Grüne Plakette Wohnmobil
Hallo und einen schönen guten Morgen.
Habe mir nach dem Kauf des Flair 8000 i ausführliche Gedanken über die nicht zu erreichende grüne Plakette gemacht und bin beim Studium der "Ausnahmeregelung" über ein Schlupfloch gestoßen.
Das Schlupfloch heißt Schwerbehinderten Ausweis. Wenn man in der Familie oder im Bekanntenkreis eine liebenswerte Person hat oder kennt, die einen solchen Ausweis besitzt, kann man damit in sämtliche Umweltzonen fahren. Eine Kopie, angebracht an der Windschutzscheibe, bzw. Seitenscheibe genügt. Die genauen Regelungen könnt ihr dem Internet entnehmen. Und bitte keine moralischen Vorwürfe!!!!!!! Dieses Vorgehen ist legal! Beispiel: Ich habe in meinem Freundeskreis eine Person, die schlecht zu Fuß ist und dafür einen solchen Ausweis bekommen hat. Entweder meine Freundin fährt selbst in die Umweltzone, oder aber sie lässt sich fahren, egal in welchem Auto. Alles verstanden???????
Lieben Gruß
Georg
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Mariahof
Habe mir nach dem Kauf des Flair 8000 i ausführliche Gedanken über die nicht zu erreichende grüne Plakette gemacht und bin beim Studium der "Ausnahmeregelung" über ein Schlupfloch gestoßen.
Das Schlupfloch heißt Schwerbehinderten Ausweis. Wenn man in der Familie oder im Bekanntenkreis eine liebenswerte Person hat oder kennt, die einen solchen Ausweis besitzt, kann man damit in sämtliche Umweltzonen fahren. Eine Kopie, angebracht an der Windschutzscheibe, bzw. Seitenscheibe genügt. Die genauen Regelungen könnt ihr dem Internet entnehmen. Und bitte keine moralischen Vorwürfe!!!!!!! Dieses Vorgehen ist legal! Beispiel: Ich habe in meinem Freundeskreis eine Person, die schlecht zu Fuß ist und dafür einen solchen Ausweis bekommen hat. Entweder meine Freundin fährt selbst in die Umweltzone, oder aber sie lässt sich fahren, egal in welchem Auto. Alles verstanden???????
Hallo Mariahof,
Das Schlupfloch ist, wie du selber schreibst, nur in deinem Kopf entstanden.
Ich wäre gerne dabei, wenn du im Urlaub irgendwo in einer Großstadt in eine Verkehrskontrolle kommst und dann dem Polizisten erzählst, dass du keine Plakette brauchst, weil du die Kopie eines Schwerbehindertenausweises von einer Person, die nicht im Auto ist, sondern sich 500 km entfernt befindet, dabei hast.
Oder kommt jetzt deine Freundlin immer mit in den Urlaub, damit du in die Umweltzone darfst?
Und was machst du, wenn du trotz deines vermeintlichen Rechts einen Bußgeldbescheid bekommst? Führst du dann jahrelange Rechtsstreite mit sich auf stur stellenden Behörden?
Nichts für ungut
igs
18 Antworten
Selbsverständlich drücken die Ornungshüter bei ausgelegtem Behindertenausweis bei der Parkerleichterung schon mal ein Auge zu.
Legitimation ist dieser Ausweiss schon lange nicht mehr,da auf der Vorderseite nicht erkennbar(Blinde ausgenommen) ist ob die Merkmale zur Erleichterung erfüllt sind.
Deswegen auch der neue EU Ausweiss,in Berlin mit Kennzeichen.
Könnte hier seitenlag über Urteile und Handhabung schreiben,bringt uns hier aber nicht weiter.
Ich weiß nicht wo hier das Problem ist??
Eine berechtigte behinderte Person, die den Behindertenausweis mit der verlangten Bezeichnung (die den Grad der Behinderung beschreibt) besitzt, kann mit einem Fahrzeug in die "Zone" fahren und auch den Behinderten - PP benutzen. Zum parken gehört zusätzlich der Parkausweis. Der Behindertenausweis alleine reicht dafür nicht.
Auch die sogenannte Begleitperson - Fahrer kann alleine das Fahrzeug führen, um Erledigungen/Kurierfahrten/Besorgungsfahrten etc. für den Ausweisinhaber durchzuführen.
Auch hierzu bedarf es nicht einem weiteren Schriftstück oder Vollmacht.
Unter den Begriff "Fahrzeug" verstehe ich alle Fahzeuge.
Erklären würde ich einem Polizisten auch nicht warum es ein Wohnmobil ist!!!!!
Wenn es wirklich der Sache dient.
Auch finde ich nirgendwo eine km Begrenzung.
Wenn ich für meinen Vater einen Kachelofen 500 km oder ein Stück Parmesan 1000 km weit entfernt hole - ist doch pillepalle.
Die Sache ist nur die - wer überlässt einem dauerhaft so einen Ausweis.
Viele Menschen haben jahrzehnte für solche Rechte der Behinderten gekämpft - man sollte dies nicht mit Füßen treten.
Wenn du lieber Te eine Grüne Plakette haben möchtest - kauf die eine für 5 €. GIBT ES beim Türken - der auch die nicht regestrierten Handykarten verkauft.😁😁😁😁😁
Aber trotzdem ein guter Tip. Sollten die mich mal anhalten - dann bin ich für meinen alten Herrn unterwegs. Das Mobil läuft ja sowieso auf den..... 😰
Nein nicht steuerfrei............😛
Hallo,
in der Ausnahmegenehmigung heißt es doch ganz eindeutig:
Zitat:
6. Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen „aG", „H" oder „BI" nachweisen,
Diese behinderte Person muss sich im Fahrzeug befinden und nicht 500km entfernt.
Das gleich ist mit Autos mit Behindertenausweis, die auf Behindertenparkplätzen abgestellt werden, aber nicht vom Behinderte selbst, sondern einer gesunden Person und vom Behinderten weit und breit keine Spur ist. Hier wird ein Bussgeld verhängt und obendrein kann die Berechtigung entzogen werden, weil diese missbraucht wurde.
Gruß Axel
Zitat:
Original geschrieben von Bananenbiker
....
Auch die sogenannte Begleitperson - Fahrer kann alleine das Fahrzeug führen, um Erledigungen/Kurierfahrten/Besorgungsfahrten etc. für den Ausweisinhaber durchzuführen.
Auch hierzu bedarf es nicht einem weiteren Schriftstück oder Vollmacht.
....
Hallo,
dann muss aber das Fahrzeug auf den Behinderten zugelassen sein.
Gruß Axel