Grichtsurteil
Da sieht man den Rechtsstaat Ö.........ich wie ein Ri..ter entscheidet über eine
gewonnene Internetauktionen.
Gestern ist nach 1jähriger streiterei Bezirksgericht W.... mit einem Vergleich ungewollten teueren Vergleich zu Ende gegangen.
Schuldspruch:
Obwohl gewonnene Internetauktion, zu gunsten des Versteigereres.
Vorgeschichte:
H.T hatte einen überholten Motor mit allen Anbauteilen bei einer Internetauktion um 100.-€ den Hr S.R angeboten hatte als einziger Bieter ersteigert..
Dieser wollte aber den Motor nicht rausrücken da Er sich angeblich bei der Auktion mit dem Angebotspreis geirrt hatte und Ihn schon um 900.-verkauft hatte und deshalb nicht mehr hätte.
Nach mehrmaligen E Mail schreiben hin u her könnte er ja den Motor nicht um 100.- sondern um 900.- doch noch erwerben.
Obwohl es einen Ersteigerungstitel gab, nach mehrmonatigen Schreiben kam es zu einer Klage am Gericht.
Klagewert des Motors 3000.-€
Gerichtverhandlung : 1
Es wurde ein Vergleich angestrebt den Hr H.T u sein Rechtsanwalt nicht akzeptieren wollten.
5Monate verstrichen
Gerichtsverhandlung: 2 (gestern)
Einvernahme durch den Richter des Klagenden und Beklagten.
Der Richter meinte nachher das der Wert des Motors weit höher liege als der des eigerten Preises von 100.-€ und von einer anderen Wertschätzung ( 3-4000.-€ )ausgehe und deshalb das Fehlverhalten des Beklagten bei der Angebotslegung vorliege und dies akzeptierte.
Jeder Versuch auf die geltenden Versteigerungsbedingungen hinzuweisen wurden abgeschmettert und nicht akzeptiert.
Es wurde unter Duck des Richters, das der Klagende schlechte Karten hätte seinen Anspruch geltend zu machen und dieser bei einem negativen Schuldspruch
die heutigen Gerichtskosten von über 2000.-€ tragen müßte zu einem Vergleich geraten.
Nächste Instanz bei negativen Schuldspruch 4000.- + Anwaltskosten des Beklagten.
Nach einer Beratungspause mit seinem Anwalt stimmte dieser dann den Vergleich zu
sieht wie folgt aus:
ersteigerter Motor statt un 100.- jetzt 450.-€
+
Gerichtskosten Klagenden ca 1100.-
+
angefallenen Rechtsanwaltskosten
geschätzte Kosten 2500.- für einen Motor den man ursprünglich um 100.- ersteigert hatte.
Fazit:
Auch wenn man 100% sicher ist einen Artikel günstig erworben zu haben heißt noch lange nicht das man Recht bekommt.
Da sind eigentlich die AGB ( Rechtslage) bei Internetgeschäften für Sc.....e
was meint Ihr dazu?
26 Antworten
also echt, sowas beweißt wieder wie scheiße die rechtslage bei solchen onlineauktionen ist. ich finde verkauft ist verkauft. der typ hatte ja nicht wenig zeit sich seine angebote anzuschauen. wenn er einen fehler macht muss/sollte er damit leben. kann der käufer ja nichts für. jerde könnte so ankommen, versteigern und dann sagen nö, das war mir zu wenig.
das ist echt eine schweinerei. ja ist klar das das jedem passiert aber deswegen muss man mit sorgfalt vorgehen.
meiner meinung sollte sowas nicht sein.
gruß
Hi das traurige an dem ganzen ist das es ein Prominenter (Freunderlwirtschaft) auch noch war, da hast keine Chance.
Wer bei ebay davon ausgeht, dass er auf einen ehrenwerten und seriösen und kompetenten Geschäftsmann trifft, bloß, weil plötzlich übers Internet jeder in der Lage ist, alte Socken, ausgewaschene Pariser, Mercedes 600, oder hundertjährige Kalender zu verkaufen, bloß, damit der Geiztrieb des Käufers auf der anderen Seite `korrekt´ befriedigt wird, der hat es ... nicht besser verdient.
Im Falle des Streitfalles: zwei Doofe unter sich. Und, … so soll es auch bleiben.
Nicht, `man trifft sich´; nein, SIE treffen sich.
das Urteil verwundert mich doch sehr...
Kann sich noch einer von euch an den Bericht (ca. vor nem Jahr) erinnern wo ein Bauunternehmer ein Eigenheim bei Ebay versteigert hat?
Er hatte es wohl in die falsche Kategorie getan, oder so.
Eine Familie stieß auf das Angebot... Bot mit... Und bekam das ganze Haus + Gründstückt für 6400€ oder so...
Der Unternehmer wollte es nicht verkaufen. Ging vor Gericht... Und verlor!!!
Ich würde in Revision (oder so 😉 ) gehen.
War da nicht jetzt vor kurzem auch ein Fall mit einem Ferarri um 1.-€
Wurde da nicht auch so entschieden das es ein Angebotsfehler war und der Verkäufer konnte das FZ behalten.
hi
hi,
ich studiere jura und ehrlich, DAS sind harmlose standart fälle, es gibt andere, wo man sich wirklich an den Kopf fassen muss 😉
aber
1. Bdenkt mal: eventuell hat der Anbieter sich wirklich vertippt/versehen. D.h. ein 0 vergessen beim tippen, o.ä.. Solche Fälle gibts eben auch.
2. Es gibt im zivilrecht eine Minderungsformel, die z.B. so ausgelgt ist, dass man nicht immer nur das Geld erhählt, was einem "fehlt", sondern mal mehr mal weniger.
mfg
christian
Zitat:
Original geschrieben von Tempomat
Wer bei ebay davon ausgeht, dass er auf einen ehrenwerten und seriösen und kompetenten Geschäftsmann trifft, bloß, weil plötzlich übers Internet jeder in der Lage ist, alte Socken, ausgewaschene Pariser, Mercedes 600, oder hundertjährige Kalender zu verkaufen, bloß, damit der Geiztrieb des Käufers auf der anderen Seite `korrekt´ befriedigt wird, der hat es ... nicht besser verdient.
Im Falle des Streitfalles: zwei Doofe unter sich. Und, … so soll es auch bleiben.
Nicht, `man trifft sich´; nein, SIE treffen sich.
Die jüngsten Berichte hier bestätigen doch meine Rede.
Wenn ich bisher ein Geschäft gemacht habe, sei es beim Bäcker um die Ecke, beim Kauf eines Automobils oder auch in meiner Dienstleistung, dann immer nur mit Leuten, die wissen, wovon sie (geschäftlich) reden.
Ein Vertrag, als schriftlicher Ausdruck der mündlichen Willenserklärung ist dabei eine reine Formsache und hat bei mir erst einmal dazu geführt, dass ich mich anwaltlich mit jemand im Nachhinein unterhalten musste.
Will sagen: trau, schau, wem. Jedem Dumpfbackenhanswurst was abzukaufen oder zu verkaufen sollte denjenigen überlassen bleiben, die es nicht besser verstehen.
Dass dem so ist, sieht man an der Nachhineinklärung durch Profils.
Nein, danke.
hallo
@Tempomat: da ist was wahres dran. Ich kaufe aus Prinzip nicht bei ebay, oder online. Das begrenzt sich auf höchstens eine kleinigkeit im Jahr, oder so.
MFG
Christian
Wenn man sich als Bieter auf einen solchen Prozeß einläßt, dann sollte man logischerweise nicht gleich beim erstbesten Vergleichsangebot einknicken, sondern den Weg durch die Instanzen wählen. Im vorliegenden Fall hat der Kläger nicht nur viel Geld, sondern auch seine Gesicht verloren...
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wenn man sich als Bieter auf einen solchen Prozeß einläßt, dann sollte man logischerweise nicht gleich beim erstbesten Vergleichsangebot einknicken, sondern den Weg durch die Instanzen wählen. Im vorliegenden Fall hat der Kläger nicht nur viel Geld, sondern auch seine Gesicht verloren...
Tschuldigung, was beinhaltet Ebay denn nicht alles für Risiken!?
Hinterher kann der Geizhalskäufer vielleicht sagen: `Schön, dass es noch einmal gut gegangen ist´.
Wenn ich mir vorstelle, wegen einem üblichen Kaufanliegen vor Gericht zu ziehen, .... da muss schon auf beiden Seiten, statt einer professionellen Gelassenheit dadurch, dass man weiss, was man im gesetzlichen Rahmen zu tun hat, wirklich schon ein wenig Abartigkeit, im gelindesten Fall Unreife vorliegen.
Zitat:
Original geschrieben von Tempomat
...da muss schon auf beiden Seiten, statt einer professionellen Gelassenheit dadurch, dass man weiss, was man im gesetzlichen Rahmen zu tun hat, wirklich schon ein wenig Abartigkeit, im gelindesten Fall Unreife vorliegen.
Sicherlich. Ich wollte damit im Grunde genommen zum Ausdruck bringen: Wenn der Bieter sich schon auf den ersten Vergleich einläßt, hätte er sich die ganze Klage auch direkt sparen können.
In der CT gabs da auch mal nen Artikel zu einem ähnlichen Fall. Problem ist nicht, daß Eb.. auch gerne als Müllabfuhr dient sondern, daß eine Ebay-Auktion im Sinne der jetzigen Gesetze, die ja schon meist etwas älter sind und im Gegensatz zum Rechtempfinden eines juristischen Laien keine Auktion darstellt.
Also auch kein Recht auf Kauf zum Startpreis.
Irrtum war das hier bestimmt nicht, da wollte nur jemand die Gebüren niedrig halten und war zu doof einem Kumpel zum hochtreiben Bescheid zu sagen.