Gesetzlich vorgeschr. Öse anbringen ohne Schweissen (Schweiz)
Hallo
Abnehmbare Westfalia AHK an BMW e36 Touring ('98).
In der Schweiz ist das Anbringen des Abreissseils am abnehmbaren Teil der AHK verboten (Haken). Es muss fest mit dem Fzg. bzw. dem feststehenden Teil der AHK verbunden sein. Aber an der Quertraverse der AHK gibt es keine Einhängemöglichkeit.
Eine Öse anschweissen ist verboten.
Ursprünglich wollte ich ein Drahtseil oder Kette um die Traverse wickeln und so eine Verbindung zum Fahrzeug schaffen, dafür ist aber kein Platz, da die AHK mit wenigen Millimetern Luft im Stossfänger sitzt. Daher auch kein Platz für Eigenkonstruktionen aus Stahlplatten zur Herstellung einer Öse mittels anschrauben.
Meiner Meinung nach ist diese AHK nicht Gesetzeskonform in der Schweiz zu betreiben.
Ideen?
47 Antworten
Zitat:
@Klappstuhl5000 schrieb am 3. November 2024 um 02:13:06 Uhr:
Was SirDeedee schreibt ist richtig. Öse ist nicht vorhanden und muss am festen Teil sein, auch wenn es Haken mit Öse gäbe vom Hersteller, auch dann wäre es in CH nicht erlaubt. Abreiss-/Fangseil muss fest mit Fzg. verbunden sein, abnehmbarer Haken zählt nicht.
gibt es zu deinen anforderungen eine quelle,
aus der ersichtlich ist was+wie+wo bei nachträglichen anbau besagter öse erlaubt ist??
weil hier immer von festigkeits"nachweis" die rede ist.
da würden alle "seil-gedanken" rausfallen
ich habe noch kein seil mit aufgedruckter reißfestigkeit gesehen.
bleibt wohl nur noch ein kurzer schlupp von der lasi übrig,die haben ein fähnchen mit allen werten dran
Weiss keine Lösung, ausser das mit dem Drahsteil.
Leider kann mir keine Behörde eine belastbare Auskunft geben, ob das dann ausreichend ist.