Gewährleistung mit Kilometerbegrenzung

Hallo allerseits! Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Ich habe in 10.2011 einen PKW bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft. Das Fahrzeug hatte zu dem Zeitpunkt eine Laufleistung von ca. 94.000 km. Jetzt (03.2012) bei ca. 119.000 km habe ich ein defektes AGR, einen defekten Türdämpfer und ein defektes Klimabedienteil. Daraufhin habe ich den Händler kontaktiert (ca. 400 km entfernt). Er sagt ich soll den Wagen in eine Werkstatt bringen. Gesagt getan. Meine Werkstatt hat dann den Kostenvoranschlag in Höhe von ca. 750 € an den Händler geschickt. Aussage des Händlers: "Ich muss das mit meiner Gewährleistungsabteilung klären.". Ich habe im Gegenzug (um auf der sicheren Seite zu sein) ein Schreiben mit Frist aufgesetzt die Reparatur zu beauftragen und die Rechnung zu begleichen. Heute die Antwort vom Händler.

Sinngemäß schreibt er: "Bei Übergabe mit ca. 94.000 km hat der Wagen keine Mängel gehabt. Jetzt nach ca. 25.000 km treten die Fehlfunktionen auf. Laut Gewährleistungsrecht § 437 BGB ist keiner der Mängel bei Übergabe an Sie vorhanden gewesen. Das ein Fahrzeug bei der Laufleistung dann auch anfälliger für Reparaturen ist liegt bei der Nutzungsintensität bei 25.000 km in fünf Monaten auf der Hand."

Daraufhin habe ich ihn angerufen und gefragt, was er mir denn nun damit sagen will. Verweigert er die Reparatur, ja oder nein? Von ihm habe ich auf meine Frage ein klares "Nein" bekommen. Ich habe mich dann mit meiner Verkehrsrechtsschutz in Verbindung gesetzt. Die greift in diesem Fall nicht, weil ich das Auto gekauft habe bevor ich die Verkehrsrechtsschutz abgeschlossen habe.

Was meint ihr zu der Sache? Gibt es soetwas wie eine Kilometerbegrenzung bei diesem Gewährleistungsfall? Ich habe das Auto als Privatperson erworben und nutze es ausschließlich privat. Meine Werkstatt sagt, dass ein defektes AGR, ein defektes Klimabedienteil und ein defekter Türdämpfer bei ca. 119.000 km nicht normal sind.

Ich bedanke mich im voraus für eure Hilfe & Antworten.

Beste Antwort im Thema

Und da wundern sich noch Welche das Autohändler oftmals selbst relativ neue Fahrzeuge lieber in den Export verscherbeln als sich auf den Hof zu stellen.

Das man nach einem knappen halben Jahr und über 20000km jeden Defekt der auftritt über die Gewährleistung abrechnen will ist sicher nicht mal den Bürokraten in Brüssel in den Sinn gekommen.

Allerdings sind die Gerichte auch nicht mehr ganz so pro Verbraucher wie am Anfang der Neuregelung, mittlerweile schätzen es die Richer oftmals als normalen Verschleiß ein wenn Defekte erst nach mehreren Monaten auftreten. 😁 macht die deutsche Klagewut doch etwas unkalkulierbarer.

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und? hast die 15€ achsmanschette dem händler aufgedrängt? 😉

wen nix kaputt geht isses doch schon. aber es MUSS nicht so sein.

Man kanns versuchen.

Aber AGR kann man (und erst recht bei dem Motor) als Verschleißteil bezeichnen.

Wenn er Pech hat fährt der Richter Vectra Caravan mit dem gleichen Motor und fragt dann "25.000 km mit 1 AGR?! Wie haben sie das geschafft?!" 😁

Richter sind da recht frei in der Beurteilung. Wenn der eine Richter "allgemeine Lebenserfahrung" mit dem gleichen Fahrzeug hat und ein anderer Richter fährt nur Fahrrad - dann gibts möglicherweise unterschiedliche Sichtweisen.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


und? hast die 15€ achsmanschette dem händler aufgedrängt? 😉

wen nix kaputt geht isses doch schon. aber es MUSS nicht so sein.

Warum sollte ich nach zwei Jahren und 40.000 km dies dem Verkäufer aufdrängen. Ist ein Verschleißteil.

Wollte nur sagen, dass ich in 40 Jahren noch nie diese hier geschilderten vielfältiegen Probleme hatte.

Doch ein Fahrzeug war mal so eines, das war ein 68er Rekord C und seit dem nie mehr diese Marke. Ist mehr Schein wie Sein.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy



das problem ist das wirklich jeder meint das wen die luft im reifen fehlt der händler dafür geradestehen muss. und natürlich is der händler 1000km weg....sorry aber wer so behämmert is der hat eben pech gehabt.

bei einem 5 jahre alten gebrauchtwagen geht eben nunmal was kaputt. bei einem schrottigen audi auch schonmal mehr. hat der eimer den dsg? dann richte dich schonmal auf einen getriebeschaden ein. aber diese fehlkonstruktion wird natürlich auch versucht auf den händler anzuwälzen....

1. Fahre ich nicht zum Händler weil Luft im Reifen fehlt.

2. Bin ich nicht behämmert.

3. Ist der Händler keine 1000 km weit weg.

4. Ist das Auto keine 5 Jahre alt.

5. Ist es kein Audi.

Bevor du also deine unsachlichen Verbalattacken loslässt, solltest du genau lesen was geschrieben wurde. Die eigene Meinung sachlich zu äußern ist das eine, sich so wie du zu Benehmen was ganz anderes.

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Zur Diskussion AGR Mangel oder Verschleiß:
Das OLG Schleswig hat eine verschlossene AGR bei einem Renault als Mangel eingestuft. Siehe ADAC-Liste: Mangel oder Verschleiß.

Zitat:

Original geschrieben von Schorre28


Zur Diskussion AGR Mangel oder Verschleiß:
Das OLG Schleswig hat eine verschlossene AGR bei einem Renault als Mangel eingestuft. Siehe ADAC-Liste: Mangel oder Verschleiß.

Da finde ich nichts bezüglich des AGR.

http://www.adac.de/_mmm/pdf/Mangel-Verschlei%C3%9F-Liste2011_38084.pdf

Das einzige was ich hier finde ist eine Angabe eines Kat und der ist widersprüchlich. Zudem kommt es hier wieder darauf an was für ein Kat, ob Diesel oder Benziner, da beim Diesel dieses AGR ganz anders arbeitet als bei einem Benziner und zusammen mit Kat und Partikelfilter arbeitet.
Ein Partikelfilter im Zusammenhang mit dem AGR ist dort nicht gelistet.

Nur weil man dort was über einem Kat, bei irgend einem Fahrzeugmodell zu finden ist, ist hier gar nichts bewiesen.
Falls du hier eine andere Liste hast, wäre es gut diese mal zu Verlinken.😉

Der TS hat einen
Opel Signum 1.9 CDTI (Diesel)
Erstzulassung: 09/2008

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