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getuntes Auto verkaufen

Themenstarteram 26. Mai 2007 um 17:15

Hallo

Habe mich dazu entschlossen mein getuntes Auto zu verkaufen, und der Käufer ist auch schon dazu gefunden.

Das Auto wird in Straßenverkehr gefahren, aber an dem Wagen sind Sachen verbaut die nicht im Straßenverkehr erlaubt sind, zb sehr tief und der Motor hat ca 120% mehr Leistung als Serie. Dies ist dem Käufer auch alles bekannt, aber was schreibe ich in den Kaufvertrag rein um mich 100%tig abzusichern das da nicht irgend etwas nachkommt?

mfg

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20 Antworten
am 1. Juni 2007 um 9:15

Zitat:

Original geschrieben von GasMatrix

Also in diesem Punkt kann man doch nur der "Schneeräumerfraktion" raten die Füsse still zu halten.

Wozu ich aber nicht gehöre, ich zeige nur die Problematik auf.

;)

Zitat:

Original geschrieben von GasMatrix

...das eine Mindestbodenfreiheit von 20cm gefordert würden, um nu ja auch alle eventualitäten auszuschliessen ...

Hmm, ja zum Teil, man kann auch die Strassen entsprechend bauen und nicht meinen mit Hubeln jemanden zu etwas zwingen zu müssen (langsamer fahren).

Bordsteine sind denke ich da aber eine zum Teil andere Sache.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

DU musst wohl einen anderen weg wählen!

worauf?

weil DU nicht fähig bist, auf den straßen zu fahren, ohne dabei dein auto zu beschädigen?

Also ich hab schon von ganz anderen Fällen gehört - dass in der Tat erfolgreich gegen die Gemeinde geklagt werden konnte.

Und wenn der TÜV etwas einträgt, was offensichtlich nicht in den Gebieten mit Gültigkeit der StVo mit gebotener Vorsicht gefahren werden kann, würde ich mich erst mal an den TÜV wenden.

Es kann nicht angehen, dass in einem totregulierten Land die Schäden, die von tollwütigen Bautrupps im Auftrag irgendwelcher Stadtbeamter ursächlich und vorsätzlich an zugelassenen und verkehrssicheren Fahrzeugen verursacht werden, jemand aus eigener Tasche zahlen muss. Und dazu gehört sicher eine Beschädigung an einem 30er Hügel, wenn der mit 30 gefahren wird. Zumutbar wäre vielleicht noch 20kmh. Stehenbleiben und schieben ist sicher nicht mehr zumutbar. Umdrehen und andere Strecke wählen sicher auch nicht.

Das mit den "sleeping Policemans" kann man ja sehen wie man will, bin ich ehrlichgesagt auch kein Fan von (weil die sehr Flankensteil sind und immer so reinknallen) aber gegen "harmonische" Aufpflasterungen hab ich eigentlich nichts (sofern sie sinn machen).

Das problem an der Reglementierung fängt aber schon in deinem Satz an:

Zitat:

Hmm, ja zum Teil, man kann auch die Strassen entsprechend bauen und nicht meinen mit Hubeln jemanden zu etwas zwingen zu müssen (langsamer fahren).

Man muss Strassen bauen.

Wenn man aber baut, dann lassen sich, teilweise recht grobe Hubbel, nicht vermeiden.

Gutes aktuelles Beispiel hier aus Köln:

Auf der Rheinuferstasse wird heftig gebaut.

Gestern wurde ich von einem neuen heftigen Hubbel überrascht.

In der Zufahrt zum Rheinufertunnel (aus richtung Süden) sind die Spuren hin und her verlegt. Da dort jetzt die rechte und mittlere Fahrbahndecke gemacht wird hat man die rechte Spur auf die linke Spur verlegt und die mittlere wird jetzt über den Fahrbahnteiler zwischen den Fahrtrichtungen geführt (linke Spur gibts im Moment grade nicht).

Dazu wurde einfach etwas Asphalt an die recht hohen Bordsteine des Fahrbahnteilers geklebt und da muss man dann drüber.

Das schaukelt schon ganz ordentlich.

Aber was soll man machen?

Alternative wäre nur eine Spur frei zu geben.

Das wäre aber, auf einer viel befahrenen Bundesstrasse, der totale Kollaps (was aber auch oft genug vorkommt weil mal wieder wegen Bauarbeiten oder parkenden LKWs noch eine Spur gesperrt wird).

Wäre soetwas rechtlich reglementiert, dann könnte man soetwas nicht mehr machen und man würde noch mehr stehen.

Das würde ich aber nicht einsehen, nur damit ein paar Leute ihr Auto (sinnloserweise!?) tieferlegen können.

Zitat:

Bordsteine sind denke ich da aber eine zum Teil andere Sache.

Was aber ja auch berücksichtigt werden muss.

Man kann doch wegen der Tieferlegerfraktion nicht alle Bordsteine tieferlegen, sodas kein Wasser mehr abläuft.

Folglich wäre bei einer Reglementierung mindestens die max. zugelassene Bordsteinhöhe in Bereichen wo auf dem Bordstein geparkt werden darf, das mass aller Dinge.

Jetzt ist es doch so, das derjenige mit einem tiefen Auto sich da nicht rauftraut und woanders Parkt.

Gäbe es eine Mindestbodenfreiheit, dann würde auch jeder da rauf fahren und wenn etwas aufsetzt, dann wird halt die Stadt verklagt.

Deshalb bin ich davon überzeugt das es zu mindestens 20cm kommen würde, wegen sicherheitsreserve wenn z.B. mal voll beladen ist oder ähnliches.

Seihen wir doch froh das man uns nicht überall am gängelband führt und wir auch noch mit normalen Autos fahren dürfen und nicht demnächst eine höherlegung vorgeschrieben wird.

am 1. Juni 2007 um 19:10

Als ich damals mein Fahrwerk (siehe Bilder) eintragen lassen hab, sprach ich lange mit dem TÜV-Prüfer. Es gibt eine Richtline das ein Fahrzeug mindestens 10 cm Bodenfreheit (Platz zwischen Straße und tiefstem Bauteil des Fahrzeugs) haben "sollte". Das bezieht sich darauf das es kein Hinderniss für den Verkehr auf normalen Straßen sein darf. Wenn man mit einem solchen Fahrzeug aber wie Anfangs beschrieben auf eine 15cm hohe Bauliche Änderungen der Straße trift, ist man dazu gezwungen einen anderen Weg zu nehmen.

Laut meinem Anwalt gibt es aber bereits etliche erfolgreiche Klagen gegen Gemeinden/Städte von Sportwagen Fahrern (also echte Sportwagen) denen zum einen Schadensersatz gezahlt werden musste, zum anderen für die Entfernung der sogn. Hubbel sorgten.

Solche Klagen lassen sich in meinen Augen jedoch nur mit dem Ausnutzen der Rechtslage und viel Geld für einen guten Anwalt bewerkstelligen.

Der Morn

Zitat:

Original geschrieben von Morn

Solche Klagen lassen sich in meinen Augen jedoch nur mit dem Ausnutzen der Rechtslage und viel Geld für einen guten Anwalt bewerkstelligen.

Reichlich Zeit sollte man als Kläger auch dafür einplanen. Angesichts einer überlasteten Justiz ist das kein Weg für schnelle Lösungen...

am 1. Juni 2007 um 23:09

Dann sind wir doch am Ende dort wo wir angefangen haben, die sollten (wenn möglich, was es meistens ist) die Strassen entsprechend bauen und "Extras" wie absichtiges Entschleunigen durch Hupel, grenzt an Nötigung - sage ich als Tieferlegungsgegner, man muss ja nicht immer eigene Interessen verfolgen.

Denn wenn ich meine "zuzumachen", da ich meine dass die Tatsache reicht dass ich die erlaubte Höchstgeschwindigkeit fahre und der hinter mir nicht mehr darf, dann lautet das Urteil auch auf Nötigung = ~ Zwingen ( auch "zum angeblich eigenen Glück").

Wenn die Klagen erfolgreich waren und es am Ende die Gemeinde etc. Geld kostet, dann sollten sie sich beugen und nicht vor Wahlen Müttern und Vätern nach dem Mund reden und so die bösen Autofahrer auszubremsen.

Will nur noch was zum von mir genannten Bordstein sagen, hier muss man nicht wirklich drüberfahren um sich auf Strassen zu bewegen, für Ein-/Ausfahren werden diese ja abgesenkt. Dann ist es doch am Ende mein privates Interesse ein nicht tiefergelegtes Auto zu haben um ggf. besser irgendwo einzuparken etc.

Aber ich verurteile diese "Logik" diese künstlich hoch zu gestalten um angeblich die Fussgänger zu schützen, ich erlebte es schon, dass ein Krankenwagen ca. 10 Min für paar Hundert Meter Baustelle brauchte, da niemand in der Stadt auf ein 30cm-Bürgersteig ausweichen konnte. Die Baustelle engte beide Fahrstreifen so ein und auch der Gegenverkehr stand - es war nichts zu machen, alle haben sich richtig verhalten und es war nichts zu machen. Sowas nenne ich Aktionismus bei der Planung (o.g. Motive wie für Hupel...), es macht Sinn Bürgersteige befahrbar zu machen, hier geht es nicht um die Möglichkeit dort (flasch) zu parken etc.

Übrigens der genannte Fall ist auch ein Grund Baustellen zügig voranzutreiben und nicht Überstunden sparen etc. - hat alles mehr Konsequenzen als sich manche ausmalen. Und kommt mir nich mit technologischen Gründen, man kann Vieles schneller machen als jetzt - andere machen es vor.

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