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Gewährleistung bei Ölkühler?

Mercedes
Themenstarteram 30. Oktober 2019 um 19:09

Hallo zusammen,

ich habe Anfang Juli ein Cls350cdi mit 147.000km, Baujahr 2012 bei einem Autohändler geekauft und nun ist mit 151.000km der Ölkühler austauschbedürftig. Es vierliert extrem viel öl.

Kosten liegen bei ca 1.100€

Kann ich da die Gewährleistung geltend machen?

Es sind noch keine 6 Monate vorüber, aber ich weiss nicht ob der Ölkühler als Verschleißteil zählt und somit erlischt, soviel ich weiss die Gewährleistung.

Bitte um Rat!!! ????

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@powerburner schrieb am 1. November 2019 um 18:33:59 Uhr:

Die Logik würe mich mal interessieren, was an einem Kühler verschleißen soll?

Es ist egal was im Kaufvertrag steht.

Ein Händler MUSS Gewährleistung geben.

Dito, die Tatsache allein, dass der Ölkühler alle Nass-lang kaputt geht, macht ihn noch lange nicht zum Verschleißteil.

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So weit wie ich es weis, ist der Ölkühler kein Verschleissteil. Ab 6 Monate kehrt bei Gewährleistung die Beweislast um. Bei dir ist es noch nicht der Fall, somit hast du meiner Meinung nach gute Chancen. Generell kenne ich Daimler Werkstätten als sehr kundenorientiert, also höflich und sachlich sich an den Freundlichen wenden. Sie werden dir eine Lösung anbieten.

EDIT: Ich habe oben unterstellt, dass der Autohändler eine Daimler Niederlassung war. Sollte es nicht der Fall sein, könnte es schwieriger werden.

Themenstarteram 30. Oktober 2019 um 19:56

Zitat:

@Vladimir_ schrieb am 30. Oktober 2019 um 20:37:26 Uhr:

So weit wie ich es weis, ist der Ölkühler kein Verschleissteil. Ab 6 Monate kehrt bei Gewährleistung die Beweislast um. Bei dir ist es noch nicht der Fall, somit hast du meiner Meinung nach gute Chancen. Generell kenne ich Daimler Werkstätten als sehr kundenorientiert, also höflich und sachlich sich an den Freundlichen wenden. Sie werden dir eine Lösung anbieten.

EDIT: Ich habe oben unterstellt, dass der Autohändler eine Daimler Niederlassung war. Sollte es nicht der Fall sein, könnte es schwieriger werden.

Danke für deine Antwort.

Leider war das keine Mercedes Niederlassung..

Ich hoffe das der Händler das übernimmt bzw. übernehmen muss.

Hallo,

ganz sicher muß er das übernehmen.

Im Notfall Anwalt einschalten.

Ich habe meinen bei einem seriösen Deutschen Händler gekauft, der hat es auch übernommen.

Allerdings mußt Du die Werkstattauswahl dann dem Händler überlassen.

Da meiner zu jener Zeit schon 7 Jahre alt war haben wir uns die Materialkosten geteilt, denn eine zeitwertgerechte Reparatur beinhaltet keine Neuteile, die ich aber wollte.

Es wurden dann Standheizung, Massagefunktion der Sitze und Bremssättel vorne erneuert.

Probier dein Glück aber Öl kühler ist verschleißteil

Ist ja ein gängiges Probelm bei den V 6er cdi's

Es kommt auch auf dein Kaufvertrag an. Zb was drin steht.

MfG.

Die Logik würe mich mal interessieren, was an einem Kühler verschleißen soll?

Es ist egal was im Kaufvertrag steht.

Ein Händler MUSS Gewährleistung geben.

Zitat:

@powerburner schrieb am 1. November 2019 um 18:33:59 Uhr:

Die Logik würe mich mal interessieren, was an einem Kühler verschleißen soll?

Es ist egal was im Kaufvertrag steht.

Ein Händler MUSS Gewährleistung geben.

Dito, die Tatsache allein, dass der Ölkühler alle Nass-lang kaputt geht, macht ihn noch lange nicht zum Verschleißteil.

Der Ölkühler geht nicht kaputt die 2 Dichtungen darunter verhärten nach einer Zeit und es wird undicht. Der Kühler wird dann zur Sicherheit mitgetauscht falls er sich verzogen haben könnte. Was ich auch jedem empfehle der die Dichtungen tauschen muss.

@powerburner

Wie bereits oben erwähnt sind es die gummi dichtungen oder die Schlauchdichtungen

Bei W164 ML's so gar ganz schlimm als Krankheit...

Die Bauform des v6 Cdi's Motors war damals nicht gut durch dacht von Mercedes.

In v Form da zwischen dann den Öl kühler zu verbauen.

Es ist aber ein Verschleißteil der Verkäufer kann kulant sein muss es aber nicht.

Ich Rede da aus Erfahrung und dichtungen sind Verschleiß!

Kannste selber Gogglen oder frag mal den freundlichen :)

Genauso ist es auch wenn das Getriebe oder verteiler getriebe undicht ist weil eine Dichtung mit der Zeit früher oder später undicht wird.

Genauso ist es auch mit dem Motorlager und Getriebe Lager oder Fahrwerk bremsen usw. und der TE hat ja kein Neuwagen gekauft !

 

Da haste auch keine sachmängel Haftung

Du kannst nur hoffen das der Verkäufer dir entgegen kommt.

Zumindest wenn du nur 1jahr gesetzliche sachmängelhaftung hast.

Wenn man beim Kauf des Wagen eine Garantie von Händler abgeschlossen hat sieht das ganze anders aus.

Und ich gebe einen Tipp wenn der ölkühler neu gemacht wird gleich die Drallklappengestänge mit neu machen.

Die bekommen nehmlich bei einer laufleistung ab 180 tsd km Spiel.

Es gibt auch diesbezüglich einiges an viedo Material was passiert wenn sie nicht mehr funktionieren genauso gibt s es unzählige viedos von dem v6er cdi..

Und dies betrifft mit der zeit Krankheits bedingt jeden v6 cdi von Mercedes.

Mfg

20191101
20191101

Im Starterbeitrag geht´s um den Ölkühler.

Informiert euch doch mal richtig die ersten 6 Monate nach dem Kauf hat der Händler gewährleistung auf ein Ordnungsgemäßes Fahrzeug zu geben wenn er da raus will muss er beweisen das der Schaden/Zustand erst nach dem Kauf entstanden ist.

 

Nach 6 Monaten muss der Händler immernoch Gewährleisten aber der Kunde muss beweisen das der Mangel schon beim Kauf bestand.

 

Diese ganzen Gebrauchtwagen Versicherungen mit ihren Bedingungen sind nur um den Kunden in die Irre zu führen frei nach dem Motto: die zahlen das nicht daher muss der Kunde das tragen.

Das ist aber in den ersten 6 Monaten nach Kauf nicht so, sondern der Händler steht in der Gewährleistung also muss er den Mangel beseitigen dazu musst du aber ein paar Formalitäten einhalten. Erstmal Mangel anzeigen und dem Händler die Möglichkeit geben den zu beseitigen.

 

In deinem Fall würde ich erstmal mit dem Händler sprechen wenn er negativ reagiert dann auf jeden Fall schriftlich den Mangel Anzeigen und fristen setzten zur beseitigung. Sollte der Händler immernoch nicht Reagieren kommt der Anwalt ins Spiel oder du musst dich selbst über die weiteren Schritte informieren.

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