerade) ist Euro-2 eingestuft.

Die bekommst Du von einem Umrüster, der die Marke deiner Wahl führt. Google z.B. nach BRC Abgasgutachten und schon hast du mind 5 Anlaufstellen, die abzutelefonieren wären. Wobei es auch markenabhängig ist, wie gesprächig die Leute zu dem Thema sind.

Ich habe gestern für ne BRC die Hausnummer 450,- für AGG, GSP, TÜV und tatütata als "Rund-um-"Paket genannt bekommen. Wohlgemerkt für eine Venturi Anlage in einem Euro2-Fzg.

Erwarte von der AGG Bescheinigung als solche nicht viel. Ich habe heute bereits danach gegoogelt, und kam aus dem Staunen nicht mehr raus...
Leider habe ich meine AGG für den "Auslandsumbau" nicht zur Hand (und auch nicht mehr im Kopf), daher liess ich mir die heute von der Zulassungsstelle schicken. Nach 1-2 Tage werde ich wohl schlauer sein.

@ Terwi:

Hab ja ned Dich mit dem "Honk" gemeint! Aber ist halt meine Erfahrung, dass wenn Du einfach so beim Tüv auftauchst a la "Meister, kanns' mir ma grad meine Gasanlage eintragen?" 😉 du nen schwereren Stand hast, als wenn Du mit nem Schnellhefter mit den relevanten Texten da auftauchst, und intelligente Fragen und Anmerkungen los wirst... am Besten bevor Du zur Eintragung da aufkreuzt... Schrauben kann halt jeder, ordentlich schrauben auch noch viele, aber der StVZO gemäß schrauben, das ist halt die Kunst 😉

Und wenn ich grad nicht jeden relevanten Paragraphen im Lopf hab, dann sorry: meine Gasanlagenüberholung (die nem Neueinbau mit Gebrauchtteilen gleichkam) ist nun auch schon drei Jahre her, darum hab ich das grad nur noch grob parat...

Ja, mit dem AGG hast Du ja schon einige Tips bekommen, kannst denen ja mal nachgehen was für Deinen alten Schweden zu holen ist.

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