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Gewährleistung Gebrauhtwagen

Themenstarteram 14. September 2017 um 6:53

Guten Morgen zusammen,

nehmen wir mal folgendes Szenario an:

Ich kaufe mir einen Gebrauchtwagen und bekomme eine 12 Monatsgarantie mit dazu. In dieser ist der Leistungsumfang klar definiert.

Nun merke ich nach drei Wochen, dass der Wagen einen Mangel aufweist. Exemplarisch nehme ich mal

- die Kupplung ist kaputt

- ein Stoßdämpfer ölt

- das Domlager ist durch

(alle Punkte bitte einzeln sehen).

Die abgeschlossene Garantie greift für den Mangel nicht, da Verschleiß. Nun muss der Händler ja aber sechs Monate Gewährleistung geben und es greift ja die Beweislastumkehr, somit wird davon ausgegangen, der Mangel hat schon beim Kauf vorgelegen. Muss der Händler hier für ALLE Mängel, auch die o.g. Verschleißteile, aufkommen oder auch nur für die, welche die Garantie abdeckt?!

Danke für eure Hilfe!

 

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20 Antworten

Verschleiß ist auch von der Gewährleistung ausgenommen. Daher würden alle drei Punkte zu Lasten des Käufers gehen.

wäre "Domlager durch" auch Verschleiss?

kommt auf die Laufleistung an.

Und schon wieder die gleiche Diskussion die es immer wieder hier gibt.

Die Gewährleistung beim Händler ist erst einmal 2 Jahre, kann aber ( und wird auch ) auf ein Jahr begrenzt sein.

Dabei gilt die Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten. Das bedeutet, das der Händler nachweisen muss, das der Mangel beim Verkauf nicht bestand.

Ein Domlager was nach 3 Wochen durch ist hätte der Händler erkennen müssen, da dem Händler Sachkunde unterstellt wird.

Dabei kommt es auch darauf an wie viel Du in den 3 Wochen gefahren bist.

Wenn es normaler Gebrauch war, hat der Händler auch bei der Kupplung und dem Stossdämpfer kaum Chancen. Wenn Du einen Trip Moskau und zurück gemacht hast, sieht es schlechter aus.

Zuerst dem Händler mitteilen was für Mängel vorhanden sind, denn der Händler hat ein Nachbesserungsrecht.

Danach kannst Du Dir, je nach Reaktion des Händlers weitere Schritte überlegen.

Ich würde ja erstmal den Verkäufer fragen. Der wird bestimmt mehr sagen können als wir.

Um was für einen Wagen handelt es sich, wie alt, Laufleistung?

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 14. September 2017 um 09:28:40 Uhr:

Ein Domlager was nach 3 Wochen durch ist hätte der Händler erkennen müssen, da dem Händler Sachkunde unterstellt wird.

darüber kann man sich trefflich streiten.

Kein Händler prüft alle Bauteile des Wagens vor dem Kauf und schätzt ab, wie lange das Bauteil noch hält.

Wenn etwas kaputt geht, merkt man es dann, wenn der Schaden auftriff.

Mag ja sein, dass die Kupplung vor Wochen funktionierte und nun nicht mehr. Da kann der Händler defintiv nichtd dafür und ob dann die Gewährleistung greift steht ohne weitere Informationen in den Sternen.

Themenstarteram 14. September 2017 um 8:39

Es geht hier nicht um einen konkreten Fall, sondern es geht hier nur um eine grundsätzliche Sache. Bei der Kupplung könnte ich ja noch verstehen, dass man die ausschließt. Mir ist auch schon eine Kupplung von jetzt auf gleich abgeraucht.

Bei nem Lager oder Dämpfern sehe ich das aber anders. M.E. sollte jeder Händler vor Ankauf eines Wagens diesen prüfen (lassen) und da müssten dann solche Mängel doch auffallen, oder nicht?!

Man kann das nicht grundsätzlich klären. Das hängt vom Einzelfall ab.

Auch ein Lager kann man nicht testen. Entweder es geht oder es geht nicht. Selbst wenn heute OK kann es morgen früh kaputt sein. Wir reden hier von Verschleißteilen. Das gleiche gilt für Dämpfer. Verschleiß ist proportial zum Alter/Laufleistung und was auch immer. Wie willst Du einen Dämpfer testen. Selbst wenn eine Werkstatt ihn für gut befindet, bedeutet das nicht, dass er morgen nicht ausfallen kann.

Ich bezweifle auch, dass ein Händler diese Teile auf Gewährleistung austauscht. Das wäre für ihn ja ein Fass ohne Boden.

Die Bereitwilligkeit eines Händlers zur Nachbesserung sinkt proportional zu der verstrichenen Zeit multipliziert mit den gefahrenen Kilometern.

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 14. September 2017 um 11:40:58 Uhr:

Die Bereitwilligkeit eines Händlers zur Nachbesserung sinkt proportional zu der verstrichenen Zeit multipliziert mit den gefahrenen Kilometern.

sie steigt bei geringer Laufleistung des Fahrzeugs und sinkt mit dem Kaufpreis

Zitat:

@Kai R. schrieb am 14. September 2017 um 11:46:23 Uhr:

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 14. September 2017 um 11:40:58 Uhr:

Die Bereitwilligkeit eines Händlers zur Nachbesserung sinkt proportional zu der verstrichenen Zeit multipliziert mit den gefahrenen Kilometern.

sie steigt bei geringer Laufleistung des Fahrzeugs und sinkt mit dem Kaufpreis

Das die bei geringer Laufleistung steigt, lässt sich aus der o.a. Formel ja ableiten.

Den Kaufpreis hab ich allerdings nicht mit einbezogen, da hast Du schon recht. :-)

Der wichtigste Punkt für die Bereitwilligkeit eines Händlers zur Nachbesserung ist jedenfalls nach 6 Monaten erreicht, wenn sich die Beweislast umkehrt.

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 14. September 2017 um 11:55:13 Uhr:

Zitat:

@Kai R. schrieb am 14. September 2017 um 11:46:23 Uhr:

 

sie steigt bei geringer Laufleistung des Fahrzeugs und sinkt mit dem Kaufpreis

Das die bei geringer Laufleistung steigt, lässt sich aus der o.a. Formel ja ableiten.

Den Kaufpreis hab ich allerdings nicht mit einbezogen, da hast Du schon recht. :-)

Der wichtigste Punkt für die Bereitwilligkeit eines Händlers zur Nachbesserung ist jedenfalls nach 6 Monaten erreicht, wenn sich die Beweislast umkehrt.

Zitat:

@fachwirt10 schrieb am 14. September 2017 um 08:53:53 Uhr:

Muss der Händler hier für ALLE Mängel, auch die o.g. Verschleißteile, aufkommen oder auch nur für die, welche die Garantie abdeckt?!

Zum einen sind Garantie und Gewährleistung zwei paar Schuh...

...zum anderen müsste man für die korrekte Beantwortung deiner Frage wissen um was für ein Fahrzeug es sich handelt...ob es sich dabei um einen 3Jahre alten Privatleasing-Rückläufer mit nichtmal 25tsd. auf dem Tacho - oder die 15Jahre alte Rostschibbel aus fünfter Hand deren Tacho 3mal rundgelaufen ist handelt!

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