Zuerst zu den Rücklichtern. Diese müssen eine Prüfnummer aufweisen. (E-Nummer)
Nun zum AGR...
Ist mir schleierhaft, wie Du auf der Rennstrecke mit einem stillgelegten AGR durch die technische Abnahme kommen willst.
Im Rahmen der StVZO ist dies auch nicht zu empfehlen. Eine Stilllegung würde das Erlöschen der Betriebserlaubnis und damit den Verlust des Versicherungsschutzes bedeuten.