Gewerbeleasing oder Privatleasing - macht es für uns Sinn?

Hallo zusammen,

ich habe noch keine Erfahrung mit Leasing und wir haben noch keine Ahnung, was wir genau machen sollen. Wäre schön, eine Empfehlung zu bekommen. Es geht um unseren Zweitwagen, in dem Fall ein 16 Jahre alter Audi A6 von meiner Frau. Er kommt langsam echt in die Jahre und vor dem nächsten TÜV sind auf jeden Fall 1500~2000 Euro Reparaturen fällig. Entgegen dem Trend steht Sie eher auf große, schnittige und starke Autos, alles was nach Kleinwagen aussieht oder ne lahme Krücke ist, fällt schonmal raus.

Seit 2 Jahren hat Sie ein Gewerbe, es besteht die Möglichkeit zum Gewerbeleasing (habe ich schon abgeklärt). Allerdings halten sich die gewerblichen Fahrten in Grenzen und der Arbeitsweg ist auch nur 2km. Wir nutzen das Fahrzeug insgesamt 5~8tkm im Jahr. Wir haben eine private Wallbox mit PV-Anlage, was ein E-Auto sinnvoller macht.

Folgende Angebote liegen uns vor:
- Cupra Born im PRIVATleasing (E-Auto, 10k/Jahr, 24M) für 207 Euro ohne Versicherung (Option: +25 für Wartung)
- Cupra Born im GEWERBEleasing (42000,- E-Auto, 10k/Jahr, 48M, 0,25% Regel) für 410 Euro All-Inclusive (Wartung + Kasko + Reifenwechsel)
- Cupra Formentor 1.5eTSI (36000,- Verbrenner, 1% Regel, 10k/Jahr, 24M) im GEWERBEleasing für 220 Euro All-Inclusive (Wartung + Kasko + Reifenwechsel)
- Cupra Formentor 1.5 HYBRID (44000,- Plugin, 0,5% Regel, 10k/Jahr 24M) im GEWERBEleasing für 295 Euro All-Inclusive (Wartung + Kasko + Reifenwechsel)

Sehe ich das richtig, dass der Formentor HYBRID am Ende kaum teurer ist als der Formentor VERBRENNER wegen der 0,5% statt 1% geldwerter Vorteil trotz der höheren Leasingrate? Meine Frau kommt nur auf ungefähr 25km/Woche geschäftlich, es wird schwierig werden viele geschäftliche Kilometer zu argumentieren. Dann doch lieber der Born privat und auf Gewerbeleasing verzichten? Oder einfach die Reparaturkosten vom Audi in Kauf nehmen und nochmal 2 weitere Jahre fahren?

Was meint ihr?

23 Antworten

Gibt es aus steuerlicher Sicht einen Unterschied, ob ich ein Privat- oder Gewerbeleasing nehme? Muss ich zwingend ein Gewerbeleasing nehmen, wenn ich das Fahrzeug betrieblich nutzen will?

Nein und nein. .-)

Es geht lediglich um die Gestaltung. Die macht den Unterschied.

Was spricht denn gegen einen Kauf?

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Zitat:

@automatik schrieb am 8. Juli 2024 um 11:31:48 Uhr:


Es geht lediglich um die Gestaltung. Die macht den Unterschied.

z.B.?

Zitat:

@Propolis schrieb am 8. Juli 2024 um 11:36:03 Uhr:


Was spricht denn gegen einen Kauf?

aus meiner Sicht, dass man in 3-4 Jahren kein veraltetes unverkäufliches E-Auto im Hof stehen hat.

Zitat:

@Brotschimmel schrieb am 8. Juli 2024 um 11:37:45 Uhr:



Zitat:

@automatik schrieb am 8. Juli 2024 um 11:31:48 Uhr:


Es geht lediglich um die Gestaltung. Die macht den Unterschied.

z.B.?

1. Gewerblich leasen (weil z.B. besseres Angebot, als für privat), aber zu 100% als Privatentnahme ansetzen.
2. Gewerblich leasen und ansetzen mit 1% Regelung
3. Gewerblich leasen und zu einem bestimmten % betrieblich ansetzen (z.B. 30% betrieblich, 70% privat)
4. Gewerblich leasen und Fahrtenbuch nutzen (geht auch digital)
5. Privat leasen und betriebliche KM pauschal abrechnen
6. Privat leasen und nichts betrieblich ansetzen

Sonderform von 1: Es wird meist nur die Anspruchsberechtigung für das Angebot geprüft von den Leasingbanken. Es gibt keine Verpflichtung das in die Bücher zu nehmen, dann muss man auch keine Privatentnahme deklarieren.

Aber das muss dir ein Steuerberater rechtssicher erklären, was möglich ist.

Na ja, meistens läuft es darauf hinaus, dass z.B. die Kfz-Zulassung, Kfz-Steuer usw. über das Konto läuft, welches der Firma gehört, auch die Leasingraten... daher wird es i.d.R. darauf hinauslaufen, dass man die Sachen einfach rausbuchen muss bzw. als Privatentnahme anrechnet...
Hat das Gewerbe kein eigenes Konto (z.B. Klein- oder Einzelunternehmen auch bei viele Freiberuflern ist es so, wenn man nicht gerade sehr viele Rechnungen schreibt, damit die Bank da nicht anfängt zu streiken), ist es an sich noch einfacher, dann könnte man es tatsächlich so gestalten, dass das Fahrzeug nicht auf der EÜR erscheint...

Da sind auch die Steuerberater unterschiedlich wie die das gerne handhaben... kommt auch darauf an, ob man doppelte Buchführung macht (machen muss) oder EÜR ausreichend ist...

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