Gewährleistung (Kopfdichtung, Motor zu Heiß)
Hey Liebes Community,
sowie es aussieht ist bei mir die Kopfdichtung Kaputt. Müsste aber nochmal genauer
nachgeschaut werden. Jedenfalls zu meiner frage:
Ich habe vor 7 Monate ein gebrauchtes Auto gekauft.
Kaufvertrag mit dem Verkäufer abgeschlossen worin steht das ich 6 Monate
Gewährleistung habe.
Ist dieser gültig? Da man doch eigentlich seit dem 01.2022 Mindestens 12 Monate haben müsse?
Habe ich nun 6 oder 12 Monate Gewährleistung?
Dann falls es die Kopfdichtung ist welches kaputt ist, fällt dieser unter der Gewährleistung?
Und zuletzt, fall ich bei beidem Recht habe, wer sucht sich die Werkstatt aus? Der Käufer oder der Verkäufer?
Info zur Fahrzeug: Peugeot 207. 142.000 KM 1,4L, BJ 2007 Benziner, Kaufpreis müsste 2750€ gewesen sein.
21 Antworten
Der Unterschied liegt woanders. Es gibt Motoren mit einer Metallagen-Zylinderkopfdichtung. Die machen gewöhnlich keine alterungsbedingten Probleme. Es gibt auch Motoren mit Feststoffdichtungen. Und da muss man schon damit rechnen, dass nach 10-15 Jahren manche Bereiche der Dichtung schon im Kühlkreislauf schwimmen und dann irgendwann eine neue ZKD fällig wird (Verschleiß).
Bei dir steht der Schaden noch nicht fest. Da sollte ein erfahren Schrauber erstmal schauen was mit dem Auto los ist. Dann weiß man auch was man tun und was man lassen sollte. Vorher ist das Glaskugelraten.
Zitat:
@MarcoThai schrieb am 25. Februar 2023 um 23:17:27 Uhr:
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 25. Februar 2023 um 16:45:44 Uhr:
Hi,naja bei einem 15/16 Jahre alten Fahrzeug mit 140tkm kann so eine Kopfdichtung durchaus mal hin sein.
Selbst wenn für das Fahrzeug noch Gewährleistung besteht würde ich sagen das ist kein Gewährleistungsfall.
Ist aber meine reine Laienmeinung. Ich mein irgendwo muss man auch mal vernünftig bleiben. Sonst kriegt man bald gar keine Gebrauchtwagen mehr die älter sind als 5 JahreHabe eben mal gegooglet.
Ist eine Zylinderkopfdichtung ein Verschleißteil?
Die Zylinderkopfdichtung ist kein Verschleißteil und daher stellt ein Schaden einen Sachmangel dar. Sie müssen allerdings beweisen, dass der Mangel vorliegt und dass der Mangel bei Übergabe bereits vorhanden bzw. angelegt war. Im Ergebnis spricht viel dafür, dass Sie sich nicht an den Kosten beteiligen müssen.Gilt das aber auch für einen wie du beschrieben alten Fahrzeug mit 140tkm.
Natürlich ist es ein Verschleißteil bei so altem Fahrzeug und der Laufleistung.
https://autokaufrecht.info/.../
Das Gerichtsurteil hat den Sachverhalt nun ja mehr als deutlich beleuchtet. Bei dem Alter eines Wagens hätte ich mich aber auch schwer gewundert, wenn unter die Sachmängelhaftung fallen würde.
Interessantes Urteil…vor allem: Wegen 1500 € EInkaufspreis…Sorry.
Jetzt kamen etliche Hunderter hinzu für Anwalt, Gericht, SV, Verbringung etc.
Dazu der Zeitaufwand, Nerven, Ärger…
Statt einfach reparieren lassen und versuchen gütlich eine Beteiligung an den Rep.kosten vom Verkäufer zu erwirken. Schien wohl durchaus möglich, wenn man das Urteil vollständig durchliest.
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Sah es denn beim Kauf auch schon so aus, dass die Kopfdichtung kaputt war (um die Eingangsfragestellung aufzunehmen)...?
@jof Wenn dem so wäre hätte der TE das Problem das er aufgrund seiner Schadensminderungspflicht den Schaden unverzüglich dem Verkäufer hätte melden müssen und nicht erst 7 Monate später.
Dann beantwortet sich damit auch die Frage - so war der Hinweis auch gemeint...