Golf 2 in miserablem Zustand

Guten Tag zusammen,

ich habe kürzlich ein Grundstück erworben auf dem unter anderem ein Golf 2 in miserablen Zustand steht.
Es gibt keine Papiere, keine Schlüssel zu dem Fahrzeug. Es wurde mindestens 20 Jahre nicht bewegt.
Die Räder sind mit Efeu bewachsen, auf der Motorhaube wächst auch schon Gras, im Fußraum steht Wasser...

Ich kenne mich leider gar nicht aus mit Autos.
Was denkt ihr, sollte ich damit tun?
Im ersten Schritt behindert mich persönlich das Auto bei der Sanierung des Hauses.
Kann ich das Auto einfach verschrotten lassen? Wie geht das ohne Papiere?
Gibt es am Ende vielleicht sogar Sammler, die sich über einzelne Teile, auch in solchem Zustand, freuen würden?

Vielen Dank für Eure Unterstützung.

Viele Grüße,
Almy

61 Antworten

Na ja, alleine in D etwas über 40.000 insgesamt in 2023 ist nun in meinen Augen nicht ganz selten.

https://www.motor-talk.de/.../...istik-2008-2023-golf-ii-t7523548.html

Kann natürlich sein, dass da Teile von selteneren Modellen begehrt sind.

Entsorger rufen und weg damit, nicht mehr drüber nachdenken. Sonst kriegst du noch irgendwann eine Anzeige wegen unerlaubter Abfallbeseitigung.

Zumindest ein Bild hier posten … vielleicht ist es ja was gutes. Vielleicht nicht gerade ein Limited … aber gibt ja noch mehr wertvolle Exemplare

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 15. Juli 2024 um 07:13:50 Uhr:


Entsorger rufen und weg damit, nicht mehr drüber nachdenken. Sonst kriegst du noch irgendwann eine Anzeige wegen unerlaubter Abfallbeseitigung.

Genau, der Entsorger freut sich dann sicherlich wenn er merkt, das er da eben auch noch 300.- fürs Entsorgen von nem 16V G60 Limited bekommt.

Sollte es sich allerdings zb um nen 1.3er im total vergammelten Zustand handeln bin ich bei Dir.

Deswegen erstmal in Erfahrung bringen, um was für ein Golf es sich hier genau handelt.

Ähnliche Themen

Zitat:

@Heizölheizer schrieb am 15. Juli 2024 um 00:24:00 Uhr:


Na ja, alleine in D etwas über 40.000 insgesamt in 2023 ist nun in meinen Augen nicht ganz selten.

Die gilt es alle zu erhalten und dazu werden Ersatzteile gebraucht. Das Auto hat Kultstatus, da wirft man nicht achtlos Teile weg.

Ohne Fotos wird das nix.

Allerdings sehe ich beim Golf 2 nicht das Potenzial wie beim Golf 1, der Kultstatus hat.
Der Golf 2 wird mehr als Anfängerfahrzeug genutzt um nicht zu sagen verheizt.

Persönlich hatte ich ab 1976 einen Golf 1 und ab 1983 bis 1990 mehrere Golf 2.
Den Golf 2 habe ich gerne gefahren, aber heute finde ich den nur noch alt, ebenso wie Golf 3 und 4.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 15. Juli 2024 um 10:45:50 Uhr:


Den Golf 2 habe ich gerne gefahren, aber heute finde ich den nur noch alt, ebenso wie Golf 3 und 4.

Das mag ja sein. Doch für einen original belassenen, technisch wie optisch einwandfreie "High-End-Golf" wie bsp. den G60, 2.9 VR6 4Motion oder .:R32 (aus der Ära Golf II - V) geben Fans ihr letztes Hemd. Verständlich.

Für eine Wertschätzung wäre ein Foto nötig.

Falls das nicht geht/soll, warum auch immer (bei einem Verkauf muss man ja auch schreiben, in welchem Ort er steht) dann mindestens mitteilen, welche Reifen montiert sind.

Da man Anhand der Dimensionen erkennen kann, welche Motorisierung voraussichtlich verbaut ist. Und das Alter der Reifen kennt man dann auch. Der kleinste 1.3er hat wohl zumeist 155er Reifen; während GTI & Co. eher 195er fahren, zur Not noch 185er (meist noch als Winterreifen).

Falls es ein Sondermodell ist, wäre es sinnvoll dies zu nennen. Fire & Ice wäre wohl ein Jackpot; ein "Madison" eher gewöhnlich. Sonst steht am Heck C; CL oder was auch immer.

Soll der Wagen wieder fahren, musst du (TE) Papiere beantragen. Dein Käufer kann das nicht machen, da eine Eidesstattliche Versicherung nötig ist. Bei geringem Wert wird der Wagen aber sowieso geschlachtet.

Zitat:

@Deloman schrieb am 15. Juli 2024 um 15:20:17 Uhr:


... Papiere beantragen. Dein Käufer kann das nicht machen, da eine Eidesstattliche Versicherung nötig ist. ...

Stimmt so absolut nicht ganz.
Die Zulassungsstellen haben dazu einen Spielraum und handeln leider unterschiedlich.

"Im Rahmen des Antrags auf Ausfertigung der ZBII müssen Sie Ihre Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug nun also auf andere Weise nachweisen. Hierfür können beispielsweise ein Kaufvertrag über das Fahrzeug dienen, "
(Oldtimer-Markt).

"Falls die Zulassungsbehörde sich weigern sollte, einen neuen Kfz-Brief auszustellen, sollten Sie in jedem Fall einen schriftlichen Bescheid über die Verweigerung erwägen. Gegen diesen Bescheid kann dann vor dem Verwaltungsgericht Einspruch erhoben werden. In den meisten Fällen erhalten dann Sie und nicht die Zulassungsstelle recht. Aber eine Zulassung erfolgt auch dann noch nicht zwangsläufig. Der konfrontative Weg ist nicht zielführend."
(Limora)

Irgendwie schweifen wir ab. Der TE will das Auto ja loswerden.

Ein "der Verkäufer WILL das nicht machen" reicht für einen schnellen Erfolg für neue Papiere nicht aus.

Das mindeste als Verkäufer ist es, eine Eidesstattliche Versicherung auszustellen, dass
a) die Papiere nicht auffindbar sind (kleiner Tipp: manchmal liegt noch etwas im Handschuhfach)

und b) der Halter unbekannt ist, der Grundstücksverkäufer aber bekannt ist, und zwar XXX

Besser ist es, dazu noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Polizei oder Ordnungsamt zu besorgen.

Dann hat der Käufer zumindest eine Chance, es wieder zugelassen zu bekommen.

Ansonsten sehe ich ganz schwarz. Wobei ein Golf, der hier zugelassen war, einfacher zuzulassen ist als ein ausländischer Import. So ein Auto ohne Papiere kauft man normal auch für den symbolischen Euro nicht. Es sei denn, das ausschlachten ist eine ernsthafte Option.

Zitat:

@Almy schrieb am 14. Juli 2024 um 17:09:39 Uhr:


Guten Tag zusammen,

ich habe kürzlich ein Grundstück erworben auf dem unter anderem ein Golf 2 in miserablen Zustand steht.
Es gibt keine Papiere, keine Schlüssel zu dem Fahrzeug. Es wurde mindestens 20 Jahre nicht bewegt.
Die Räder sind mit Efeu bewachsen, auf der Motorhaube wächst auch schon Gras, im Fußraum steht Wasser...

Ich kenne mich leider gar nicht aus mit Autos.
Was denkt ihr, sollte ich damit tun?

um 08:00 den Schrott anrufen ... der soll auch 'ne kiste Bier einpacken ... um 09:15 steht er am golf, rammt die Schaufel ins Dach und wirft ihn auf die Ladefläche 😁

Jaaa, das ist ganz bestimmt ein G60 ... und sicher liegt noch eine Kippe vom Ratzinger drin 😉

Zitat:

@Deloman schrieb am 15. Juli 2024 um 17:42:45 Uhr:


Das mindeste als Verkäufer ist es, eine Eidesstattliche Versicherung auszustellen, dass

Worüber soll der Grundstückseigentümer eine EV ablegen? Dass er ein Grundstück mit Auto erworben hat und keine Dokumente da sind?

Im Protokoll der Versteigerung sollte drin stehen, dass alles, was sich auf dem Grundstück befindet(schön wäre,wenn der Golf extra aufgeführt wäre), ins Eigentum des höchstbietenden übergegangen ist.

Und damit kann der TE dann mal in der Zulassungsstelle aufschlagen und die gucken, ob der Wagen noch im ZFZR gespeichert ist.

Wenn nicht, ist doch nicht mal bekannt, welche ZB2 aufzubieten ist.

Aber solange man die Substanz nicht einschätzen kann, ob sich ein Aufbau überhaupt lohnt, würde ich mir darüber keine Gedanken machen. Und wie es aussieht,will der TE uns daran nicht teilhaben lassen.

Er war ja um 17:33 Uhr zuletzt hier, hat aber wieder nichts geschrieben, scheint also doch nicht so wichtig zu sein.

Bilder einstellen wird ja von der Moderation wohl nicht gewünscht - warum auch immer 😕.
Mich würde schon mal interessieren, wie das Teil aussieht.

Ach so? Weswegen dieses?

Dann kann ja auch zu hier.

Im Nachbarort hat einer letztes Jahr gerade einen G2 in dem Standard rot zugelassen, mit H Kennzeichen und nutzt den als Daily.
Schon erstaunlich mit wie wenig man mal zufrieden war.

Keine Ahnung, siehe erste Seite.

Ähnliche Themen