Gewährleistung oder Rücknahme beim Verkauf?
Guten Tag, ich habe mir vor ein paar Monaten ein Fahrzeug beim Händler gekauft, der Händler machte neu Tüv/Au etc. , ich habe den Wagen jetzt seit Januar 2020 gefahren. Es handelt sich um ein Baujahr 1998 mit ca. 290 000 km Laufleistung/ Limousine, Kaufpreis 2800 Euro.
Da wir einen grösseren Wagen benötigen, haben wir den Wagen inseriert und mit viel Verlust für 1900 Euro verkauft.
Der Käüfer kam zu dritt, machte eine Probefahrt, Mängel die uns bekannt waren haben wir besprochen und der Käufer teilte uns mit, er kenne das Modell und die Macken, er hätte jemand der dies repariert etc.
Am Folgetag haben wir dem Käufer angemeldet übergeben, Papiere, etc. und der Käufer hat den Wagen am Tag 2 umgemeldet.
Im Kaufvertrag haben wir folgenden Satz geschrieben, Da ein Privatverkauf ohne Garantie und Gewährleistung, Bastlerfahrzeug.
Jetzt am Tag macht der Käufer einen Aufstand, der Wagen wäre nicht in Ordnung etc. und will vom Kauf zurücktreten. Oder Schadensersatz was auch immer.
Wir fuhren den Wagen bis zum Verkauf jeden Tag, auch beruflich , der Wagen hatte Macken ja, aber er lief.
Wie sieht es jetzt aus? Müssen wir den Wagen im Schlimmsten Fall zurücknehmen oder nicht?
Danke für die Antworten
Beste Antwort im Thema
Typische Masche, läuft unter den Begriff Nachverhandlung.
Gerne von gewissen Ethnien angewandt.🙄
Ignorien und nicht auf Anrufe reagieren, solang nix
von Gericht kommt gar nix machen.
Zurücknehmen must auch nix, auch keinen Preisnachlass geben,
dafür gibt es keine rechtliche Grundlage, bei ordentlichen
Verkauf, sprich Sachmängelhaftung ausgeschlossen
und keiner arglistiger Täuschung, was ich anhand
deiner Schilderung nicht erkenne.
16 Antworten
"ich habe mir vor ein paar Monaten ein Fahrzeug beim Händler gekauft, der Händler machte neu Tüv/Au etc"
In ein paar Monaten kann viel geschehen - schau dir Deutschland im Februar und im April an.