Gibt es eine gesetzliche Verpflichtung zur Wartung der Gasanlage ?

Gibt es eine gesetzliche Verpflichtung zur Wartung der Gasanlage vergleichbar mit der gesetzlichen Verpflichtung alle 2 Jahre (bzw. 3 Jahre bei Neufahrzeugen) eine Hauptuntersuchung machen zu lassen?

Muß man bei der HU eine Wartungsbescheinigung für die Gasanlage vorzeigen?

Oder handelt es sich bei der Wartung der Gasanlage nur um eine Herstellerempfehlung?

Beste Antwort im Thema

Also die GAP ist pflicht, die wird mit der HU gemacht. Die Wartung wie Filter wechsel usw. ist Herstellervorgabe, aber keine gesetzliche.

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Da gibts bestimmte Ausnahmegenehmigungen, wegen austausch von teilen usw.. Im 1. Stand war es tatsächlich so, dass wenn die Anlage geöffnet wird eine GAP nötig ist. Heute gibts da ausnahmen usw., blickt scho kaum einer mehr druch. Bauteil das getauscht oder geöffnet worden ist einfach auf Dichtheitprüfen gut ist.

Bei einem Unfall ist es klar das die Anlage durch die GAP muss, wenn Anlagen teilen beschädigt sind.

Nach meinen Informationen wird es inzwischen so gemacht, das beim TÜV des demontieren von Verkleidungen für Erdgasfahrzeuge (werksseitig) nicht mehr nötig ist, weils eine Prüfung ist ohne zu demontieren. Bei einigen Fahrzeugen müsste dafür der Endschalldämpfer raus, Verkleidung für die Gastanks demontiert werden. Der Nachteil Sichtprüfung der Tanks nicht mehr möglich, Gasventile können auch nicht geprüft werden.

Also wie sagt man so schön ausnahmen bestätigen die Regel.

Was auch die Frage ist wie will jemand den 80% Füllstop prüfen bei LPG, wenn keine Tankstelle auf dem Hof steht, meint ihr dann fährt jemand zur nächsten Tanke?, ich glaube nicht.

Zitat:

Original geschrieben von stud_rer_nat


Kostet die GWP bei der HU was zusätzlich (gehe ma davon aus) und wieviel? Muß man das vorher ankündigen, daß man mit einem Gasfahrzeug kommt? Schaffe unsere Autos zur HU immer in die Werkstatt bei uns im Ort.

Nö, muss man nichts ankündigen. Habe schon eine Werkstatt erlebt, die für die GWP nichts gesondert berechnet hat. Da wurde dann allerdings noch ne normale Inspektion des Wagens vor HU/AU/GWP gemacht (und abgerechnet).

Ansonsten kostet's um die 20 Euro. Genauen Betrag hab ich nicht im Kopf. Lässt sich aber auf den Seiten von TÜV/Dekra bestimmt nachlesen.

Kann ja sein das ich mit meinen Angaben zur GAP/ GWP nicht 100% richtig lag. So ähnlich wurde es mir erklärt

Ich war im November in einer Werke vom Bekannten dort kommt jede Woche der freundliche vom TÜV
auf meine Frage ob er zum HU Termin im Dezember bei meinem Auto auch die " GAP " mitmachen kann. Erklärte er mir :

Kann er machen , aber zur HU wird eine GWP gemacht
Die GAP wird bei der Eintragung der Anlage oder falls an der Anlage mal was repariert oder geöffnet werden muss gemacht.

Und aus dieser Erklärung habe ich den Unterschied zwischen GAP und GWP geschlossen. Für was sonst unterschiedliche Bezeichnungen ???
( OK, wir leben in Deutschland 🙂 )

Ich dachte ja auch da muss man ja jedesmal zum TÜV ( Wahnsinn ) dehalb meine Annahme oder Frage das die GAP auch der Umrüster machen darf ?

Der Umrüster darf ja auch die GSP machen ?

Naja , man lernt nie aus

Gruß Eddy

Ach ja , und die GWP hat bei mir im Dezember

24 € gekostet.

Gruß Eddy

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Natürlich darf der Umrüster die GAP machen. Dafür muss er halt berechtigt sein, wie bei der AU.

Zitat:

Original geschrieben von m,m


Natürlich darf der Umrüster die GAP machen. Dafür muss er halt berechtigt sein, wie bei der AU.

OK, dann lag da mein Denkfehler 🙂

Deshalb braucht man also nicht ja jeder Öffnung der Anlage zum TÜV/Dekra

Gruß Eddy

Um noch ein wenig was bezüglich GAP und GSP zu sagen. Die GAP wurde eingeführt um zu kontrollieren, ob die Anlage in Funktion und Dichtheitsmäßig noch in Ordnung ist. Die GSP wurde eingeführt (darf auch der Umrüster durchführen) in hinsicht auf ECE115 Regelung, wenn die Gasanlage diese Regelung erfüllt, fällt der TÜV ganz flach. Alles was nicht die ECE 115 erfüllt muss zur Einzelabnahme beim TÜV

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