Gewährleistung Kühler

Hallo zusammen,

ich habe das Thema gegoogelt, finde aber keine richtig gute Antwort.

Wir haben vor 4 oder 5 Monaten einen 18 Jahre alten VW Polo mit ca 80.000 KM von einem Händler mit eigener Werkstatt gekauft - mit Gewährleistung. Nun sind wir schon ca. 15.000 KM gefahren und der Kühler ist undicht.

Bislang war der Händler sehr kulant. Einen Tag nach Kauf hat die Batterie den Geist aufegeben, der Händler hat eine neue Batterie bezahlt, vom ADAC. Weiter gab es eine Undichtigkeit im Kreislauf der Servoflüssigkeit, auch das hat der Händler repariert.

Nun ist, wie gesagt, der Kühler defekt, und der Händler ist der Auffassung, der Kühler sei ein Verschleißteil. Im Internet finde ich eine andere Info. Hat das Alter des Wagen und unsere zugegeben hohe KM-Leistung in den letzten Monaten einen Einfluss?

Gibt es eine offizielle Auflistung welche Teile unter Gewährleistung fallen?

Vielen Dank für Euere Einschätzung....

Beste Antwort im Thema

Wer geht denn gleich mit dem Gewehr auf den Händler los?

Ich kann den Händler ein bisschen verstehen. Bei so einer alten Möhre (was hat die gekostet? Ein paar Hundert Euro?) ist ein Kühlerdefekt nach 95.000km und 18 Jahren eigentlich kein wirklicher Mangel, sondern alterungsbedingter Verschleiß. Ich wähle bewusst dieses Wort, weil hier das hohe Alter in Jahren eine Rolle spielt. Normalerweise ist ein Kühler natürlich kein Teil, dass man durch Benutzung verschleißt im Sinne von Bremsbelag oder Kupplungsbelag.

Lasst den Händler zufrieden oder macht das mit dem Angebot, einen Kühler selbst zu besorgen und er baut ihn vielleicht noch ein.

Grüße
SpyderRyder

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Zitat:

Original geschrieben von LillyLyn


Steuer auf den Hals?

Finanzamt ,korrekt gesagt !

Und weswegen?

Was hat das Finanzamt damit zu tun?

Weil es in Deutschland immer wieder Leute gibt ,die nix anderes zu tun haben ,als einen anzuscheißen ! Damit mein ich jetzt nicht den TE zu seinem Thema .
Wenn man(n) nicht so springt wie der Kunde ,obwohl er teils auch im Unrecht ist , drohen die einem gleich ,mal das Finanzamt zu schicken ! Das heißt oft nicht ,daß man was zu verbergen hat , aber es ist Zeitaufwendig ,die Steuerprüfung !
Damit ,meinte ich die obige Aussage ,daß der Händler fair ist .

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Ganz schöner Schwachsinn, was du so von dir gibst...

DEN er da von sich gibt.

Der Schwachsinn, nicht das Schwachsinn.

Oder alternativ:

Das ist ganz schöner Schwachsinn, was du da von dir gibst.

Weia.... jetzt auch noch Deutschunterricht hier.... 🙁

Der Unterricht ist aber auch nicht von besonderer Güte.

Mein Vorschlag wäre:

1. Das ist ganz schöner Schwachsinn, welcher ihr da von euch gebt...

2. Bitte zurück zum eigentlichen Thema

Grüße
Steini

Zitat:

Original geschrieben von steini111


Mein Vorschlag wäre:

1. Das ist ganz schöner Schwachsinn, welcher ihr da von euch gebt...

2. Bitte zurück zum eigentlichen Thema

Zu 1) welchen, nicht welcher 😁

Zu 2) Ist doch alles gesagt. Gewährleistung gibts nicht. Der Themenschreiber hat sich bereits mit dem Händler geeinigt und die Steuerfahndung hat mit der ganzen Sache bestimmt nichts zu tun.

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