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Gewährleistung oder Rücknahme beim Verkauf?

Themenstarteram 4. Juni 2020 um 11:25

Guten Tag, ich habe mir vor ein paar Monaten ein Fahrzeug beim Händler gekauft, der Händler machte neu Tüv/Au etc. , ich habe den Wagen jetzt seit Januar 2020 gefahren. Es handelt sich um ein Baujahr 1998 mit ca. 290 000 km Laufleistung/ Limousine, Kaufpreis 2800 Euro.

Da wir einen grösseren Wagen benötigen, haben wir den Wagen inseriert und mit viel Verlust für 1900 Euro verkauft.

Der Käüfer kam zu dritt, machte eine Probefahrt, Mängel die uns bekannt waren haben wir besprochen und der Käufer teilte uns mit, er kenne das Modell und die Macken, er hätte jemand der dies repariert etc.

Am Folgetag haben wir dem Käufer angemeldet übergeben, Papiere, etc. und der Käufer hat den Wagen am Tag 2 umgemeldet.

Im Kaufvertrag haben wir folgenden Satz geschrieben, Da ein Privatverkauf ohne Garantie und Gewährleistung, Bastlerfahrzeug.

Jetzt am Tag macht der Käufer einen Aufstand, der Wagen wäre nicht in Ordnung etc. und will vom Kauf zurücktreten. Oder Schadensersatz was auch immer.

Wir fuhren den Wagen bis zum Verkauf jeden Tag, auch beruflich , der Wagen hatte Macken ja, aber er lief.

Wie sieht es jetzt aus? Müssen wir den Wagen im Schlimmsten Fall zurücknehmen oder nicht?

Danke für die Antworten

Beste Antwort im Thema
am 4. Juni 2020 um 11:34

Typische Masche, läuft unter den Begriff Nachverhandlung.

Gerne von gewissen Ethnien angewandt.:rolleyes:

Ignorien und nicht auf Anrufe reagieren, solang nix

von Gericht kommt gar nix machen.

 

Zurücknehmen must auch nix, auch keinen Preisnachlass geben,

dafür gibt es keine rechtliche Grundlage, bei ordentlichen

Verkauf, sprich Sachmängelhaftung ausgeschlossen

und keiner arglistiger Täuschung, was ich anhand

deiner Schilderung nicht erkenne.

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am 4. Juni 2020 um 11:34

Typische Masche, läuft unter den Begriff Nachverhandlung.

Gerne von gewissen Ethnien angewandt.:rolleyes:

Ignorien und nicht auf Anrufe reagieren, solang nix

von Gericht kommt gar nix machen.

 

Zurücknehmen must auch nix, auch keinen Preisnachlass geben,

dafür gibt es keine rechtliche Grundlage, bei ordentlichen

Verkauf, sprich Sachmängelhaftung ausgeschlossen

und keiner arglistiger Täuschung, was ich anhand

deiner Schilderung nicht erkenne.

Themenstarteram 4. Juni 2020 um 11:50

Nein, alle Mängel die uns bekannt waren, wie das die Gasanlage eingstellt werden muss oder die Airbaglampe brennt etc. haben wir angegeben, das gleiche haben wir auch etliche Male bei anderen potentiellen Käufern die nachfragten im Kleinanzeigenchat erwähnt. Wir sind keine Mechaniker und haben null Anhnung von Fahrzeugen, der Wagen hatte neu Tüv bekommen und alles, wir sind davon ausgegangen das der Wagen technisch also mindestens 2 Jahre erst mal fährt :D

Lieben Dank für deine Antwort Knecht

am 4. Juni 2020 um 11:50

...und genau wegen dieser masche hast Du ja die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen. Du hast ja sogar bastlerfahrzeug geschrieben. Somit kann er rechtlich, nichtmal das Anspringen des Autos verlangen.

Üblische Masche. davon giebt es hier im Forum hunderte Fälle. Jedesmal der selbe Tipp:

Ignorieren und jeglichen Kontakt einfach unterlassen. Wenn er keine Ruhe gibt droh ihm mit einer Unterlassungsklage oder werde "unfreundlich" (Er kann ja mit ner Klage auf Beleidigung kontern ;-) )

Einen Betrug (arglistige Täuschung) deinerseits würde ich auch ausschließen, hast ja ein Bastlerfahrzeug verkauft

22 Jahre - 290.000 km - alle Mängel sind normaler Verschleiß. Und dann noch bekannte Mängel im schriftlichen Kaufvertrag aufgeführt. Lehn dich zurück.

Auf Schreiben vom Gericht musst du reagieren, auf alle anderen kannst du reagieren, wenn du möchtest. Aber dann nur mit einem Satz "weise ich alle Ansprüche als unbegründet zurück" - mehr nicht.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 4. Juni 2020 um 16:29:49 Uhr:

22 Jahre - 290.000 km - alle Mängel sind normaler Verschleiß.

Ja, da würde es selbst bei einem Händler schwierig, im Rahmen der Gewährleistung noch irgendwas einzufordern...

Bloß nicht reagieren, weder auf Emails noch auf SMS oder WA-Nachrichten. Keine Diskussionen beginnen. Am besten auch keine Anrufe der bekannten Nummern annehmen und wenn dann mit unterdrückter Nummer angerufen wird: sofort auflegen. Die drehen einem dann das Wort im Mund rum. Das ist eine echte Kackmasche... das kann man hier auf MT schon fast wöchentlich neu verfolgen, die Dunkelziffer in GER ist sicherlich das hundertfache... Nur Schreiben vom Gericht oder ggf einem gegnerischen Anwalt beachten und das auch niemals selbst kontern, sondern dann selbst einen Anwalt bemühen. Aber ich glaube wirklich, dass da nix kommen wird.

Themenstarteram 4. Juni 2020 um 15:57

Super vielen Dank für die schnellen Antworten, @PeterBH , ich habe im schriftlichen Kaufvertrag keine Mängel aufgezählt, weil mir ja keine weiteren bekannt waren, das mit der Gasanlage hatten wir schriftlich besprochen und mündlich ebenfalls. Ebenso habe ich den Nachweis darüber das ich es jedem potentienellen Käufer bei Ebay Kleinanzeigen ehrlich mitgeteilt habe.

Ich hoffe da kommt nichts mehr, die hatten mir heute geschrieben das der Wagen nicht anspringt weil angeblich die Batterie leer ist und heute abend wollten die den Wagen "auslesen"? -_- ich lass mich aml überraschen und werde wie von euch empfohlen nicht anworten, vielen Dank noch mal

Es reicht, wenn du nachweisen kannst, ihm die Mängel vor dem Kauf mitgeteilt zu haben.

M.W. können unbestrittene Forderungen bei der Schufa gemeldet werden. Wenn also jemand schriftlich von dir Geld fordert und du nicht reagierst, kann das deinen Schufa Score belasten. Also lieber per Einzeiler die Forderung als unbegründet zurück weisen. Sonst aber nichts schreiben.

Aber hoffentlich steht nicht neben Bastlerfahrzeug auch noch "fahrbereit mit 2 Jahren TÜV" im Vertrag ...

am 4. Juni 2020 um 16:10

Die Schufa macht von allein nix. Ein Eintrag muss veranlasst werden und das darf nicht jeder. Und wenn dann kostet das auch Geld. Einfach mal was fordern führt nicht zu einem negativen Schufa Eintrag. Minimum ist ein gerichtlicher Mahnbescheid und den muss man erstmal bekommen. Es ist nämlich mit Lauferei und Kosten verbunden.

Was hast du bei "kann gemeldet werden" nicht verstanden? Oder schrieb ich irgendwo "die Schufa trägt das von alleine ein, die sind nämlich allwissend"?

Frag mal bei einem Inkassounternehmen nach, wie schnell das mit so einer Meldung geht, du kommst aus dem Staunen nicht wieder raus.

am 4. Juni 2020 um 16:22

Inkassounternehmen sind da ganz fix aber ein autokäufer der noch dazu privatperson ist? Zumindest hat er sich als solcher ausgegeben. Klar könnter er ein Inkassounternehmen beauftragen aber die Kosten auch und machen nicht alles.

Die Frage ist nicht, ob das gemacht wird, sondern ob es gemacht werden kann. Und wer Wert auf seinen Schufa Score legt, sollte zumindest die Forderung als unbegründet zurückweisen.

am 4. Juni 2020 um 16:29

Nun mach hier bitte nicht die Pferde scheu!

Hier in dem Fall sollte Ignoranz das Mittel der ersten Wahl sein. Spätestens Gerichstpost muss beantwortet werden. Das kann dann der besagte Mahnbescheid sein aber so weit wird es hier zu 99% nicht kommen.

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