Golf3 tieferlegen. Ab wann Probleme beim eintragen??
Hallo ich hab ein kW gewindefahrwerk. Jetzt meine Frage wie tief darf ich denn machen ohne das ich Probleme bekomme beim eintagen. Gibt es da ein Richtwert?? Und muss ich den eig. Wieder vermessen wenn ich nicht durchkomme und den ein wenig hoher drehe?? Bedanke mich für die antworten
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17 Antworten
Der erlaubte Verstellbereich ist sich im Gutachten nachzulesen.
Nur wenn das dort angegebene Maß eingehalten wird bekommst du
keine Probleme beim eintragen.
Streng genommen müsste das Fahrwerk nach jeder Änderung
der Tieferlegung vermessen werden.
war das nicht mal so, das der prüfer die Einstellung farbig markiert, damit man nicht aus dem 60/40 ein 80/60 machen kann, sobald man beim TÜV vom Hof ist?
Allgemein darf das Fahrwerk nur so tief sein, das man noch beim TÜV auf die Bühne kommt 😉
hi ich mein gewinde fahrwerk erst eintragen lassen und mein auto ist vermessen worden, algemeine fahrzeughöhe ist vermerkt
worden 😮 also nichts mit hinterher tiefer schrauben 🙄
Aber ist das nicht totaler schwachsinn ? 😁
Weil angenommen ich fahre jetzt in Urlaub und möchte mein Gewinde für die Zeit wieder hochdrehen.
Müsste ich dann wieder zum Tüv laufen und es wieder eintragen lassen, obwohl im Gutachten steht zB. VA: 40 - 70 ?
Zitat:
Original geschrieben von CJSweet
Aber ist das nicht totaler schwachsinn ? 😁
Weil angenommen ich fahre jetzt in Urlaub und möchte mein Gewinde für die Zeit wieder hochdrehen.
Müsste ich dann wieder zum Tüv laufen und es wieder eintragen lassen, obwohl im Gutachten steht zB. VA: 40 - 70 ?
Wenn du eine neue Fahrzeughöhe eingetragen bekommen hast:
JAAnsonsten, wie gesagt: Hier bei uns macht der Prüfer einfach ne Markierung aufs Gewinde, damit jeder Hilfsscherrif erkennen kann, ob alles noch so wie bei der Eintragung eingestellt ist, oder nicht. Auch hier gilt: Für Anhänger/Urlaub/etc: Theoretisch neueintragung erforderlich 😉
Aber im Ernst: Wenn der Wagen annähernd auf Original Fahrwerkhöhe hochgedreht wurde, schaut doch da keiner mehr nach, oder? Oo
Gruß
Edit:
Zitat:
Original geschrieben von CJSweet
Müsste ich dann wieder zum Tüv laufen und es wieder eintragen lassen, obwohl im Gutachten steht zB. VA: 40 - 70 ?
Es steht ja im Gutachten, nicht im FZGSchein 😉
hallo also etwas genauer es wurde nicht zum beispiel 60 40 eingetragen sondern das mas von rad mitte bis kotflügel hinter un vorderachse.plus die gesammt höhe des fahrzeug (dachmitte)ob das normal ist weis ich nicht mir war es egal.nun zur einstellung ich hatte meinen golf über kreutz auf 2 sandsäcke gestellt und hatte zwischen rad und kotflügel immer 8 mm platz auch beim lenkeinschlag ich hatte keinerlei probleme beim tüv
mfg
Zitat:
Original geschrieben von CJSweet
Aber ist das nicht totaler schwachsinn ? 😁
Weil angenommen ich fahre jetzt in Urlaub und möchte mein Gewinde für die Zeit wieder hochdrehen.
Müsste ich dann wieder zum Tüv laufen und es wieder eintragen lassen, obwohl im Gutachten steht zB. VA: 40 - 70 ?
hi so habe ich das nicht gemeit sonder wenn ich eine tiefe eingetragen habe dan kann ich ihn nicht einfach tiefer machen.
und wenn ich in urlaub fahre muß ich meinen golf nicht höher schrauben den selbst mit vielen koffern gibt er nicht nach 😛
du mußt von der stiefsten stelle aus von deinem auto zum boden noch 6 cm bodenfreiheit haben beim golf ist es die ölwanne
Moin, hast da was schriftliches ?
Frage nur da wir das in nem andern forum auch grad diskutieren wie tief denn ein auto sein darf ^^.
MfG
ich hatte bei meinem KW das Problem das u.a. im Gutachten drin stand,dass die Blinker vorn mind. 350mm hoch sein müssen, ich hatte nur 320mm und dabei hatte ich schon vorher hoch gedeht-> nicht eingetragen bekommen.....
bei KW wird eigentlich immer von Radmitte bis zur Radlaufkante gemessen... also wenn man danach runter dreht, ist es sehr schnell nachvollziehbar... da diese Maße mit Eingetragen werden....
wenn du allerdings das Glück hast und beim richtigen Tüver bist,trägt er dir nur das von KW vorgegebene mindestmaß ein.
definitiv ist es aber so, dass die mind. höhen von:
Blinker 350mm
Scheinwerfer 500mm
NSW 250mm
Bodenfreiheit 80mm
Kennzeichenhöhe ??mm
(vom Boden bis zur unterkante gemessen)
stimmen müssen....
die Höhen sind für alle PWK ab BJ86 so vorgeschrieben....
Zitat:
Original geschrieben von RStrunniZT
ich hatte bei meinem KW das Problem das u.a. im Gutachten drin stand,dass die Blinker vorn mind. 350mm hoch sein müssen, ich hatte nur 320mm und dabei hatte ich schon vorher hoch gedeht-> nicht eingetragen bekommen.....bei KW wird eigentlich immer von Radmitte bis zur Radlaufkante gemessen... also wenn man danach runter dreht, ist es sehr schnell nachvollziehbar... da diese Maße mit Eingetragen werden....
wenn du allerdings das Glück hast und beim richtigen Tüver bist,trägt er dir nur das von KW vorgegebene mindestmaß ein.
definitiv ist es aber so, dass die mind. höhen von:
Blinker 350mm
Scheinwerfer 500mm
NSW 250mm
Bodenfreiheit 80mm
Kennzeichenhöhe ??mm
(vom Boden bis zur unterkante gemessen)
stimmen müssen....
die Höhen sind für alle PWK ab BJ86 so vorgeschrieben....
ich sehe das genauso bei allen moderneren prüfstellen haben die eig immer eine grubenkante die 80mm hoch ist und dort musst du mit deinem auto rüberkommen bei manchen prüfern darfst nen bisschen nachhelfen mit brettern oder so und andere buddeln dir halt vorher noch löcher so ist das bei uns eig immer klar müssen die mindest höhen von blinker etc. eingehalten werden aber bei uns achten die prüfer eig nur auf bodenfreiheit ich glaube das kommt immer auf den prüfer an je nach dem manche motzen schon bei 81mm bodenfreiheit und andere noch nichtmal bei 40mm
1) die 80mm bodenfreiheit ist ein RICHTWERT der rechtlich NICHT bindend ist da es sich um ein tüv MERKBLATT handelt. das ist nur eine allgemeine empfehlung. wen ein tüv prüfer der meinung ist das 10mm auch reichen dann ist das absolut legal! in der stvo steht nirgends das ein auto so und so viel bodenfreiheit braucht. in österreich z.b. ist das anders.
2) zu den genannten massen sei noch zu sagen das das nummernschild vorne (gemessen auf unterkante) 200mm vom boden weg sein muss, hinten isses glaub 300 oder 350 das weiss ich net genau.
desweiteren gelten die 500mm nicht zum licht sondern zur lichtaustrittskante. blatt papiere auf den scheinwerfer legen, licht ein, dann siehste den lichtkegel. und auf den bezieht sich das ganze.
3) wen man es nun wirklich drauf anlegt KANN man nun durchaus auch die allgemeine tolleranz der stvo heranziehen...und die liegt bei 50mm. somit würde rein theoretisch der ganze spass nochmals 50mm runter kommen....wiegesagt wen mans drauf anlegen würde 🙂
4) die im gutachten angegeben masse KANN man durchaus auch hoch oder runter schrauben. in dem bereich ist das gewinde geprüft, was aber nicht heisst das man es nicht anders einstellen kann. bei h&r is z.b. nur EIN mass drinne. und wegen einer geprüften stellung kauf ich ja kein gewinde?! dagegen beim hiltrac steht ein verstellbereich drinne der ganz oben höher als serie ist, ganz unten würde das auto auf dem bodenblech aufliegen...das variiert je nach hersteller. aber wiegesagt man kann auch unter die angabe gehen. dann isses eben ne einzelabnahme die je nach aufwand mehr geld kost und im ermessens spielraum des prüfers liegt.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
2) zu den genannten massen sei noch zu sagen das das nummernschild vorne (gemessen auf unterkante) 200mm vom boden weg sein muss, hinten isses glaub 300 oder 350 das weiss ich net genau.
desweiteren gelten die 500mm nicht zum licht sondern zur lichtaustrittskante. blatt papiere auf den scheinwerfer legen, licht ein, dann siehste den lichtkegel. und auf den bezieht sich das ganze.3) wen man es nun wirklich drauf anlegt KANN man nun durchaus auch die allgemeine tolleranz der stvo heranziehen...und die liegt bei 50mm. somit würde rein theoretisch der ganze spass nochmals 50mm runter kommen....wiegesagt wen mans drauf anlegen würde 🙂
das stimmt leider nicht..
schön wär's aber auf jeden fall.
die toleranz von 50mm kann für den "endverbraucher" nicht angewandt werden..
auch der "blatt-papier-und-licht-an"-test bringt nichts. gemessen wird leider gottes ca. 1cm über dem unteren scheinwerferrand..bei linsen-scheinwerfern ist das jedoch anders..dort wird meist die linsenunterkante genommen.
aber eigentlich ist das doch beim golf3 recht unproblematisch..
Zitat:
Original geschrieben von Edition82
das stimmt leider nicht..
schön wär's aber auf jeden fall.
die toleranz von 50mm kann für den "endverbraucher" nicht angewandt werden..
hab ja auch geschrieben "wen mans drauf anlegen würde" 😉
Zitat:
auch der "blatt-papier-und-licht-an"-test bringt nichts. gemessen wird leider gottes ca. 1cm über dem unteren scheinwerferrand..bei linsen-scheinwerfern ist das jedoch anders..dort wird meist die linsenunterkante genommen.
aber eigentlich ist das doch beim golf3 recht unproblematisch..
jo weil eben der 1cm pi mal auge die austrittskante is.