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Gewährleistung Getriebe

Themenstarteram 13. April 2018 um 9:02

Guten Tag,

ich habe etwas Bauchschmerzen wegen meinem am 05.03.18 gekauften Gebrauchtwagens, welchen ich am 08.03 vom Händler übernommen habe. Nach ein paar Tagen musste ich leider feststellen das es ab einer bestimmten Geschwindigkeit vibriert (Höhenschlag), in der Kofferraumwanne sammelte sich etwas Wasser und dann kam noch so ein Summen oder Schleifgeräusch aus der Motorgegend dazu. Ich habe mein Auto dann am 15.03 zum Händler gebracht, der hat nichts feststellen können und das Auto dann zu VW gebracht. Am 22.03 habe ich mein Auto dann wieder von der VW Werkstatt abgeholt und niemand konnte was feststellen. Das Geräusch wurde mit der Zeit immer schlimmer und es lief auch Öl aus dem Motorraum. Am 06.04 habe ich mein Auto wieder zum Händler gebracht, da mir das ganze zu gefährlich wurde ,wie ich schon vermutet hatte wurde eine Undichtigkeit am Multitronic-Getriebe festgestellt. Bei VW haben Sie 2 Liter Öl nachgefüllt und den Rest möchte der Händler selber reparieren mit einem Dichtungssatz. Ich habe Angst dass mein Getriebe in der ganzen Zeit oder vielleicht auch schon vorher einen Schaden davon getragen hat, da man ja deutlich gehört hat dass dort etwas trocken aufeinander gerieben hat. Was kann ich da machen ? Kann ich mir was unterschreiben oder schriftlich geben lassen, was genau alles gemacht wurde mit der Angabe dass es sich um Gewährleistung handelt, gibt's da ein Muster ? Eine Rechnung sagt er kann er mir nicht geben. Verlängert sich somit meine Gewährleistung auf das Getriebe ? Die Reifen will er noch tauschen (wegen des Höhenschlags), so wie den Unterfahrschutz der nicht vorhanden ist, der ihm als Neuteil bei VW zu teuer ist. Wann die Reparatur genau erledigt ist, steht auch noch im Raum. Den Kofferraum haben sie verdichtet.

Fahrzeugdaten: Audi B8 3.0TDI 204PS Multitronic Baujahr 03/2013, 104.000km

Ich möchte einfach nachher nicht auf den ganzen Kosten sitzen bleiben... :frowning:

vielen Dank!

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7 Antworten

Zitat:

@_Flo schrieb am 13. Apr. 2018 um 11:2:58 Uhr:

Kann ich mir was unterschreiben oder schriftlich geben lassen, was genau alles gemacht wurde mit der Angabe dass es sich um Gewährleistung handelt,

Ein Dokument aus welchem ersichtlich ist, dass ein Fall der Sachmängelhaftung im Teil X vorlag ist sehr hilfreich. Ich würde dazu Raten etwas zu bekommen. Und wenn es nur eine E-Mail Korrespondenz ist aus der das hervorgeht.

1. Ist so nachgewiesen, dass die erste Nachbesserung stattfand. Wichtig, wenn man nach erfolgloser Nachbesserung zurücktreten will.

2. Hat man so etwas in der Hand, dass der Fehler bereits beim Kauf vorlag. An sonsten müssten man das nach den 6 Monaten der Beweislastumkehr noch nachweisen, Was Erfahrungsgemäß schwierig bis unmöglich ist.

Einen Anspruch auf eine Rechnung hast du nicht.

 

Zitat:

@_Flo schrieb am 13. Apr. 2018 um 11:2:58 Uhr:

der ihm als Neuteil bei VW zu teuer ist.

Du hast keinen Anspruch auf ein Neuteil. Wenn du überhaupt einen Anspruch hast, dann auf das Bauteil von ca. 2013 in mittlerer Qualität.

Eine Rec hnung kannst Du nicht bekommen, da ja auch kein Geld geflossen ist. Auf einer rechnung muß ja zwingend ein betrag stehen, inkl. ust. Sonst ist es keine rechnung.

Aber eine bescheinigung Dir dir sagt, das da eben dann udn dann das und das gemacht wurde.

Die garantie verläöngert sich nur bei neuteilen. Die hjaben dann die gesetzliche Gwährleistung von 24 Mionaten. Bei einem Gebruahctwagen mit über 100.000 km uind über 4 Jahren hast Du auch keinen anspruch auf neuen ersatz. entweder nachbesserung , sprich reparatur oder eben gleichwertiger Ersatz.

Der Händler kann selbst entscheiden, wo bzw. wie er die Reperatur/Nachbesserung durchführt oder durchführen lässt.

Du kannst einen Reparaturnachweis verlangen (schriftlicher schreibeschrieb).

Den gesammten Schriftverkehr (auch Email, WhatsApp, SMS) aufheben/ausdrucken.

Ausserdem von der beteiligten VW Werkstatt eine Übersicht/Bestätigung geben lassen, was sie gefunden und gemacht haben. Sie sind vielleicht nicht dazu verpflichtet, einfach mal höflich nachfragen.

Undichtigkeiten vom Getriebe mit Bildern dokumentieren, falls später nochmal undicht, um zu sehen, ob es die gleiche Stelle ist.

Die Abdichtung vom Kofferaum auch mit Bildern dokumentieren, soweit möglich.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 13. April 2018 um 19:34:12 Uhr:

 

Die garantie verläöngert sich nur bei neuteilen. Die hjaben dann die gesetzliche Gwährleistung von 24 Mionaten. Bei einem Gebruahctwagen mit über 100.000 km uind über 4 Jahren hast Du auch keinen anspruch auf neuen ersatz. entweder nachbesserung , sprich reparatur oder eben gleichwertiger Ersatz.

Eine weitere wagemutige Behauptung eines Halbwissenden. In der rauen Wirklichkeit wird immer wieder darüber gestritten, ob für ein im Rahmen der Nachbesserung eingebautes Neuteil eine eigene neue Frist zu laufen beginnt. Tendenziell ist das aber nicht der Fall, weil die Nachbeserung eben nur der nachträglichen Erfüllung des Kaufvertrags und seiner Nebenpflichten gilt. Der Kunde KAUFT das Neuteil ja nicht. Wird also beispielsweise im 23. Monat nach Kauf des Fahrzeugs im Wege der Nachbesserung ein Mangel durch Einbau eines Neuteils behoben, endet nach gängiger Auffassung die komplette Sachmangelhaftung für das Fahrzeug trotzdem mit Ablauf des 24. Monats.

Bei Garantien KANN das anders gestaltet sein, ist es aber in der Regel auch nicht.

Eigentlich ist es doch ganz einfach:

Garantie: Freiwillige Leistung des Herstellers. Er selbst legt die Spielregeln fest. Wenn er sagt du hast nur Garantie wenn du pinke unterhosen trägst, dann ist das so (und nein jetzt bitte nicht an dem Beispiel aufhängen, ich denke jeder weiß wie es gemeint ist). Steht in den Bedingungen, dass sich im Garantiefall wieder neue vollwertige Garantie auf dem Austauschteil befindet, dann ist das sein gutes Recht (kenne ich so z.B. aus der Welt der PC Hardware von einem Hersteller, der das so handhabt). Er sagt was er Garantiert und was nicht.

Gewährleistung: Gesetzlich vorgeschriebene Leistung des Verkäufers. Der Verkäufer muss bei Neuware eine Gewährleistung von 24 Monaten geben. Diese Gewährleistung deckt nur ab, dass bei Übergabe der Sache, diese Mangelfrei war. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Defekte, die in den ersten 6 Monaten auftreten auch schon bei Übergabe der Sache vorhanden war. Daher wurde die Beweislastumkehr eingeführt. In den ersten 6 Monaten müsste der Verkäufer dem Käufer nachweisen, dass der Defekt erst NACH dieser Übergabe aufgetreten ist. Danach wird der Spieß umgedreht und der Käufer muss es dem Verkäufer beweisen. Dieses ist ohne hohe Kosten (Gutachter und Co) nicht möglich, weshalb im allgemeinen die Gewährleistung nach 6 Monaten "unbrauchbar" ist. Einfach weil es schwer nachzuweisen ist. Bei gebrauchten Dingen kann der Verkäufer die Gewährleistung auf 1 Jahr herabsetzen. Dieses muss er aber im Kaufvertrag entsprechend vermermerkt haben. Hat man jetzt nach 3 Monaten einen Defekt und lässt ihn im Rahmen der Gewährleistung beheben, so fängt die Gewährleistung selbstverständlich nicht von vorne an, da sich diese ja auf den vom Käufer gekauften Gegenstand bezieht und nicht auf das was nötig war/ist um einen eventuell vorhandenen Mangel zu beheben.

Reaver.... genau das meinte ich mit dem Passus bezüglich Nachbesserung / Nacherfüllung. Es beginnt keine neue Frist zu laufen bei der gesetzlichen Sachmangelhaftung.

Hier wurde so ziemlich alles falsch gemacht, was man falsch machen kann und VW zieht wieder die typische "wir konnten nichts feststellen" Masche durch.

Lösung: 200€ investieren und einen Fachanwalt einschalten mit klarer Mängelrüge und Frist.

Ohne Anwalt: Keine Chance. Kannst gleich schlafen gehen oder dich einsargen lassen.

Jammert und heult der Händler weiterhin mit seinem Waschweibergetue herum (genau das ist es!), kommt er der Nachbesserung nicht oder mangelhaft nach, landet der Spaß vor Gericht und dort blutet er richtig. Bis einer weint.

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