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Greift die Vollkasko bei nicht eingetragenen Felgen ?

Themenstarteram 19. Juni 2019 um 9:28

Moin Leute.

Folgendes Problem:

Es geht um einen selbstverschuldeter Unfall.

Die Person wollte die Spur von rechts nach links wechseln. Ein Auto kam aus dem toten Winkel und nahm vorne die Felgen und Karosserie mit.

 

Die Felgen wurden 5 Tage zuvor drauf gezogen, sind auch zugelassen, haben ABE und ein Ordnungsgemäßes Gutachten.

Im Fahrzeugsschein sind ebenfalls 19Zoll Felgen eingetragen, nur nicht die entsprechenden Felgen.

Meine Frage ist jetzt ob die Versicheung Probleme machen könnte und sagt: „Nein die Felgen sind nicht eingetragen, wir zahlen nicht“.

Ich habe eine Vollkaskoversicherung.

Lg

Beste Antwort im Thema

Kein kausaler Zusammenhang mit dem Unfall, daher nein sehr unwahrscheinlich.

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Zitat:

@UliBN schrieb am 19. Juni 2019 um 16:32:23 Uhr:

Mir ist neu, dass Felgen mit ABE für das betreffende Fahrzeug eintragungspflichtig sind, wenn alle in der ABE genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Eintragungspflichtig wäre schon eine eher seltene Ausnahme, aber auch das gibt es.

Die Pflicht zur Änderungsabnahme ist dagegen eine Übliche Auflage in einer ABE (A01, 11A und noch andere!).

Wird eine geforderte Änderungsabnahme nicht unverzüglich durchgeführt, erlischt in der Tat die BE. Dem allgemeinen Stamtischwissen nach leistet die Versicherung ja bei erloschener BE niemals nicht nix an niemanden. In der Praxis sind allerdings die hier schon diskutierten Fragen (vor allem: hatte die erloschene BE etwas mit dem Schadenseintritt zu tun?) relevant.

Allerdings könnte man auch noch diskutieren, ob fünf Tage schon ausreichen, dass die Änderungsabnahme nicht mehr "unverzüglich" durchgeführt wurde. Mal so als Rechenbeispiel: Die Änderung wird am Freitag nach Feierabend in der heimischen Garage durchgeführt. Direkt Montag früh ruft man beim Sachverständigen des Vertrauens an und vereinbart einen Termin, der sowohl dem SV als auch dem Halter passt. Dieser ist dann am Donnerstag um 18 Uhr (Donnerstags arbeitet der Sachverständige länger). Welche schuldhafte Verzögerung wollte man dem Halter dann vorwerfen?

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