Grichtsurteil
Da sieht man den Rechtsstaat Ö.........ich wie ein Ri..ter entscheidet über eine
gewonnene Internetauktionen.
Gestern ist nach 1jähriger streiterei Bezirksgericht W.... mit einem Vergleich ungewollten teueren Vergleich zu Ende gegangen.
Schuldspruch:
Obwohl gewonnene Internetauktion, zu gunsten des Versteigereres.
Vorgeschichte:
H.T hatte einen überholten Motor mit allen Anbauteilen bei einer Internetauktion um 100.-€ den Hr S.R angeboten hatte als einziger Bieter ersteigert..
Dieser wollte aber den Motor nicht rausrücken da Er sich angeblich bei der Auktion mit dem Angebotspreis geirrt hatte und Ihn schon um 900.-verkauft hatte und deshalb nicht mehr hätte.
Nach mehrmaligen E Mail schreiben hin u her könnte er ja den Motor nicht um 100.- sondern um 900.- doch noch erwerben.
Obwohl es einen Ersteigerungstitel gab, nach mehrmonatigen Schreiben kam es zu einer Klage am Gericht.
Klagewert des Motors 3000.-€
Gerichtverhandlung : 1
Es wurde ein Vergleich angestrebt den Hr H.T u sein Rechtsanwalt nicht akzeptieren wollten.
5Monate verstrichen
Gerichtsverhandlung: 2 (gestern)
Einvernahme durch den Richter des Klagenden und Beklagten.
Der Richter meinte nachher das der Wert des Motors weit höher liege als der des eigerten Preises von 100.-€ und von einer anderen Wertschätzung ( 3-4000.-€ )ausgehe und deshalb das Fehlverhalten des Beklagten bei der Angebotslegung vorliege und dies akzeptierte.
Jeder Versuch auf die geltenden Versteigerungsbedingungen hinzuweisen wurden abgeschmettert und nicht akzeptiert.
Es wurde unter Duck des Richters, das der Klagende schlechte Karten hätte seinen Anspruch geltend zu machen und dieser bei einem negativen Schuldspruch
die heutigen Gerichtskosten von über 2000.-€ tragen müßte zu einem Vergleich geraten.
Nächste Instanz bei negativen Schuldspruch 4000.- + Anwaltskosten des Beklagten.
Nach einer Beratungspause mit seinem Anwalt stimmte dieser dann den Vergleich zu
sieht wie folgt aus:
ersteigerter Motor statt un 100.- jetzt 450.-€
+
Gerichtskosten Klagenden ca 1100.-
+
angefallenen Rechtsanwaltskosten
geschätzte Kosten 2500.- für einen Motor den man ursprünglich um 100.- ersteigert hatte.
Fazit:
Auch wenn man 100% sicher ist einen Artikel günstig erworben zu haben heißt noch lange nicht das man Recht bekommt.
Da sind eigentlich die AGB ( Rechtslage) bei Internetgeschäften für Sc.....e
was meint Ihr dazu?
26 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von christians
Also auch kein Recht auf Kauf zum Startpreis.
Irrtum war das hier bestimmt nicht, da wollte nur jemand die Gebüren niedrig halten und war zu doof einem Kumpel zum hochtreiben Bescheid zu sagen.
Danke für den Tipp, Kumpel, mit dem künstlichen PReistreiben, mein ich.
Passt doch genau zu dem was ich behauptet habe:
Von Doofen, für Doofe. Man ist unter sich auf einem Niveau.
Zitat:
Original geschrieben von christians
...keine Auktion darstellt.
Stimmt. Es handelt sich hier um einen VERKAUF gegen Höchstgebot.
Also ich weis nicht, ab einem gewissen Betrag kaufe ich bei ebay nur über Paypal, alles andere ist mir zu heiß, wenn mal 15 Euros weg sind, naja, da wird keiner hinterherjammern, aber wenn 100 Euros weg sind, das ist schon was anderes, weis nicht, warum nutzt ihr nicht das, was ebay anbietet, und wenns der verkäufer nicht anbietet, dann muss das doch einen grund haben..
Dennis
hey hier ist son doofi - knapp 200 geschäfte seit 1999 - und noch nie auf die fresse gefallen... aber ich schaue mir immer genau an, mit wem ich es zu tun habe - bewertung unter 90%? NO WAY... und immer auch schön die preise vergleichen 🙂
an den herrn jura studenten: wenn du Bier im stehen trinkst und einen Picasso in der anderen hand hälst - dann ist es eine Standart, flaggen an autos oder HEERES standarten gibt es auch, aber: DER INDUSTRIE STANDARD - STANDARDISIEREN
Zitat:
Original geschrieben von SanGerman
...wenn du Bier im stehen trinkst und einen Picasso in der anderen hand hälst - dann ist es eine Standart, flaggen an autos oder HEERES standarten gibt es auch, aber: DER INDUSTRIE STANDARD - STANDARDISIEREN
Die Semantik der deutschen Sprache ist eben nicht jedermanns Stärke...😁
Re: Grichtsurteil
Zitat:
Original geschrieben von shark7
Da sieht man den Rechtsstaat Ö.........ich wie ein Ri..ter entscheidet über eine
gewonnene Internetauktionen.was meint Ihr dazu?
Recht so... geiz ist nicht immer geil!
Die meisten e-gay bieter zahlen eh jämmerliche preise.Letztes monat hat so ein assi mit über 1,30 euro gefeilscht,obwohl die ware unter marktwert war.
Auf solche leute kann ich echt verzichten.
Zitat:
Die meisten e-gay bieter zahlen eh jämmerliche preise
Ich gehe davon aus das du E-Bay meintest. Gerade dort werden etliche Dinge doch sehr überteuert versteigert.z.b. Elektronikartikel: meist bekommt man es bei einem günstigen "Fachhändler" (nicht Media M. Apotheke oder der blaue Bruder von dem) doch deutlich günstiger.
Zum Vergleich: Wie Member Drahkke schon sagte. Entweder man hat die Kohle für den ganzen Prozeß (mehrere Instanzen) oder man lässt das Prozessieren von vorn herein.
Gruß Zonkdsl
gerade solche anbietern könnte ich in den a***h tretten.
setzt die artikel mit dem preis ein, welchen du dir erhoffst oder ein bisschen niedriger.
wenn der artikel unter dem marktwert ist hast du halt pech gehabt. das ist nunmal das risiko. das sollte jeder für sich entscheiden können. versteiger ist versteigert. jeder kennt den vorgang. sollte auch aber für beide seiten gelten und nicht später noch feilchen.
gruß
ps ebay ist wirklich überteuert.
Zitat:
Original geschrieben von cwt106
versteiger ist versteigert. jeder kennt den vorgang.
Scheinbar nicht. Bei den Ebay-Geschäften handelt es sich nämlich nicht um Versteigerungen, sondern um Verkäufe gegen Höchstgebot.
Re: Re: Grichtsurteil
Zitat:
Original geschrieben von Roytoy
Letztes monat hat so ein assi mit über 1,30 euro gefeilscht,obwohl die ware unter marktwert war.
.
😁 Kommt draufan um welchen Wert es gegangen ist.
@ cw
ps ebay ist wirklich überteuert.
spez die Gebühren, wenn man sind nach einem Spaßbieter herumstreiten kann
Meine Meinung zum Thema:
Richtig dumm gelaufen für den Käufer, aber ich bin auch froh, dass man sich auch mal vertippen darf ohne in den größten Mist zu geraten. (Wenn ich das mal auf das Beispiel mit dem Grundstück und den 6.400€ beziehe - Das der Anbieter das so wohl nicht meinte ist klar !!)
Und bei dem Motor - tja echt blöd gelaufen für den Käufer und ich hoffe der Verkäufer machte das wirklich unabsichtlich.
Wenn hier Vorsatz herrschte, ist es natürlich eine Sauerei, dass der Käufer verloren hat.