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GoPro an Kinn befestigen

Themenstarteram 2. Januar 2014 um 1:56

Hi Leute,

ich sehe in Videos immer wieder, dass Motorradfahrer ihre GoPro am Kinnteil des Helms befestigen (siehe Anhang)

Wie befestigt man die Kamera denn genau an dieser Stelle am Helm?

Würde mich über eine Antwort freuen.

Gruß und frohes Neues, Schmidtli

Beste Antwort im Thema
am 9. Juni 2015 um 1:38

???? Ich sehe nur im zweiten Bild eine Kamera und das ist eine sehr große die für Motorrad viel zu groß wäre es sei den man hätte keine andere. Diese sauteuren Action-Cams (weiß nicht ob die alle GoPro heißen) sollten schon eine zuverlässige Halterung haben, denn der finanzielle Schaden wäre viel zu groß wenn man sie verlöre und so teuer sind die wohl, weil sie nicht verwackeln (bzw. die harten Wackler am Mopped irgendwie kompensieren) wie andere günstigere Kameras vielleicht. Auf der Rennstrecke sah ich da recht sichere Befestigungen die man irgendwo an die Verkleidung pappen konnte per Doublestick-Tape o.ä. - manche mit Kugelgelenk dass man die Kamera einfach und schnell justieren kann. Ich habe aber keine Ahnung wer diese Halterungen herstellt und vermutete immer dass die bei den Kameras miitgeliefert werden und evtl. auch recht teuer sind. Ein wasserdichtes Universalkameragehäuse wie es auch für Unterwasseranwendungen für verschiedenste Standard-Digi-Cams gibt fände ich da auch sehr gut und nützlich. Und eigentlich fände ich es generell sehr hilfreich, wenn im Forum jemand auch Hersteller nennen dürfte, wenn er ein passendes Produkt zu welchem Thema auch immer weiß. Das uralte Problem mit der "Schleichwerbung" ist in Foren sicherlich unter Umständen noch häufiger als im TV, aber doch sicher lösbar z.B. durch Provisions-"Obulus" o.ä. indem der Hersteller/Händler vielleicht selbst Interesse hat, dann Forums-Werbebanner gegen Geld zu schalten - und wenn nicht, kann man den Link ja dann immer noch löschen ohne viel "rot", denn ob einer den Hersteller nur nennt oder verlinkt ist in Zeiten von Google & Co. fast äquivalent, oder ??

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Zitat:

@ArneOtten schrieb am 30. April 2017 um 08:11:27 Uhr:

Des Weiteren sollte man mal über "das Recht am eigenen Bild" nachdenken.

(Kunsturheberrechtsgesetzt)

Es ist verboten andere Menschen ohne deren Zustimmung zu Filmen oder zu Fotografieren.

Doch, ist erlaubt. Zumindest in Deutschland.

Zitat:

Es geht mir inzwischen sowas von auf den Sack, dass man nicht mal mehr eine Landstraße (geschweige denn durch die Alpen) fahren kann ohne gefilmt zu werden.

Jedesmal wenn man einen anderen überholt, muss man inzwischen damit rechnen dabei gefilmt zu werden.

Ja, nervt mich auch. Überall Videoüberwachung. Besser, man macht nichts auch nur im entferntesten Anrüchiges mehr in der Öffentlichkeit, irgendjemand hat immer sein Handy gerade einsatzbereit, um ein tolles peinliches Filmchen zu drehen. Wenn das mal punktuell vorkommt, wäre es ja noch okay. Aber wie du sagst, mittlerweile wird man dauernd gefilmt immer und überall.

am 2. August 2017 um 22:51

Fotografieren und Filmen im öffentlichen Raum - z. B. auf Straßen und Plätzen - ist erlaubt. Bei einem Porträtfoto allerdings müßte man die Erlaubnis einholen.

Q.

Zitat:

@Quaeker schrieb am 3. August 2017 um 00:51:39 Uhr:

Fotografieren und Filmen im öffentlichen Raum - z. B. auf Straßen und Plätzen - ist erlaubt. Bei einem Porträtfoto allerdings müßte man die Erlaubnis einholen.

Auch Porträtfotos sind ohne Einverständnis erlaubt. Was anderes ist es, wenn du diese Bilder veröffentlichen willst, also mehr als im privaten Rahmen zeigen willst.

Stimmt größtenteils.

Da die meisten dieser sehr wichtigen Menschen aber alles bei Facebook oder YouTube zeigen müssen, gehen wir mal von einem Gesetzesverstoß aus.

 

Welchen Sinn machen sonst solche Aufnahmen?

 

Interessant wird es wenn Bilder von Unfällen bzw. Verletzen zu sehen sind. Hier reicht auch schon die Sichtbarkeit der Kennzeichen aus.

Der §201a StGB sieht dann Strafen bis zu zwei Jahren vor.

Dabei reicht es schon aus nur diese Bilder anzufertigen.

Die Kamera sollte also sofort beim Erreichen einer Unfallstelle ausgeschaltet werden.

Zitat:

@ArneOtten schrieb am 26. August 2017 um 08:36:32 Uhr:

Stimmt größtenteils.

Da die meisten dieser sehr wichtigen Menschen aber alles bei Facebook oder YouTube zeigen müssen, gehen wir mal von einem Gesetzesverstoß aus.

Woher willst du das wissen? Warum so eine pauschale Verurteilung? Nicht jeder, der ein Küchenmesser kauft, hat etwas Schlimmes damit vor. Vor allem: das Vorhaben ist nicht strafbar. Nur die Tat. Da muss man im Sinne des Rechtsstaates nun eben erst einmal das so hinnehmen, wie es ist: und zwar, dass das Video nicht veröffentlicht ist.

Zitat:

Welchen Sinn machen sonst solche Aufnahmen?

Andenken? Den Freunden zeigen? Unabhängige Beweisaufnahme? (für einen Beweis muss das Video nicht veröffentlicht werden)

Zitat:

Interessant wird es wenn Bilder von Unfällen bzw. Verletzen zu sehen sind. Hier reicht auch schon die Sichtbarkeit der Kennzeichen aus.

Der §201a StGB sieht dann Strafen bis zu zwei Jahren vor.

Dabei reicht es schon aus nur diese Bilder anzufertigen.

Die Kamera sollte also sofort beim Erreichen einer Unfallstelle ausgeschaltet werden.

Das stimmt zwar. Die Anfertigung alleine ist aber auch dann erstmal nur strafbar, wenn sie unbefugt erfolgt. Hier würde z.B. die Panoramafreiheit greifen und die Aufnahme wäre nicht mehr unbefugt. Das muss letztendlich aber bei jedem Einzelfall betrachtet werden.

Ob die Videoaufnahme moralisch gerechtfertigt ist, ist natürlich eine ganz andere Diskussion. Ich sehe hier ein Problem in der Abwägung zwischen unabhängiger Beweisaufnahme und Berichterstattung vs. Gafferei und Effekthascherei. In gewissem Umfang spiegelt sich die derzeitige moralische Wertvorstellung natürlich im Gesetz wieder. Sollte hier die allgemeine moralische Wahrnehmung sich verschieben, dann wird sicherlich der Gesetzestext entsprechend angepasst.

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