ForumSuzuki
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Suzuki
  5. Getriebeschaden Wagon R+ 14 Tage nach Kauf

Getriebeschaden Wagon R+ 14 Tage nach Kauf

Suzuki Wagon R I (EM)
Themenstarteram 12. November 2010 um 16:21

Zuerst einmal ein herzliches Hallo an Alle :)

Ich bin neu hier und habe dank eurer fleißigen Einträge schon so einiges wichtges erfahren zu meinem Neukauf eines gebrauchten Wagon R+. Und deshalb dacht ich mir, hier bin ich sicher gut aufgehoben.

 

Und habe gleich ein echt großes Problem (aus meiner Sicht :() Ich habe mir  einen Wagon R+ gegönnt, nachdem die Rücklagen endlich ausreichten :) Dachte mir so: OK, sei schlau und nun investiere halt einmal  ordentlich Geld in ein Auto, dass dafür aber die kommenden 4-5 Jahre keine weiteren Kosten verursacht (abgesehen von laufenden Standardkosten wie Öl, Ölfilter, Bremsbeläge etc.)

Ich habe recht lange gesucht, verglichen, Eure Hinweise, Tipps und Ratschläge erforscht und angewendet (zumindest versucht:confused: ) und ja, was soll ich sagen: schlicht ausgedrückt: Ich bin trotzdem einem unseriösem Händler auf den Leim gegangen :eek: (nein, ich habe keinen Rechtsschutz)

Zwar sollte man aus Fehlern lernen *heul* aber offen gesagt ich bin (noch) viel zu viel frustriert, enttäuscht und verärgert und bekomme meinen Kopf nur langsam klar. Mir geht es um Schadensbegrenzung. Nun zu meinem Problem:

 

Ich habe vor 15 Tagen (!) meinen Wagon R+, Bj. 99, 108 tkm 51 KW Baureihe EM, Schaltgetriebe, TÜV 10/12,  gekauft und seit gestern einen Getriebeschaden :(. Ein neues Getriebe kommt  nicht in Frage, es übersteigt völlig den Wert des Wagens und noch mehr vollkommen mein Budget. Der Händler kommt mir nicht entgegen, sagt gekauft wie gesehen. Wenn überhaupt, evtl. mit einem geringen Anteill an den Reparaturkosten. Die Rechtsberatung sagt, schreiben Sie ihn an, fordern Sie und legen Sie Fristen,  aber gehen Sie davon aus, es ist ihm - salopp ausgedrückt - sch... egal, er wird nicht mit sich handeln lassen und das Schreiben wie alle anderen auch mit hoher Wahrscheinlichkeit in die bereits bestehenden zig Ordner abheften und ignorieren. Ein Versuch wärs aber wert :rolleyes:

 

Nun, wie gesagt, es geht mir um die Schadensbegrenzung. Ein weiteres Auto ist nicht mehr drinn, Auto habe ich keines mehr. Der Verkauf als Bastlerauto könnte vielleicht 500 Euro abwerfen.... oder sollte ich es dem Schrotthändler vor die Türe stellen?

Was meint Ihr, was soll ich tun? Ich fühle mich im Moment echt äußerst ratlos, eher hilflos. Könnt Ihr mir vielleicht aus Erfahrung sagen, mit welchen Kosten ich rechnen muss für eine Reparatur

oder den Einbau eines gebrauchten Getriebes (wobei, wo bekommt man denn sowas? Beim Schrotthändler? Ruft man dann da an und fragt? Letztlich ist das Risiko, ein kaputtes zu kaufen doch genauso hoch (?) oder hat man dann darauf Garantie? Und was müsste ich da  in etwa einkalkurieren?

Soll ich viellicht alles machen lassen und es dann verkaufen und hoffen, dass das Geld wieder dabei rausspringt?

Soll ich es als Bastlerauto verkaufen und zumindest hoffen, dass wenigsten 1/4 des Geldes wieder da ist?

 

Sorry, ich brauche eure Hilfe. Ich bin auf ein Auto angewiesen Was würdet Ihr an meiner Stelle tun unter der Vorausstzung, Ihr habt wirklich nur einen sehr stark begrenzten finanziellen Rahmen (ist ja alles im Neuen, der halten sollte *schluchz* )

Ich bin für jeden Hinweis dankbar und auch  offen für Trost :D

 

Bis dahin, herzliche Grüße aus dem Tal der Winde

 

Flummy-san

 

 

 

 

 

 

 

Ähnliche Themen
9 Antworten
am 12. November 2010 um 17:08

1. Der Händler muss es rep. da du Gewähr hast.

Die Forderung durchboxen wird wohl nur mit Advokat gehen.

2. Statt neuen Getriebe ist rep. billiger

Themenstarteram 12. November 2010 um 17:26

Hallo Knecht ruprecht,

danke für deine Rückmeldung. Für etwaige Rechtsschutzoptionen ist es leider zu spät. Ich habe leider keine an falscher Stelle gespart). Und nachträglich - da braucht man natürlich gar nicht erst nachdenken. Und ja eben, es geht um das durchboxen ;-) aber ohne RA ziemlich hoffnungslos. Und dass Händler müsste seh ich auch so, aber er nicht...

- danke für den Hinweis mit dem Rep. Hast Du ggf. einen in etwa Hinweis der Kosten? Bzw. kann man sowas überhgaupt vorher erfragen so piexDaumen?

Grüße, Flummy-san

am 12. November 2010 um 17:35

Was es kostet keine Ahnung, kommt auf das Schadensbild drauf an.

Generell kann man immer sagen das zu 99% billiger als neues Getriebe ist.

Wende dich an die Schiedsstelle der KfZ-Innung.

Vielleicht können die dir weiterhelfen.

Link:

Schiedsstellen

Ich weiss nicht, wie es bei euch in D ist. Bei uns in Ö gibt es für solche Dinge den Ombudsmann.

Und wie sieht es aus mit Konsumentenschutz?

Vor solchen Händlern muss doch ein Konsument geschützt werden.

Im übrigen würde ich in dem Fall sehr wohl, auch ohne Rechtsschutz klagen.

Voraussetzung ist, dass dir der Händler das Auto verkauft hat.

Sprich: Das das kein Vermittlungsverkauf war, sondern tatsächlich er als Verkäufer aufscheint.

In diesem Fall ist die Sache eindeutlich klar.

Es gibt eine Gewährleistung die auch dann aufrecht ist, wenn er diese im Kaufvertrag gestrichen hat.

Vollkommen irrelevant.

Da du in so einem Fall nur gewinnen kannst, würde ich klagen.

Schöpf aber zuerst die Möglichkeiten, die ich oben erwähnt habe, aus.

Also Ombudsmann bzw. Konsumentenschutz.

Auch hallo

 

Sehe ich auch so. Auf jedenfall klagen. Ein Händler MUSS Gewährleistung geben....ob er will oder nicht. Das ist gesetztlich festgelegt.

Vorausgesetzt natürlich, das der Händler als Verkäufer im Vetrag steht.

Ähnlicher Fall, jedoch mit Kulantem Händler.

Ein Spezel von mir kaufte einen Opel Omega mit TÜV und Au neu für 1300€.

Alles wunderbar, bis auf der Heimfahrt vom Händler die Motorstörungsleuchte anging. Wir haben dann daheim alle erdenklichen Sachen versucht, die Kiste zum laufen zu bringen, jedoch ohne erfolg.

Anruf beim Händler und nach langem hin und her hat er dann die Kiste gegen 1150€ wieder zurück genommen.

 

Sicher, auch wieder Geld in den Sand gesetzt. Aber lieber so, wie ewig klagen und am Ende (vielleicht) doch in die Röhre schauen.

Vielleicht versuchst du es auf diesem Wege.......

Muss Dir ganz ehrlich sagen, das es eine längere Geschichte werden könnte und als erstes mal Deinen Vertrag genau durchlesen und gerade das klein gedruckte wird meistens oder garnicht beachtet.

Wie hier schon im Forum jemand gemeint hat,auf jeden Fall mal bei Kfz. Innung vorstellig werden und Dich dort nach Deinen Möglichkeiten erkundigen. Was auch Dein Verkäufer in einen klären Gespräch noch einmal sehr deutlich unterbreitet werden sollte ist, das Du Dich an Kfz Innung wenden wirst in dem Fall das er nicht einlenken will oder wird. Dieses kleine Druckmittel hat bei meinem Händler zwar nicht bei meinem Wagon R geholfen sondern bei meine Pajero. Hatte damals laut Werkstatt Analyse bei meinem Pajero eine nur ich wiederhohle nur eine durchgeknallt Zylinderkopfdichtung und wie sich dann aber herausgestellt hat war auch ein Zylinder gerissen. Das wollte die Werkstatt auch nichtmal auf Kulanz reparieren da sie es übersehen hatten. Haben uns dann aber doch noch friedlich einigen können indem ich ihm unmissverständlich auch gesagt hatte das ich das vor Schiedstelle des Kfz Handwerks bringen würde. Du solltest auf jeden Fall wie gesagt bei der Kfz. Innung schlau machen.

Also mein gutster viel Glück und berichte mal, was sichergeben hat.!!!

Gruß Walter.

Wieviel hat der Wagen gekostet und gibt es über diesen Kaufpreis einen Kaufvertrag? Steht evtl. in diesem Kaufvertrag, dass der Wagen als Bastlerfahrzeug verkauft worden ist, dann hast Du keine nenneswerte Chance. Ich kann mir gut vorstellen, dass es sich um einen "Fähnchenhändler" gehandelt hat, der wahrscheinlich nur gebrochen Deutsch spricht und hinter einem Gitterzaun an irgendeiner Ausfallstraße sein Geschäft betreibt.

Generell muss man aber auch diese Händler verstehen. Er kann nicht für einen Wagen, der vielleicht 1.000,-€ gekostet hat eine Garantie/Sachmängelhaftung geben und dann ggf. einen neuen Motor/Getriebe in den Wagen einbauen, wenn dieser innerhalb eines Jahres kaputt geht, das Risiko kann doch niemand eingehen. Also wird er die Sachmägelhaftung mit dem Satz "Bastlerfahrzeug, Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung" abweisen, oder noch besser für ihn: es gibt erst gar keinen schriftlichen Kaufvertrag, bzw. er schreibt einen "Kaufvertrag im Kundenauftrag"" in dem er nur als Vermittler auftritt und das Risiko beim privaten Verkäufer liegt, und dieser ist nun mal nicht "sachmängelhaftungspflichtig"!

Deshalb können "seriöse" Händler heutzutage gar keine Gebrauchtwagen unterhalb der 4.000,-€ bzw. oberhalb der 120.000Km Grenze verkaufen, weil auch Gebrauchtwagengarantien hier nicht mehr abzuschließen sind.

Etwas überspitzt gesagt:

Wer auf eine Heiratsanzeige eines greisen Opas antwortet, kann beim ersten Date nicht Prad Pitt werwarten.

Und da der Schaden erst nach 14 Tagen aufgetreten ist, war der Wagen zum Zeitpunkt der Übergabe augenscheinlich OK, somit kannst Du dem Händler auch keinen Betrug unterstellen!

Die Kfz. Innung einzuschalten wäre ein guter (und kostenloser) Schritt, nur befürchte ich, dass der Hänler gar kein Innungsmittglied ist, da er wahrscheinlich keine Kfz.-Meister-geführte Werkstatt betreibt, sondern nur den Handel.

Im großen und Ganzen stehen deine Chancen sehr schlecht.

Themenstarteram 13. November 2010 um 17:41

An dieser Stelle ein ganz ganz großes Danke schön an Euch alle! Ich kam erst jetzt dazu, alles zu lesen; ich musste heute schauen, wie ich das Auto von A nach B bekomme, habe versucht den Händler zu erreichen und überhaupt ;-)

 

@M-Hansen Danke für diesen Tipp. Davon hatte ich bisher noch nichts gehört. Ich werde auf jeden Fall dort Kontakt aufnehmen und mir soviele Infos geben lassen wie möglich. Danke

 

@michi m Ich fürchte, es war ein Vermittlungskauf :( Der Verkäufer hat i.A. unterschrieben... (so doof muss man sein, gell?) Nun, die Rechtsberatung teilte mir mit, dass dies jedoch für mich kein Grund zur Resignation sein soll, da diese betrügerische Absicht zwischenzeitlich geahndet wird (sofern Rechtsschutz...). Ich werde dennoch den Händler versuchen unter Druck zu setzen

 

@kruemeldriver ich werde mich auf ein langes hin und her einrichten. Ich suche gerade jemanden in meinem Bekanntenkreis, der mit mir zum Händler fährt, als Zeuge und auch zum Mitreden. Wie sich bestimmt für Euch schon herauskristallisiert bin ich - ich drück es mal vorsichitg und zu meinen Gunsten aus :rolleyes: - zu naiv und gutläubig - ok, man kann sicher auch andere Begriffe nutzen... Ein herzliches Danke schön, kruemeldriver, ich werde mein Bestes geben und deine Worte geben mir Hoffnung

 

@myworld Gerne, ich werde euch/dich in jedem Fall in Kenntnis setzen wie und was nun weiter geschehen ist /wird.

 

@sc100 Lieber sc100, ja ich gebe dir für diese ernüchternde Darstellung in vielem recht.

Im Nachhinein ist mir das auch durchaus bewusst. Vermutlich ist das der Grund, weshalb bei mir die Gefühlssicherungen durchbrennen. Kurz: Soweit habe ich zu diesem Zeitpunkt nicht gedacht. Allerdings sprach er fließend Deutsch, er ist registriert als Händler, und es hat keinen Gitterzaun. Es wirkte alles gepflegt und seriös. Das Auto wurde u.a. auf einem Onlineportal angeboten. Danach bin ich hingefahren und habe mir ein (falsches ;-) ) Bild gemacht

 

Davor jedoch habe ich mich bei einem Händler einfach auf der sichereren Seite vermutet. Ich war mir sicher, es ist besser bei einem Händler ein KFZ zu kaufen als bei einem Privatanbieter. Eben weil ich eine Gewährleistung hätte im Falle eines Falles.... Viel weiter habe ich das Ganze nicht vertieft. Nun ja, was der Verkäufer nicht tat, ist den Zusatz "Im Kundenauftrag verkauft" hinzuzuschreiben. Einen Kaufvertrag habe ich, der ist allerdings wohl aus einem älteren Bestand ohen Kleingedrucktes.

Ganz klar hat er das Auto nicht als Bastlerauto ausgewiesen. Im Gegenteil. Sonst hätte ich gar nicht reagiert. Es wäre das Letzte gewesen was ich für den Preis gekauft hätte (1.900 Euro).

 

 

@Alle

Ich werde alle Vorschläge ausprobieren und werde euch alle gerne wissen lassen, wie es ausging/ausgeht. In jedem Fall danke ich Euch sehr für Eure Unterstützung.

   

Liebe Grüße,

Flummy-san

 

Zitat:

Und da der Schaden erst nach 14 Tagen aufgetreten ist, war der Wagen zum Zeitpunkt der Übergabe augenscheinlich OK, somit kannst Du dem Händler auch keinen Betrug unterstellen!

 

 

Deine Befürchtung, dass es keine KFZ-Meister geführte Werkstatt stimmt, er ist "nur" Autohändler mit einer Werkstatt...ich probiere es dennoch

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Suzuki
  5. Getriebeschaden Wagon R+ 14 Tage nach Kauf