Gewährleistung oder Garantie
Hallo liebe Freunde
Meine Geschichte mit 2 Worten.
Ich habe einen Volvo Xc 90 B5 mit ca. 106000 km gekauft. Ich bin noch nicht einmal 600 km gefahren und die Meldung "Kühlmittel stand zu niedrig "ging an. Ich brachte es zur Volvo Autohaus und mir wurde gesagt, das Schlimmste ist Zylinderkopf Block, also das komplett Teil und im zweiten Fall dann nur noch die Zylinder kopfdictung. Der eine kostet ca. 8000€ und der andere nur mit dem Dichtung deutlich weniger. Wo ist jetzt das Problem???
Ich habe das Auto bei einem Händler gekauft und sie gaben mir 1 Jahr Garantie gegeben. Normale Gebrauchtwagen Garantie. Da es mehr als 50000 KM hat, deckt die Garantie 100% Arbeit und 40% Ersatzteile ab, was bedeutet, dass ich, wenn ich das teure Paket bekomme, fast 3000-4000 € selbst bezahlen muss. Der Händler sagt mir, dass ich nicht durch Gewährleistung abgedeckt bin, da es sich nur um eine Garantiefalle handelt.
Ich habe es ca 1 Woche
Gefahren ca 600 km
Ist es wirklich so mit den Gewährleistung????
Danke im Voraus fur nette antworte.
26 Antworten
Eine Rechtsberatung kann und darf Dir hier niemand geben, aber bei einem Kauf vom Händler hast Du grundsätzlich gem. BGB min. 12 Monate Gewährleistung (eigentlich 24 Monate, aber bei gebrauchten Waren kann der Händler diese im Kaufvertrag auf 12 Monate begrenzen).
Und den Nachweis, dass der Schaden nicht bei Kauf bereits angelegt war, den muss der Händler erbringen, wenn er sich darauf berufen will.
Wenn Du also den Wagen vor einer Woche gekauft hast, dann würde ich an Deiner Stelle auf die Erfüllung der Gewährleistung bestehen. Geht der Händler nicht darauf ein, dann würde ich an Deiner Stelle einen niedergelassenen Rechtsanwalt konsultieren.
Erste mal danke!
Selbstverständlich suche kein Rechtsberatung hier.
So wie sieht aus soll auf jeden Fall hin.
Erfahrungen oder Meinungen mochte gerne lesen, weil so was habe noch nicht gehört.
Zu Info, der Garantie war im Preis enthalten, also kein freiwahl ob ich sie möchte oder nicht.
Wenn der ADAC so wie der ÖAMTC Rechtsberatung für seine Mitglieder anbietet würde ich erstmal dort fragen und gegebenenfalls erst dort Mitglied werden
Die Garantie ist einfach zusätzlich und kann ggfls zB auch länger als die Gewährleistung laufen.
Aber die Garantie ist eine vom Händler verkaufte Zusatzleistung, die die gesetzlich geregelte Gewährleistung nicht ersetzt!
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Innerhalb des ersten halben Jahres nach Kauf hast du gute Karten bzgl. Gewährleistung wenn der Mangel auftritt. Nach den 6 Monaten musst du beweisen, dass der Mangel schon vorher bestand. Insofern schnellstmöglich zurück zum Händler.
Auf die Car-Garantie (oder Volvo-Selekt? - wegen der Prozente auf Material und Lohn) würde ich nicht zurückgreifen, weil der Schaden ja schon kurz nach dem Kauf auftrat.
Das soll jetzt keine Rechtsberatung sein. So sollte es im Kaufvertrag eigentlich drin stehen.
Erstmal die Diagnose abwarten. Bisher hat der Händler doch nur eine Vermutung abgegeben, oder?
Na ja, ich würde als Kunde an seiner Stelle definitiv auf die Leistung aus der Gewährleistung heraus bestehen, denn weshalb sollte er sich an den Materialkosten bei Inanspruchnahme der Garantie beteiligen, wenn ihm aufgrund der Gewährleistung eine vollständig kostenlose Nachbesserung zusteht?!
Und das vollkommen egal, ob nun € 0,50 oder € 5.000,--!
Die Beweislastumkehr liegt doch mittlerweile bei 12 Monaten und nicht mehr bei 6.
Hier versucht der Händler wieder ganz Typisch über die Garantie statt Gewährleistung rauszukommen.
Bei den Beträgen die aufgerufen werden, sind 200-300€ für eine anwaltliche Beratung sicher gut angelegt.
Ansonsten wie schon die Vorredner schrieben. Nicht auf den Arm nehmen lassen, freundlich aber bestimmt seine Rechte anmahnen und durchsetzen.
Zitat:
Erstmal die Diagnose abwarten. Bisher hat der Händler doch nur eine Vermutung abgegeben, oder?
Hallo
Die Diagnose liegt schon vor.
Entweder Zylinderkopf dichtung oder beim aufbauen wenn die sehen dass der obere Teil also der Kopf kaputt ist dann beide.
Es waren abgässe im kuhlmittel.
Also wenn du ADAC-Mitglied sein solltest, dann nimm aufjeden Fall die kostenlose Rechtsberatung in Anspruch. Wenn der Händler sich mit der Gewährleistung quer stellt kannst du auch einen Rücktritt vom Kaufvertrag in den Raum werfen. Egal was in der Werkstatt herauskommt, ich würde auf die Gewährleistung pochen.
Aber wie schon im ersten Satz geschrieben, kannst du dir dort hilfe holen.
Heute vormittag, ohne ich was zu sage hat der Händler gemeldet. Die reparieren es, aber nicht bei Volvo sondern bei frei Werkstatt.
Das wo mir jetzt stört, ist dass dad Auto zu jung ist und obwohl alle bis heute Inspektionen bei Volvo wären, wenn jetzt wo anderes repariert wird habe kein Anspruch auf Kulanz mehr.
Du hast nicht geschrieben wie alt dein Auto ist und bei welchem Händler du es gekauft hast - aber nochmal: das kann dir dicher ein Anwalt beantworten - warum gehst nicht hin?
Die Hinweie auf ADAC hast auch nicht beantwortet - ob du Mitglied bist oder nicht…
Warum muss man alles aus der Nase ziehen und von alleine kommt nix?
Denke daran:
Shit in - shit out!
Gruß Didi
Ich bin nicht bei adac,die Situation ist Zeit vorgestern und dass ich ganze Tag unterwegs bin kriege nicht einfach so ein Termin.
Das auto ist 3,5 Jahre alt, das auto ist gekauft von online Händler, Name möchte ich noch nicht sagen , ich weiß nicht wie es abläuft