Grünes Kennzeichen am Traktoren wo darf ich fahren?

Hallo, und zwar haben wir jetzt nen alten kleinen Traktor mit nem grünem Kennzeichen bekommen. Ich wollte damit direkt mal natürlich ne runde zum Mc Donalds drehen. Jetzt meint mein Vater aber wegen dem grünem Kennzeichen dürfte ich nur in den Wald mit dem Traktor fahren da ich in der Stadt nicht versichert wäre? Stimmt das?

Beste Antwort im Thema

Grüne Autokennzeichen gibt es für Fahrzeug, die von der Kfz-Steuer befreit sind wie z.B. Land- und Forstwirtschaft, bestimmte Anhänger, Arbeitsmaschinen und Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen.

Die sind auch auf öffentlichen Wegen und Straßen versichert,
sonst bräuchten sie ja kein Kennzeichen!

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Moin........

ja, ist es............

Viele Grüße Thommi

Zitat:

Original geschrieben von Bertie86


Hallo, und zwar haben wir jetzt nen alten kleinen Traktor mit nem grünem Kennzeichen bekommen. Ich wollte damit direkt mal natürlich ne runde zum Mc Donalds drehen. Jetzt meint mein Vater aber wegen dem grünem Kennzeichen dürfte ich nur in den Wald mit dem Traktor fahren da ich in der Stadt nicht versichert wäre? Stimmt das?

hi mhh also eig darfst du acuh wie dei dad scönsagte nur im Wlad oder auf feldwegen oder auf landstr.. aber auf jedenfall nciht in die stadt oder sonst wohin weil du da wirklich nichtversichert bist..

Lg

Moin.........

so´n Quatsch hab ´ich noch nie gehört:

Zitat:

aber auf jedenfall nciht in die stadt oder sonst wohin

Frage 1:

Der Landwirt fährt mit seinem Schlepper und 2 22t Anhängern in den Harburger Hafen (Stadtteil von HH), will dort Getreide bei Firmen abladen, die das Getreide verarbeiten bzw. verkaufen.

Darf er das? Ja, denn der Transport von Feldfrüchten mit Schleppern und grünen Kennzeichen ist in § 3 Kraftfahrtsteuergesetz entsprechend geregelt.

Nun "verreckt" der Deutz 5 km vor der Fa und wird mittels Tieflader in die Werkstatt gefahren.

Frage 2:

Der Nachbar erklärt sich bereit, mit seinem Fendt den Transport zuende zu führen. Er fährt "leer", also ohne Anhänger in (durch" die Stadt, um die Anhänger anzukoppeln und die letzten 5 km diese zur Entladung zu bringen.

Darf er das? Ja, denn diese Fahrt steht, wie auch die vorherige, gemäß § 3 Kraftfahrtsteuergesetz, im Zusammenhang mit dem Feldfrüchtetransport.

Nicht erlaubt wäre, für den Nachbarn Steine vom Großhändler zu holen, weil der Nachbar gerade ´n Haus baut.

Übertragen auf die Oldieszene heisst das: ofern die Veranstaltung innerhalb oder auch ausserhalb der Stadt liegt und Du zum Erreichen des Veranstaltungsortes die Stadt befahren oder durchqueren musst, ist das alles erlaubt, ausser Autobahnen, aber das ist wohl jedem klar.

Nur so "rumjuckeln", da wäre ich vorsichtig.

Auch hier völliger Blödsinn:

Zitat:

sagte nur im Wlad oder auf feldwegen

ist schlicht und ergreifend für den Oldieschlepper völlig falsch, denn: verboten.

Das Schild Zeichen 250 mit dem Zusatz "ausgenommen land- und forstwirtschaftlicher Verkehr" regelt dies klar und deutlich.

E herscht wohl unbestritten ein Einfahr-Durchfahrverbot mit Ausnahme des land- und forstwirtschaftlichen Verkehrs.

Ein Oldieschlepper ist wohl optisch ein land- bzw. forstwirtschaftliches Fahrzeug, jedoch in den wenigsten Fällen aufgrund seines Zustandes ein landwirtschaftliches Nutzfahrzeug.

Steuerlich zwar befreit, jedoch nicht, weil der Haltereinen landwirtschaftlichenBetrieb führt, sondern aufgrund seines Alters eben ein Oldtimerschlepper, dessen steuerliche Bewertung "landwirtschaftliche Nutzung" auf dem Formular gemäß § 3 Kraftfahrtsteueresetzt durch den Eintrag "Oldtimer" ausser Kraft getreten ist.

Allerdings wird kaum ein "Blauer" sich die Mühe machen, dem Schlepper durch den Wald oder auf Ackerwegen zu verfolgen, um dies genauer zu prüfen. Wer saut sich schon gern Auto und Schuhe ein.

Auch könnte es sich ja tatsächlich noch um einen "alten Bassen" handeln, der zeitweise noch arbeiten muss.

Es sei der Vollständigkeit halber erwähnt, das auch von Gemeinde zu Gemeinde bzw. Kreis zu Kreis die Handhabung unterschiedlich ist.

Ein Beispiel dazu: Der Landkreis W/L (Harburg) gibt für Oldieschlepper mit Steuerbefreiung grüne Kennzeichen aus. Der Landkreis LG (Lüneburg) schwarze Kennzeichen.

Es sei nochmals darauf hingewiesen, das im § 3 Kraftfahrtsteuergesetz die Verwendng von steuerbefreiten Kfz deutlich und klar geregelt sind, ebenso ist dort geregelt, das zum Beispiel steuerlich befreite Krankenwagen eindeutig optisch als solche zu erkennen sein müssen, gleiches gilt für Fzge des Wegebaus, die ebenfalls steuerbefreit sind.

So, nun ist genug.

Für weitere Fragen stehe ich gern zur Verfügung.

Viele Grüße Thommi

Und Dank so Leuten wie dir ist auch das Thema grünes Kennzeichen im Lk Harburg nun Geschichte. da du ja offensichtlich schon damals gemerkt hast, das andere Kreise dies nicht machen, muss man das nicht an die große Glocke hängen. Mir wurde von berichtet, wohlgemerkt aus Beamtenkreisen!!!, dass dieser Umstand daher kommt, dass einige ihr Maul zu weit aufgerissen haben und im LK Harburg eine Flut von Oldieschlepper Zulassungen aufkam, nachdem die Steuerbefreiung hier noch möglich war. Viele dieser Schlepper liefen bloß ganz woanders, in den Nachbarkreisen!!! und die haben sich schon gewundert. Deswegen bei solchen Sachen: sich freuen, Maul halten und schon garnicht im Netz publizieren!!!!!!!!! Vielen Dank, dass das bei uns im Lk Harburg jetzt Geschichte ist.

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Darf man eigentlich ein unangemeldetes Kfz demnach ohne Kennzeichen in der Stadt zum Tüv fahren? Oder Zulassungsstelle?

Und was hat das mit einem Traktor zu tun?

Mit dem kann man selbstverständlich, auch mit grünem Nummernschild, auf öffentlichen Straßen fahren.
Nicht nur in Feld und Wald.

Zitat:

Original geschrieben von Schoeneberg30


Darf man eigentlich ein unangemeldetes Kfz demnach ohne Kennzeichen in der Stadt zum Tüv fahren? Oder Zulassungsstelle?

Ja,

sofern eine elektonische Versicherungsbestätigung vorliegt und vorab bereits ein Kennzeichen zugeteilt wurde und dieses am Fahrzeug angebracht ist.

Siehe z.B. hier - klick

Edit:
das "demnach" habe ich nicht ganz verstanden, denn mit grüner Nummer oder Steuerbefreiung hat das nichts zu tun.

Also ich weiss gar nicht was ihr alle habt, hier wo ich wohne haengt man sich nen Anhaenger an und macht das gleiche Kennzeichen dran wie das Zugfahrzeug hat. Steuern muss man fuer anhaenger auch nicht zahlen da der Anhaenger ja ohne Zugfahrzeug nicht fahren kann. Das gilt auch fuer LKW nur das gewerblich genutzte Anhaenger TUEV brauchen, private nicht.
Das gehoert jetzt nicht unbedingt zum Thema war nur mal so am Rande.

Zitat:

Original geschrieben von leuchtenfan


.....hier wo ich wohne haengt man sich nen Anhaenger an und macht das gleiche Kennzeichen dran wie das Zugfahrzeug hat. Steuern muss man fuer anhaenger auch nicht zahlen da der Anhaenger ja ohne Zugfahrzeug nicht fahren kann. Das gilt auch fuer LKW nur das gewerblich genutzte Anhaenger TUEV brauchen, private nicht......

Und du wohnst wo?

Sibirien? Afghanistan? Fiji Insel? Haiti? Liberia? Swaziland?

Aber ganz sicher nicht Deutschland.

Nahe dran! England!

Und ich bin immer wieder froh weg zu sein aus Deutschland wenn ichvon all den Problemen lese die viele so mit der deutschen Buerokratie haben. Hier bekommt ein Auto das Kennzeichen wenn es neu beim Haendler steht und behaelt es bis zur verschrottung auch wenn du zwischenzeitlich dir noch ein privates zulegst. Wenn du ein Auto ummeldest wegen Umzug oder verkauf dann teilst du das nur der Zulassunsstelle mit und brauchst nicht mal was bezahlen dafuer. Das heisst Geld auf den Tisch legen, versicherung anrufen und sofort losfahren mit nem neuen oder auch gebrauchten Fahrzeug. Warum muss es immer so umstaendlich sein in Deutschland, alles kostet Geld und das nicht wenig.

Wow,
hätte ich nicht gedacht das es so etwas in Europa gibt.
Wobei, England ist ja sowiso irgendwie ein bisschen anders 😁
Ich nehme mal an das deine Ausführungen dann aber für ganz GB gilt, nicht nur für England, oder?

Gruss
GM

Ja das gilt fuer ganz GB aber wie es mit Australien und den anderen zugehoerigen Kolonien aussieht hab ich keine Ahnung. Mich interessiert es auch im Moment nur hier.
Gruss
Ralf

Zitat:

Original geschrieben von Harry999


dir ist schon aufgefallen dass der letzte beitrag von 3/2006 war ? 😉
Harry

hallo,macht doch nichts,man lernt trotzdem immer dazu.mfg fritz

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