Gesetzliche Gewährleistung
Hallo MotorTalker,
ich habe ein großes Problem. Ich habe vor einem Monat vom freien Händler einen Audi A4 gekauft .
Habe nach einem Monat Komische Geräusche gehört. Der Händler erteilte mir die Freigabe über einen Werkstatt besuch, um zu schauen woher das Geräusch kommt.
Audi meldete sich bei mir und meinte der Schaden kostet 2600 Euro mit Kulanz Abzug 1200 Euro, die der Händler zahlen müsste.
Nach dem Telefongespräch meinte der Händler es sei ihm zu teuer da er Verlust machen würde.
Der Händler bietet mir nun an das Fahrzeug nach München zu bringen um den Schaden reparieren zu lassen. Ich wohne in Nürnberg 180 km hin 180 km zurück und das 2 mal.
Nun zu meiner Frage muss der Händler das Fahrzeug abholen und mir in diesem Zeitraum der Reparatur einen Leihwagen zur Verfügung stellen oder wie sieht das aus ???
Befinde mich in einer Notsituation und habe leider keinen Nerv dazu um das ganze Internet zu durchsuchen.
Ich würde mich über schnelle Antworten sehr sehr freuen.
Vielen Dank im Voraus!!
Beste Antwort im Thema
gelesen und sogar verstanden, kniet nieder und preiset das Wunder, und einige eigene Gedanken dazu geäußert. Ist wohl Sinn und Zweck eines Forums.
17 Antworten
Wenn er es dort zum Einkaufspreis bekommt könnte es durchaus günstiger sein als halbe "Audi Preise".
Ich würde mal abwarten was er zu den Transportkosten sagt. Evtl. nimmt er doch das Audi Angebot an.
Hallo an alle,
danke für dir vielen Meinungen
nun zu den Fakten:
Keilriemen vorne mit Umlenkrolle und Spanner Defekt kosten 591€ musste
ich beim freundlichen selber bezahlen. Grund keine Einwilligung vom Händler
Audi wechselte teile wobei es eig nur um eine Überprüfung ging.
Zms will Händler in München machen lassen und die Kupplung gleich mit wobei ich
die Kupplung selber bezahlen soll.
Zu Audi seid 23.07.2013 gilt kein Kulanz antrag mehr wenn das Auto von einem
Freien Händler gekauft worden ist. Das gilt für die Zeit der Sachmangelhaftung.
Die Fragen:
Was sind denn alles Transportkosten und Wegekosten für den Händler ?
Soll ich die Kupplung mitmachen lassen 90Tkm ?
vielen Dank
Möglicherweise verlierst du dich in Details...
Hat das Auto einen Fehler im Sinne des Gewährelistungsrechts, für den der Verkäufer einzustehen hat? Wurde dieser Fehler fristgerecht geltend gemacht?
Falls ja: Sein Problem, wie er das macht. Denn er hätte dich umgekehrt auch ohne mit der Wimper zu zucken wieder weggeschickt, wenn du auch nur einen einzigen Tag zu spät gekommen wärst.