Gewährleistung Gebrauhtwagen
Guten Morgen zusammen,
nehmen wir mal folgendes Szenario an:
Ich kaufe mir einen Gebrauchtwagen und bekomme eine 12 Monatsgarantie mit dazu. In dieser ist der Leistungsumfang klar definiert.
Nun merke ich nach drei Wochen, dass der Wagen einen Mangel aufweist. Exemplarisch nehme ich mal
- die Kupplung ist kaputt
- ein Stoßdämpfer ölt
- das Domlager ist durch
(alle Punkte bitte einzeln sehen).
Die abgeschlossene Garantie greift für den Mangel nicht, da Verschleiß. Nun muss der Händler ja aber sechs Monate Gewährleistung geben und es greift ja die Beweislastumkehr, somit wird davon ausgegangen, der Mangel hat schon beim Kauf vorgelegen. Muss der Händler hier für ALLE Mängel, auch die o.g. Verschleißteile, aufkommen oder auch nur für die, welche die Garantie abdeckt?!
Danke für eure Hilfe!
20 Antworten
Okay, nehmen wir einfach mal meinen Wagen als Beispiel:
Ford C-Max, 2. Hand, Bj 2007, 110.000 km gelaufen, Kaufpreis 5.500 €.
die Kupplung und Dämpfer sind bei der Laufleistung sicher als Verschleiß zu sehen. Domlager vielleicht nicht, aber einen Streit würde ich damit nicht anfangen.
Es gibt immer die Möglichkeit, sich mit einem verkaufenden Händler zu einigen: er macht die Arbeit, man selbst zahlt das Material, dann sind alle glücklich und die Sache ist aus der Welt.
Hier einmal eine Liste des ADAC zu Mangel und Verschleiss bei verschiedenen Herstellern und Laufleistungen.
https://www.adac.de/-/media/adac/pdf/jze/mangel-verschleiss-liste.pdf
Es sind immer nur Einzelfälle aufgeführt. Ob der jeweilige Fall passt müsst Ihr selbst entscheiden.
Wenn ich dem Händler mit der Liste komme, ist die Luft schon gleich vergiftet. Ich würde wie schon mein Vorreder meinte, mit dem Verkäufer vernünftig reden. Das bringt am meisten. Wenn man auf den Recht beharrt, werden die Händler meist schnell bockig.
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Zitat:
@fachwirt10 schrieb am 14. September 2017 um 10:39:23 Uhr:
Es geht hier nicht um einen konkreten Fall, sondern es geht hier nur um eine grundsätzliche Sache. Bei der Kupplung könnte ich ja noch verstehen, dass man die ausschließt. Mir ist auch schon eine Kupplung von jetzt auf gleich abgeraucht.Bei nem Lager oder Dämpfern sehe ich das aber anders. M.E. sollte jeder Händler vor Ankauf eines Wagens diesen prüfen (lassen) und da müssten dann solche Mängel doch auffallen, oder nicht?!
Damit hat der Thread seine Lebensgrundlage verloren. Es ist völlig zwecklos, über irgendwelche "hätte könnte eventuell wenn vielleicht aber doch nicht falls aber würde doch bei"-Phantatstereien zu theoretissieren.
Bei einem konkreten Fall darf natürlich jederzeit die konkrete Frage gestellt werden.