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Gespanntempo in Österreich

Themenstarteram 12. Juni 2010 um 11:00

Hallo, muß mich nochmal bei Euch rückversichern, denn ich habe gelesen,dass man auf Österreichs Autobahnen mit Gespann nur Tempo 70kmh fahren darf, egal ob es in Deutschland 100kmh genehmigt hat.

Hab da noch niemendan mit 70kmh erlebt.

Stimmt das? Danke für Eure Antworten

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10 Antworten

Hallo,

der ACE gibt Länderinformationen.

http://www.ace-online.de/.../laenderdetailinfo.html?...[countryuid]=42

Aber ob die stimmen?

Durch die eckigen Klammern im Link funzt das nicht direkt, am besten den ganzen Link/Zeile kopieren und im Browser einfügen.

Gruß Manfred

Hallo,

schau mal hier:

http://www.adac.de/.../laenderfuehrer.aspx?Land=1

Liebe Grüße

am 12. Juni 2010 um 16:48

Da würde ich doch mal beim ÖAMTC in der Länderdatenbank unter Europa/Österreich/Verkehrsbestimmungen nachschauen - wenn die es nicht wissen, wer dann?

Und siehe: Klasse BE-Gespanne mit "schwerem Hänger" (meine Lesart: über 750kg) dürfen außerorts und auf Schnellstraßen wirklich nur 70km/h fahren. Auf Autobahnen gilt aber 80, für Klasse B-Gespanne 100.

Gruß Walter

Und hier noch die Klassenbestimmungen B und BE.

am 13. Juni 2010 um 11:24

Da steht doch was völlig anderes als mit klasse B Gespanne. Mit Klasse B darf ich einen PKW mit 3500Kg ziehen UND einen 750Kg Anhänger somit hat man ein Gespanngewicht von über 3500Kg und darf nur 70/80 Fahren !!! und nicht 100.

Und außerorts dar man mit einem Wohnwagen über 750Kg 80 fahren, erst wenn das zgg des Anhängers höher ist als das leergewicht des Autos darf man außerorts nur 70 fahren.

Und deine "schweren" gespanne dürfen teilweise auf der autobahn auch 100 fahren. nur darf das gespann nicht schwerer sein als 3500 Kg und das zgg des anhängers muss leichter sein als das auto.

Nur gut das mein Wohnwagen ein zgg von 500Kg hat. Tempo 100 lässt grüßen

am 14. Juni 2010 um 5:09

Muss meinem Vorschreiber zustimmen!

 

Die deutsche 100er Plakette nützt nichts. Deine Gespanndaten sagen ob du 100 auf Autobahnen fahren darfst oder nur 80. Daniel hat das gut beschrieben.

am 16. Juni 2010 um 14:25

Wenn ich das nochmal kurz zusammenfassen darf. Ich bin übrigens aus Österreich und habe erst vor ein paar Monaten den Führerschein BE gemacht, daher sind mir die Bestimmungen noch etwas geläufiger und ich habe sicherheitshalber auch noch nachgelesen, eine Haftung kann ich für die gemachten Aussagen aber natürlich nicht übernehmen:

Man kann drei verschiedene Fälle unterscheiden:

1. Höchstes zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers < 750 kg (= "leichter" Anhänger):

Führerschein Klasse B

Ortsgebiet: 50 km/h

Freilandstraße: 100 km/h

Autostraße: 100 km/h

Autobahn: 100 km/h

2. Höchstes zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers > 750 kg (= "schwerer" Anhänger, muß gebremst sein):

2a. Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte < 3500 kg UND höchstes zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers nicht höher als das Eigengewicht des Zugfahrzeuges:

Führerschein Klasse B

Ortsgebiet: 50 km/h

Freilandstraße: 80 km/h

Autostraße: 80 km/h (ACHTUNG: Großviehtransporte: 70 km/h)

Autobahn: 100 km/h (ACHTUNG: Großviehtransporte: 80 km/h)

2b. Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte > 3500 kg ODER höchstes zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers höher als das Eigengewicht des Zugfahrzeuges:

Führerschein Klasse BE

Das aktuelle Gesamtgewicht des Anhängers darf nicht höher sein als das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges (nicht höher als das 1,5-fache des höchstzulässigen Gesamtgewichtes des Zugfahrzeuges bei geländegängigem Zugfahrzeug) und auch nicht höher als die höchste zulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges.

Ortsgebiet: 50 km/h

Freilandstraße: 70 km/h

Autostraße: 80 km/h

Autobahn: 80 km/h

Mit einem leichten Anhänger (< 750 kg HzGG) darf das Gespann also insgesamt max. 4250 kg haben, 3500 kg Zugfahrzeug plus 750 kg Anhänger und man darf auf der Autobahn 100 km/h fahren. Hat der Anhänger zum Beispiel 760 kg HzGG und das Zugfahrzeug 2750 kg HzGG, dann darf man auf der Autobahn nur 80 km/h fahren (Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte > 3500 kg).

Hier geht es zwar um Wohnwagen, der Vollständigkeit halber und weil es mich persönlich als Reiter auch noch eher trifft: Ein Pferdetransport ist ein Großviehtransport! Bei passenden (höchst zulässigen) Gewichtsverhältnissen darf man mit einem leeren Pferdeanhänger auf der österreichischen Autobahn 100 km/h fahren, befindet sich aber ein Pferd im Hänger nurmehr 80 km/h, unabhängig von Gewichten und Gewichtsverhältnissen.

Klingt komisch, ist aber so!

am 16. Juni 2010 um 20:18

Bist du sicher, das man mit einem 3,5t Fahrzeug und 750Kg anhänger auf der Bahn 100 fahren darf? Für mich würde das unter gespanneüber 3,5t zählen, und man dürfte nur 80 fahren....

Hallo zusammen,

nach Auskunft des ADAC gilt folgendes:

Tempolimits für Gespanne:

 

innerorts 50

außerorts (bis 3,5 t) 100*

Autobahnen (bis 3,5 t) 100+

* mit Anhänger über 750 kg, wobei das zul. Gesamtgewicht des Anhängers das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten darf, gilt 80 km/h, für Gespanne über 3,5 t zul. Gesamtgewicht 60 km/h, auf Schnellstraßen 70 km/h

+ für Gespanne über 3,5 t zul Gesamtgewicht gilt 80 km/h

 

Grüße!

am 18. Juni 2010 um 10:51

Zitat:

Original geschrieben von DanielvanAalst

Bist du sicher, das man mit einem 3,5t Fahrzeug und 750Kg anhänger auf der Bahn 100 fahren darf? Für mich würde das unter gespanneüber 3,5t zählen, und man dürfte nur 80 fahren....

Ja, ich bin mir sicher, auch wenn die Regelungen nicht gerade logisch wirken. Entscheidend ist zuerst einmal, ob der Anhänger ein "leichter" Anhänger ist, also maximal 750 kg HzGG hat (dann muß er auch nicht gebremst sein) oder ob es ein "schwerer" Anhänger ist, also über 750 kg HzGG (dann muß er immer gebremst sein). Einen leichten Anhänger darf ich immer ziehen, auch wenn mein Zugfahrzeug schon die 3500 kg HzGG voll ausreizt.

Folgende Beispiele dazu:

Zugfahrzeug HzGG 3500 kg plus Anhänger HzGG 750 kg (gern auch ungebremst) -> 100 km/h auf der Autobahn.

Zugfahrzeug HzGG 2750 kg plus Anhänger HzGG 800 kg (nur gebremst!) -> 80 km/h auf der Autobahn.

Zugfahrzeug HzGG 2700 kg plus Anhänger HzGG 800 kg (nur gebremst!) -> 100 km/h auf der Autobahn.

Nachzulesen auch unter http://www.help.gv.at/Content.Node/6/Seite.063000.html#Hoechstgeschwindigkeiten (HELP.gv.at ist der offizieller Amtshelfer für Österreich im Internet).

In meinem konkreten Fall habe ich einen Nissan Pathfinder als Zugfahrzeug, max. Anhängelast gebremst 3000 kg, ungebremst 750 kg, Eigengewicht 2160 kg, HzGG 2880 kg. Mit einem Anhänger mit 750 kg HzGG bin ich in Summe auf 3630 kg höchstzulässiges Gespanngewicht, damit über 3500 kg. Da es sich aber um einen leichten Anhänger handelt, darf ich auf der Autobahn 100 km/h fahren. Mit jedem schweren Anhänger darf ich aber nur 80 km/h auf der Autobahn fahren, weil die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte ja immer über 3500 kg sein wird.

@Bioweck: Wie der ADAC auf 60 km/h bzw. 70 km/h auf Schnellstraßen kommt würde mich interessieren, die Info ist so jedenfalls nicht richtig.

Ich finde keinen Fehler in Jonny´s Aufzählung. Müßte so stimmen.

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