Gibt es eine gesetzliche Verpflichtung zur Wartung der Gasanlage ?

Gibt es eine gesetzliche Verpflichtung zur Wartung der Gasanlage vergleichbar mit der gesetzlichen Verpflichtung alle 2 Jahre (bzw. 3 Jahre bei Neufahrzeugen) eine Hauptuntersuchung machen zu lassen?

Muß man bei der HU eine Wartungsbescheinigung für die Gasanlage vorzeigen?

Oder handelt es sich bei der Wartung der Gasanlage nur um eine Herstellerempfehlung?

Beste Antwort im Thema

Also die GAP ist pflicht, die wird mit der HU gemacht. Die Wartung wie Filter wechsel usw. ist Herstellervorgabe, aber keine gesetzliche.

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Also die GAP ist pflicht, die wird mit der HU gemacht. Die Wartung wie Filter wechsel usw. ist Herstellervorgabe, aber keine gesetzliche.

Eine Vialle ist wartungsfrei, die GAP ist ja Voraussetzung für die HU.

lg Rüdiger:-)

Zitat:

Original geschrieben von RuedigerV8


Eine Vialle ist wartungsfrei, die GAP ist ja Voraussetzung für die HU.

lg Rüdiger:-)

Jetzt habe ich mal eine Frage: Ich habe in meinem neuen Polo eine Vialle einbauen lassen. In 2 Jahren muss ich die GAP machen. In 3 Jahren erst die HU (da Neufahrzeug).

Muss ich dann mit der HU nochmal die GAP machen lassen?
Die besteht doch eigentlich für 2 Jahre.

Nein, die GAP ist bis zu 36Monate gültig, das bedeutet du kannst auch die GAP machen wenn du TÜV hast. Ist bei mir genauso, mein Auto war 2Monate alt wurde gleich dann Umgerüstet, Lieferzeit von Vialle, sonst wär das Auto direkt umgerüstet worden.

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mal ne ganz blöde Frage: was ist eine GAP?
Ich habe davon noch nie gehört ??

Moin, moin,

Gas Anlagen Prüfung 

ist Voraussetzung für die HU Plakette.

Da eine Gasanlage (egal welcher Hersteller) für den Fahrzeugbetrieb sicherheitsrelevant ist muß die betriebssicherheit auch geprüft und bescheinigt werden, sonst keine Abnahme.

Bei mir hat der FOH die GAP bei der HU gleich mit durchgeführt, sogar ohne Extrakosten!

mfg

Ist eigentlich GAP = GWP? 😕

Interessant!

Weder der Umrüster meines alten Golf 2, noch der Umrüster meines Passats hat darüber informiert, noch wurde ich beim TÜV drauf angesprochen!?

Mein Passat muss 04/2011 wieder zum TÜV - Anlage wird gerade eingebaut. Könnte ich also die Prüfung beim HU-Termin gleich mitmachen lassen??

Wenn ich dann also 04/2013 wieder zur HU muss, ist die GAP dann ja schon abgelaufen - heisst das, ich verliere meine Betreibserlaubnis??? Ich bin mir sicher, dass ich nicht dran denken werde, diesen GAP-Termin rechtzeitig zu machen - gibts denn da ne Plakette drüber? Was sind für Strafen zu erwarten, wenn ich drüber bin??

Moin, moin,

es gibt noch

Gassystem-Einbauprüfung (GSP)

Diese wird einmalig nach Einbau der Gasanlage durchgeführt.

mfg

Vielleicht kann ich die Verwirrung zu den jeweiligen Kürzeln etwas auflösen

GSP = Gasanlagensystemprüfung

Diese Prüfung wird einmalig direkt nach dem Einbau einer Autogasanlage durchgeführt.

GAP = Gasanlagenprüfung

Diese Prüfung muss jedesmal nach dem Öffnen der Gasanlage
( z.B. Injektorwechsel , Filterwechsel usw. ) durchgeführt.
Deswegen muss ein Autogasfahrzeug nach öffnen der Anlage richtiger Weise zur Prüfstelle ( oder darf das ein Umrüster ??? )

GWP = Gasanlagenwiederholungsprüfung ( was fürn Wort )

Die wird bei der 2 jährigen HU durchgeführt.

In fast allen Foren wird von GAP geschrieben,
es wird aber die GWP gemeint.

Gruß Eddy

Zitat:

Original geschrieben von jeti16V


Interessant!

Weder der Umrüster meines alten Golf 2, noch der Umrüster meines Passats hat darüber informiert, noch wurde ich beim TÜV drauf angesprochen!?

Mein Passat muss 04/2011 wieder zum TÜV - Anlage wird gerade eingebaut. Könnte ich also die Prüfung beim HU-Termin gleich mitmachen lassen??

Wenn ich dann also 04/2013 wieder zur HU muss, ist die GAP dann ja schon abgelaufen - heisst das, ich verliere meine Betreibserlaubnis??? Ich bin mir sicher, dass ich nicht dran denken werde, diesen GAP-Termin rechtzeitig zu machen - gibts denn da ne Plakette drüber? Was sind für Strafen zu erwarten, wenn ich drüber bin??

Wenn der Gasanlageneinbau noch kein Jahr her ist (und natürlich auch alle Papiere vorhanden sind und die Anlage auch eingetragen ist), brauchst Du für die HU nur die Unterlagen.

Eine GWP/GAP ist dann erst bei der danach folgenden HU erforderlich.

Mein S500: Einbau 05/09 HU 10/09, keine zusätzliche Prüfung

Unser Hyundai Coupé: Einbau 02/09, HU 08/10, zusätzlich Prüfung erforderlich, also wie bei Dir.

Die Püfung werden wir beim Umrüster machen lassen, ist die Gelegenheit, daß er mal ausliest.
Da die Vialle wartungsfrei und störungsfrei läuft, kommt man ja sonst nie zum Umrüster...

Die Prüfung müßte aber auch bei der HU gemacht werden können.

lg Rüdiger:-)

Also nach Einbau wird eine GSP durchgeführt, diese GSP beinhaltet die GAP. Es kann bis zu 12Monate vor dem nächsten TÜV Termin eine GAP durchgeführt werden, die dann auch für den TÜV gültig ist.

Ein Beispiel: Es wird eine Gasanlage nachgerüstet im September 2009, dadruch Erfolgt eine Prüfung die GSP, also die Abnahme des Einbaus. Der nächste TÜV Termin wäre für die HU August 2009, somit muss im August 2009 keine GAP erfolgen, weil der Nachweiß 11Monate alt ist und somit für die HU noch gültig ist.

Also ich kann bis zu 12Monate vor dem TÜV Termin eine GAP durchführen lassen, die dann bei der HU anerkannt wird.

Zitat:

Original geschrieben von Roadkaeppchen


Vielleicht kann ich die Verwirrung zu den jeweiligen Kürzeln etwas auflösen

...

GAP = Gasanlagenprüfung

Diese Prüfung muss jedesmal nach dem Öffnen der Gasanlage
( z.B. Injektorwechsel , Filterwechsel usw. ) durchgeführt.
Deswegen muss ein Autogasfahrzeug nach öffnen der Anlage richtiger Weise zur Prüfstelle ( oder darf das ein Umrüster ??? )

...

Nee nee, die GAP / GWP wird alle 2 Jahre beim TÜV automatisch mitgemacht. diese ist für die Plakette Grundvoraussetzung. Keine GAP = keine Plakette.

Nach nem operativen Eingriff seitens des Umrüsters (Fachpersonal) muss keine GAP erfolgen. Das wäre ja der absolute Wahnsinn, wenn ich jedes mal beim TÜV vorfahren müsste.

Ich war erst letzte woche meinen wagen von vorn bis hinten checken lassen, inklusive demontage der rails, filter flüssig,- sowie gasphase etc.pp.
und es erfolgte keine GAP bzw, es wurde keine GAP gefordet.

Kostet die GWP bei der HU was zusätzlich (gehe ma davon aus) und wieviel? Muß man das vorher ankündigen, daß man mit einem Gasfahrzeug kommt? Schaffe unsere Autos zur HU immer in die Werkstatt bei uns im Ort.

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