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Gewährleistung verwirKt weil Händler keine Chance zur Nachbesserung hatte?

Themenstarteram 14. Oktober 2011 um 9:00

Hallo zusammen,

ich habe vor 4 Monaten einen Ford Focus bei einem Händler in Thüringen gekauft, wohne aber in NRW und mußte dieser Tage eine Ford-Vertragswerkstatt aufsuchen, da die Servolenkung einen Defekt hatte.

Die Druckschläuche mußten erneuert werden. Wie immer sind diese natürlich nicht Bestandteil der A1 Garantie....

Mein Problem ist nun, dass ich versäumte den Händler zu informieren und er so keine Chance zur Nachbesserung hatte, worauf er sich jetzt beruft und meine Forderung von über 400€ ablehnt zu übernehmen.

De facto ist es aber so, dass er für eine Nachbesserung das Fahrzeug erst mal 300km nach Thüringen hätte verbringen müssen. Zusätzlich wären ja auch Kosten für den KVA des in NRW bemühten Fordhändlers angefallen. Diese Kosten stehen doch in keinem Verhältnis zu der erfolgen Reparatur von 400€.

Hätte ich Dämel also den Händler vorher angerufen, hätte er doch sehr wahrscheinlich der Reparatur hier vor Ort auch zugestimmt.

Habe ich meinen Gewährleistunganspruch tatsächlich dadurch verwirkt, obwohl die entstanden Reparaturkosten mit Blick auf die Alternative ( Verbringung nach Thüringen, KVA des Fordhändlers in NRW ) vergleichsweise niedrig sind?

Beste Antwort im Thema

Warum? Hier liegt doch ein recht eindeutiger Fall vor.

Das Recht zur Nachbesserung hat der Händler. Wenn der Käufer auf eigene Faust repariert, gibt es nach Rechtsprechung des BGH keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten durch den Verkäufer, auch wenn die Kosten/Nutzen-Rechnung nachträglich eine Verbringung zum Ort des Verkäufers nicht rechtfertigt.

Ergo: Wenn im Vorhinein besprochen, wird der Händler bei einer solchen Entfernung in 99% der Fälle einer Reparatur ortsnah des Käufers zustimmen. Dies im Nachhein nicht zu tun, ist zwar nicht nett, aber geschäftstüchtig und sein gutes Recht, leider.

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Zitat:

Original geschrieben von Abschenker

Das BGB ist dick. Nenn mit die §§, die deiner Meinung nach die Anspruchsgrundlage darstellen.

In 440 wird von Unzumutbarkeit gesprochen. Hier geht es zwar um die Bestimmungen von Rücktritt und Schadenersatz, die Formulierung lässt aber den Schluss zu, dass zumindest eine Unzumutbarkeit der Nacherfüllung, auf die der Käufer ein Anrecht hat, vorstellbar ist.

Und nochmal: Wie sich das ganze letztendlich auswirkt und mit welchem Ergebnis, kann ich nicht beurteilen. Es ist auch nicht meine Aufgabe ;)

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

Zitat:

Original geschrieben von Abschenker

Das BGB ist dick. Nenn mit die §§, die deiner Meinung nach die Anspruchsgrundlage darstellen.

In 440 wird von Unzumutbarkeit gesprochen. Hier geht es zwar um die Bestimmungen von Rücktritt und Schadenersatz, die Formulierung lässt aber den Schluss zu, dass zumindest eine Unzumutbarkeit der Nacherfüllung, auf die der Käufer ein Anrecht hat, vorstellbar ist.

Und nochmal: Wie sich das ganze letztendlich auswirkt und mit welchem Ergebnis, kann ich nicht beurteilen. Es ist auch nicht meine Aufgabe ;)

Aha. Woher soll der TE also seinen Anspruch ableiten, wenn du keine Anspruchsgrundlage im BGB nennen kannst?

Sag mal, das ist doch vielleicht auch für dich nicht so schwierig zu verstehen?

Es gibt keinen rechtlich verbrieften Anspruch, wohl aber eine dem gesunden Menschenverstand folgende Auslegung der Rechtslage. Es ist nun mal so, dass die Gesetzeslage auch im BGB nicht alle Eventualitäten vorsieht, demzufolge durchaus Einzelfallentscheidungen getroffen werden können, die nicht 1:1 in etwaigen Gesetzestexten zu finden sind. Das kommt hundertfach pro Woche vor, also theoretisch auch hier möglich.

Und da ich bereits mehrfach darauf hingewiesen habe, dass ein positiver Ausgang eher anzuzweifeln ist, belasse ich es nun dabei. Du darfst aber gerne hier weiter rummotzen, oder selbst noch Erhellenderes zum Thema beitragen :)

PS. Auch das von dir zitierte BGH-Urteil lässt in Absatz 27 obige Rückschlüsse zu.

Zitat:

Original geschrieben von nebenjobber

De facto ist es aber so, dass er für eine Nachbesserung das Fahrzeug erst mal 300km nach Thüringen hätte verbringen müssen. Zusätzlich wären ja auch Kosten für den KVA des in NRW bemühten Fordhändlers angefallen. Diese Kosten stehen doch in keinem Verhältnis zu der erfolgen Reparatur von 400€.

das is doch DEIN problem. für mich unverständlich das nur weil das auto da 50€ billiger ist man solch einen blödsinn macht. du musst um deine gesetzliche gewährleistung zu bekommen wegen jeder schraube die 400km fahren. auch wens nur ne neue glühbirne ist. das is DEIN problem. DU wolltest es so.

Die Gesetzeslage zur Nachbesserung und wer was zu übernehmen hat, ist dir aber schon klar, oder?

Themenstarteram 18. Oktober 2011 um 15:30

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

Zitat:

[

das is doch DEIN problem. für mich unverständlich das nur weil das auto da 50€ billiger ist man solch einen blödsinn macht. du musst um deine gesetzliche gewährleistung zu bekommen wegen jeder schraube die 400km fahren. auch wens nur ne neue glühbirne ist. das is DEIN problem. DU wolltest es so.

ich bin Pendler und es ging mir beim Kauf sicher nicht um einen finanziellen Vorteil. Vermutlich sind die Preise hier in NRW eher günstiger.....aber besten Dank für deinen sachl. Kommentar.

@howdy:

Einfacher mag es sein und bei einem Neuwagen falls bei Kulanz mal eine Händlerbeteiligung nötig wäre (und der örtliche freundliche bei dem nicht gekauft wurde keinen Grund dafür sieht...) kann man über gesparte Euro streiten.

Aber genausogut kann es dir wie in meinem Beispiel passieren, daß du bei einem Gebrauchtwagen 300 km weg bist von deinem örtlichen Händler bei dem du gekauft hast. :D

Und das Gesetz solltest du wirklich nochmal lesen.

1. wer dafür zuständig ist - ok,

aber 2. wer die Kosten trägt...

Deswegen holen die meisten Verkäufer das Fahrzeug selbst oder nennen eine Werkstatt in der Nähe oder einigen sich mit der wo es eh schon steht.

Aber dafür müßte man von vornherein den Gewährleistungsfall ausrufen. :(

Hinterher mit (Rest)Rechnung kommen ist meiner Meinung nach ziemlich hoffnungslos.

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