Gleicher Fahrzeugtyp = gleiches Nummernschild

VW Vento 1H

Wusste jetzt nicht wie ich's Topic besser formulieren sollte...

Angenommen ich hab einen 3er GTI, schwarz und der ist nun defekt und ich hol mir den gleichen nochmal (also auch GTI, schwarz, sieht fast gleich aus).

Kann ich da jetzt nicht einfach die Nummernschilder meines alten GTI während der Überführung an den neuen heften, so spar ich mir die lästigen gelben Nummernschilder.

Würde doch bei einer etwaigen Kontrolle kein Mensch merken oder?

Bisschen naiv gefragt ich weiß, aber nur mal theoretisch nachgedacht... Steuer und Versicherung zahl ich ja für einen GTI...

23 Antworten

Sag ich ja. Sind ja ca. 30 €. Bei meiner Versicherung haben die auf die "Sicherheitsleistung" von 79 € verzichtet. Ich denke aber mal hätte ich den da später nicht angemeldet, wäre mir das auch in Rechnung gestellt worden.

Ich habe vor zwei Jahren ein VW Caddy im Internet zum absoluten Schnäppchenpreis gekauft. der Verkäufer hat mir den Wagen hergefahren, 450km abgemeldet durch Deutschland, dass hätte ich nicht gemacht. Er hat den Wagen direkt abgemeldet und ist dann los zu mir gefahren, hat also die Erlaubnis das Fahrzeug nach der Abmeldung auf direktem Wege nach Hause zu bringen direkt ausgenutzt. Er hatte das auch schriftlich dabei, wurde aber nicht kontrolliert.
Trotzdem würd ich da eher Kurzzeitkennzeichen nehmen.
Seit wann muss man was für ne Deckungskarte bezahlen??? Ich habe mittlerweile 8 Autos zugelassen für meine Familie, aber bezahlen mussten wir nie dafür.
Gruss Mac2k2

Zitat:

Original geschrieben von drei2er


Ne, würd ich nicht machen, hätte dann wohl die ganze Fahrt die Hosen voll...

Aber nur mal theoretisch, Fahrgestellnummern werden doch bei keiner Kontrolle oder Unfall kontrolliert...

Klar, kannste machen, kein Problem. Ich hindere dich nicht daran. Oder siehst du irgendein Problem dabei, die Kennzeichen von dem einen Auto abzuschrauben und an ein anderes dranzuschrauben?

Dass es nicht erlaubt ist und im Falle des erwischt Werdens Aerger gibt, scheint dir ja schon bekannt zu sein.

Du kannst dir deine Kennzeichen auch auf einen Farbkopierer legen und die Kopien an ein anderes Auto schrauben. Ist genauso sinnlos, erspart dir aber das dauernde Kennzeichenwechseln.

Du kannst auch besoffen Auto fahren. Ist auch kein Problem, darfst halt nur nicht erwischt werden oder einen Unfall bauen.

Noch mehr Beispiele? ;-)

1. Ganz ohne Kennzeichen darf man nicht fahren, soweit ich weiß. Auch nicht zur Zulassungsstelle oder ähnliches. Die alten entstempelten Schilder sollte man schon drauf haben. Ob nun Pappschilder auch reichen - weiß der Geier. Aber nie ohne Schilder.

2. Ich kann dies zwar weder bestätigen, noch zurückweisen, aber ich habe mir mal sagen lassen, dass man am Tag der Abmeldung noch vollen Versicherungsschutz hätte und (zumindest jedoch im eigenen Landkreis) wohl noch fahren dürfe. Allerdings bin ich da dann doch etwas skeptisch, immerhin bekommt man ja selbst in der Zulassungsstelle gesagt, dass man nur direkt nach Hause fahren darf.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von GreG_M


1. Ganz ohne Kennzeichen darf man nicht fahren, soweit ich weiß. Auch nicht zur Zulassungsstelle oder ähnliches. Die alten entstempelten Schilder sollte man schon drauf haben. Ob nun Pappschilder auch reichen - weiß der Geier. Aber nie ohne Schilder.

2. Ich kann dies zwar weder bestätigen, noch zurückweisen, aber ich habe mir mal sagen lassen, dass man am Tag der Abmeldung noch vollen Versicherungsschutz hätte und (zumindest jedoch im eigenen Landkreis) wohl noch fahren dürfe. Allerdings bin ich da dann doch etwas skeptisch, immerhin bekommt man ja selbst in der Zulassungsstelle gesagt, dass man nur direkt nach Hause fahren darf.

So steht's geschrieben:

"Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind; [....]"

Quelle: StVZO §23 Absatz 4

Man darf also auch noch bis in den benachbarten Zulassungsbezirk fahren. Fahrten, die nicht aus den oben genannten Gruenden erfolgen, sind nach meiner Interpretation nicht gestattet. Die weiter oben genannte Fahrt "quer" durch Deutschland auch nicht.

Hm stimmt. Ist dann also das übliche, das man eben so kennt: Also mit abgemeldetem Fahrzeug eben zur Zulassungsstelle, von dort nach Hause, oder zum TÜV fahren. Dass das nicht quer durch Deutschland sein darf, wird man sich ja normalerweise denken können 😉

Re: Gleicher Fahrzeugtyp = gleiches Nummernschild

Zitat:

Original geschrieben von drei2er


Wusste jetzt nicht wie ich's Topic besser formulieren sollte...

Angenommen ich hab einen 3er GTI, schwarz und der ist nun defekt und ich hol mir den gleichen nochmal (also auch GTI, schwarz, sieht fast gleich aus).

Kann ich da jetzt nicht einfach die Nummernschilder meines alten GTI während der Überführung an den neuen heften, so spar ich mir die lästigen gelben Nummernschilder.

Würde doch bei einer etwaigen Kontrolle kein Mensch merken oder?

Bisschen naiv gefragt ich weiß, aber nur mal theoretisch nachgedacht... Steuer und Versicherung zahl ich ja für einen GTI...

Neben den schon genannten Problemen mit Versicherung, Führerschein etc. weise ich darauf hin, dass du eine Urkundenfälschung begehen würdest. Wird mit bis zu 5 Jahren Gefängnis oder Geldstrafe geahndet! Gefängnis wir´d wohl nicht werden, aber wenn du pech hast mehr als 90 TS Geldstrafe. Damit wärest du dann vorbestraft!

Gruß
Akki

Zitat:

Original geschrieben von LDK-EX


Was ist dir mehr wert ?? Dein führerschein und auto ?? oder 50 € sparen ??

Gibt Leude die da überlegen...

Zitat:

Original geschrieben von mac2k2


Seit wann muss man was für ne Deckungskarte bezahlen??? Ich habe mittlerweile 8 Autos zugelassen für meine Familie, aber bezahlen mussten wir nie dafür.

Das ist quasi eine Mini-Versicherung, die bis zur Anmeldung oder Vertragsabschluss mit der Versicherung besteht.

Der Betrag (79€) wird dann von der Versicherung verrechnet, d.h. erstattet.

Deine Antwort
Ähnliche Themen