Glasschaden und Teilkasko
Hallo!
Ich fahre Golf II mit Vollkasko und Teikasko ohne SB (War billiger als TK alleine)
Jetzt hatte ich im letzten Winter nach Eisregen meine Eiskratzer zerbrochen. Da ich schnell weg mußte habe ich als Ersatz ne Fliese genommen (Ich weiß, doofe Idee) und mir dabei die Scheiben zerkratzt. Kann mir jemand sagen ob dieser Schaden auch von der Versicherung übernommen wird oder sahlen die nur bei GlasBRUCH?
Gruß
Stefan
25 Antworten
Danke für die vielen Tips. Die Versicherung übernimmt den Schaden obwohl ich ehrlich war.
Gruß
Stefan
wie sieht das denn bei vandalismus aus.zahlt dann die teilkasko auch zb wenn die heck und frontscheibe durch fremde kaputt gemacht wurden?
Zitat:
Original geschrieben von thomas050871
wie sieht das denn bei vandalismus aus.zahlt dann die teilkasko auch zb wenn die heck und frontscheibe durch fremde kaputt gemacht wurden?
Warum gräbst du so einen Thread wieder aus ?
Neu wäre besser gewesen !
Zu deiner Frage.
Vandalismus selber ist immer VK.
Wenn die Scheiben zerstört werden zahlt dies die Teilkasko, dabei ist egal wie diese zerstört wurden.
Wenn Kratzer im Lack oder andere Zerstörungen dem "versuchten" Einbruch zugeordnet werden können, zahlt die TK sogar diese.
Auch wenn Domme dies wahrscheinlich nie lesen wird, Kratzer werden durch die TK nicht bezahlt.
Christo
Da sieht mans wieder, Ehrlichkeit zahlt sich aus.
Gruss Jürgen
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Jürgen2
Da sieht mans wieder, Ehrlichkeit zahlt sich aus.
Gruss Jürgen
HÄ ??? Steh ich uffn Schlauch ?
Christo
Re: Glasschaden und Teilkasko
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von Jürgen2
Da sieht mans wieder, Ehrlichkeit zahlt sich aus.
Zitat:
Original geschrieben von Gott78
HÄ ??? Steh ich uffn Schlauch ?
@ Gott78
Ja, und der Schlauch ist schon fast eine Pipeline. 😛
Zitat:
Original geschrieben von 503000
... Da ich schnell weg mußte habe ich als Ersatz ne Fliese genommen (Ich weiß, doofe Idee) und mir dabei die Scheiben zerkratzt. ...
Zitat:
Original geschrieben von Domme
... ruf einfach bei deiner Versicherung an, und melde denen einen Teilkaskoschaden, sag aber natürlich nicht, dass du es zerkratzt hast. ...
Zitat:
Original geschrieben von 503000
Danke für die vielen Tips. Die Versicherung übernimmt den Schaden obwohl ich ehrlich war.
Re: Re: Glasschaden und Teilkasko
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Hallo zusammen,
@ Gott78
Ja, und der Schlauch ist schon fast eine Pipeline. 😛
Ahja, das hatte ich nur überflogen weil es so alt war.
Jetzt verstehen!😉
Danke zön.
Christo
Zitat:
Original geschrieben von thomas050871
wie sieht das denn bei vandalismus aus.zahlt dann die teilkasko auch zb wenn die heck und frontscheibe durch fremde kaputt gemacht wurden?
Interessanter Tread. Auch wenn "Uralt" wirft sich mir die Frage auf: Darf ich jährlich auf Kosten der TK mit Fliesen meine Verglasung zerkratzen, um immer "spiegel- und kratzerfreie" Verglasung zu haben?
Ein Wahnsinn auf Kosten aller Versicherungsnehmer.
Gruß, Günni.
Zitat:
Original geschrieben von güntherdortmund
Interessanter Tread. Auch wenn "Uralt" wirft sich mir die Frage auf: Darf ich jährlich auf Kosten der TK mit Fliesen meine Verglasung zerkratzen, um immer "spiegel- und kratzerfreie" Verglasung zu haben?
Ein Wahnsinn auf Kosten aller Versicherungsnehmer.
Gruß, Günni.
Nein, darfst du nicht. Aber wenn du die Fliese in die Scheibe schmeißt gehts.
Christo
Zitat:
Original geschrieben von Gott78
Nein, darfst du nicht. Aber wenn du die Fliese in die Scheibe schmeißt gehts.
Christo
Jährlich? Weißt Du, was Fliesen (Terracotta 1. Wahl) kosten 😁?
Gruß, "suche preiswert Fliesen" Günni.
Ehrlichkeit in Bezug darauf, dass er mit der Wahrheit seine Scheibe ersetzt bekommen hat!
Also geh mal wieder runter von dem Schlauch.
Das mit der Fliese war ein "Unfall" und desshalb wird er das ersetzt bekommen haben. Wenn das ganze nochmal passiert wird ihm die Versicherung vermutlich "Vorsatz" vorwerfen, und nicht mehr zahlen!
Eine Fliese in eine Scheibe schmeissen kannst du ja, jedoch wenn du das absichtlich machst, und der Versicherung meldest, ist das illegal! Du machst dich des Versicherungsbetruges strafbar!!
Und bevor hier noch weitere Möglichkeiten oder Varianten zum Versicherungsbetrug gepostet werden, wird dieser Thread jetzt geschlossen!!
Gruss Jürgen