Golf 3 LED-Rückleuchten schon verbaut
Hi,
hat schon jemand von euch die Golf 3 LED-Rückleuchten verbaut? Hätte gerne ein Bild im eingebauten Zustand im Dunkeln.
http://www.tuningteile.de/pimages/41334_0.jpg
http://www.tuningteile.de/pimages/41335_0.jpg
MfG Hanjo
24 Antworten
hier war doch letzte Woche nen Treat wo es darum ging, dass die LED-Rückleuchten neuerdings verboten sind. Müsst ihr mal suchen. Ich würd mich auf jeden Fall erst mal danach erkundigen bevor ich mir die Leuchten kaufe.
was is nun eigentlich aus dem verbot geworden? mir wurde gesagt, dass man, wenn man ne rechnung von vor dezember 2004 hat und ne einbaubestätigung aus dem zeitraum man die dinger dann eintragen lassen kann (die mit den austauschbaren LEDs)
weiss da jemand was?
ps: hatte leztens kontrolle und da hat der lieben polizei meine rückleuchten gefallen und die haben mehr sicherheitsaspekte als illegalität angesprochen 😁
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Hier ein Auszug von der STVZO
§ 21a Anerkennung von Genehmigungen und Prüfzeichen auf Grund internationaler Vereinbarungen und von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften.
(1) Im Verfahren auf Erteilung der Betriebserlaubnis werden Genehmigungen und Prüfzeichen anerkannt, die ein ausländischer Staat für Ausrüstungsgegenstände oder Fahrzeugteile oder in bezug auf solche Gegenstände oder Teile für bestimmte Fahrzeugtypen unter Beachtung der mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen erteilt hat. Dasselbe gilt für Genehmigungen und Prüfzeichen, die das Kraftfahrt-Bundesamt für solche Gegenstände oder Teile oder in bezug auf diese für bestimmte Fahrzeugtypen erteilt, wenn das Genehmigungsverfahren unter Beachtung der von der Bundesrepublik Deutschland mit ausländischen Staaten vereinbarten Bedingungen durchgerührt worden ist. § 22 a bleibt unberührt.
(1 a) Absatz 1 gilt entsprechend für Genehmigungen und Prüfzeichen, die auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften erteilt werden oder anzuerkennen sind.
(2) Das Prüfzeichen nach Absatz 1 besteht aus einem Kreis, in dessen Innerem sich der Buchstabe "E" und die Kennzahl des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, sowie aus der Genehmigungsnummer in der Nähe dieses Kreises, gegebenenfalls aus der Nummer der internationalen Vereinbarung mit dem Buchstaben "R" und gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Das Prüfzeichen nach Absatz 1 a besteht aus einem Rechteck, in dessen Innerem sich der Buchstabe "e" und die Kennzahl oder die Kennbuchstaben des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, aus der Bauartgenehmigungsnummer in der Nähe dieses Rechtecks sowie gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Die Kennzahl für die Bundesrepublik Deutschland ist in allen Fällen "1".
(3) Mit einem Prüfzeichen der in den Absätzen 1 bis 2 erwähnten Art darf ein Ausrüstungsgegenstand oder ein Fahrzeugteil nur gekennzeichnet sein, wenn er der Genehmigung in jeder Hinsicht entspricht. Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem solchen Prüfzeichen Anlaß geben können, dürfen an Ausrüstungsgegenständen oder Fahrzeugteilen nicht angebracht sein.
Zitat:
Ich hoffe das hilft jeden erstmal.
Re: Hier ein Auszug von der STVZO
Zitat:
Original geschrieben von Golf Operator
Zitat:Ich hoffe das hilft jeden erstmal.
nicht wirklich... das E zwichen wurde zurückgezogen. was is nun mit dem eintragen, wenn vor dez. 2004 gekauft?
hast du dir doch selber beantwortet, das E zeichen wurde zurückgezogen... ne eintragung musste eh nie vorgenommen werden, wegen dem e-zeichen ;
Zitat:
Original geschrieben von martin_mt
lt. gutachten, zumindest das das er hat) muss man eine EIGEN nebelschlussleuchte am auto anbringen, da die da nicht integriert ist...
also meines Wissen ist bei den LED-Rückleuchten die Nebelschlussleuchte integriert habe sogar ein BILD! Das ist die Version wie auf den obigen Bildern.
Hi,
ich habe die LED´s von FK in Schwarz und bei mir im Karton lag auch ne zusätzliche NSL drin. Ich habe mir auch schon gedanken gemacht wie ich die Led´s umbauen kann sodass ich die zusätzliche nicht brauch.
Hat jemand ne Idee???
Fahre jetzt schon fast euin Jahr damit rum und die Grünen haben noch nichts gesagt 😉
Gruß,
Mystery
Zitat:
Original geschrieben von Sataan1976
hast du dir doch selber beantwortet, das E zeichen wurde zurückgezogen... ne eintragung musste eh nie vorgenommen werden, wegen dem e-zeichen ;
🙄 ja, das zeichen wurde zurückgezogen, das weiss ich. und das etwas mit E zeichen net eingetragen werden muss weiss ich auch. PROBLEM:
ich habe eben gehört, das man die nun eintragen lassen kann, MIT ZURÜCKGEZOGENEM E ZEICHEN!!!, vorrausgesetzt man hat eben diese rechnung von vor dezember.
ich hoffe jetz hat jeder den sachverhalt verstanden 😁