Geschwindigkeitsüberschreitung mit Nebelschlußleuchte

Hi,

mal ein Theoretische Frage die in einem anderen Unterforum aufgekommen ist (da aber nicht so recht hin passt):

Bekanntlich darf man ja mit eingeschalteter NSL nur 50km/h fahren (steht so in der StVo).
Auf der Autobahn fährt jemand mit 200km/h (Sichtweite läßt es zu, es ist alo keine Sichtbehinderung) mit eingeschalteter NSL.
Überschreitet er damit die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 150km/h?

Ich denke ehr nicht, fände es aber gut, damit könnte man die Staatskasse in 3 Monaten sanieren. 😁
Was sagt ihr dazu (sind ja auch einige Polizisten hier vertreten)?

Daß das ehr eine theoretische Frage ist, ist mir klar (also bitte keine blöden Kommentare 😉).
Danke.

Gruß Metalhead

Beste Antwort im Thema

Hallo, metalhead79,

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 21. Dezember 2017 um 22:59:48 Uhr:


Auf der Autobahn fährt jemand mit 200km/h (Sichtweite läßt es zu, es ist alo keine Sichtbehinderung) mit eingeschalteter NSL.

es gibt Polizeibeamte, die solche Fahrzeuglenker nach dem Anhalten scherzhaft zunächst einmal darauf hinweisen, dass sie erheblich zu schnell gefahren sind, weil ein verantwortungsbewusster Autofahrer ja nie im Leben widerrechtlich die Nebelschlußleuchte benutzen würde.

Zumindest meiner Erfahrung nach bleibt so ein kleiner Spruch, der dann meistens in einen kurzen und netten Plausch übergegangen ist, eher haften als wenn man den VT anhält, ihn auf sein Fehlverhalten hinweist, sanktioniert und dann weiterfahren lässt.

Viele Grüße,

Uhu110

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Selbstverständlich. Nur gibt es keinerlei Verknüpfung mit der NSL (auch nicht im Bußgeldkatalog). Stand hier aber auch schon ein paar mal.

Zitat:

@situ schrieb am 23. Dezember 2017 um 21:48:30 Uhr:


Selbstverständlich. Nur gibt es keinerlei Verknüpfung mit der NSL (auch nicht im Bußgeldkatalog). Stand hier aber auch schon ein paar mal.

Um eine solche Verknüpfung ging es nur im Ausgangsbeitrag von metalhead79. Ansonsten hat das niemand behauptet. Und der nun in Frage gestellte Satz "Wer mit eingeschalteter NSL schneller als 50 fährt, der begeht eine OWi" bleibt weiterhin korrekt. Man muss den Satz nur so lesen, wie er geschrieben wurde. Nichts weglassen, nichts hinzu erfinden.

Zitat:

@Florian333 schrieb am 23. Dezember 2017 um 22:02:08 Uhr:



Zitat:

@situ schrieb am 23. Dezember 2017 um 21:48:30 Uhr:


Selbstverständlich. Nur gibt es keinerlei Verknüpfung mit der NSL (auch nicht im Bußgeldkatalog). Stand hier aber auch schon ein paar mal.

Um eine solche Verknüpfung ging es nur im Ausgangsbeitrag von metalhead79.

Richtig, das war die Ausgangsfrage des Threads die zufriedenstellend beantwortet wurde, ihr braucht nicht weiterstreiten (ihr seid euch ja auch alle einig, ihr redet nur aneinander vorbei). 😉

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 23. Dezember 2017 um 22:05:53 Uhr:


ihr seid euch ja auch alle einig, ihr redet nur aneinander vorbei). 😉

Ich glaube auch, dass wir uns inhaltlich eigentlich alle einig sind. Frohe Weihnachten! Der Vorrat an Glühwein ist leider schon aufgebraucht.

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Zitat:

@Florian333 schrieb am 23. Dezember 2017 um 22:07:56 Uhr:


Frohe Weihnachten! Der Vorrat an Glühwein ist leider schon aufgebraucht.

Yep, gerade auch meinen letzten Met ausgesüffelt. 😎

Frohe Feiertage, verbringt nicht mehr zu viel Zeit davon in dem Thread hier. 😉

Gruß Metalhead

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 23. Dez. 2017 um 20:28:20 Uhr:


Danke, danke und auch meinerseits in die Runde ... der Schlitten ist schon startklar

Ich hoffe doch, du hast inzwischen einen autonom fahrenden Schlitten? So ganz ohne Rentiere 🙂

@Florian

sorry, ich bin auch erst darauf reingefallen, dass der Satz von CV626 nicht mit motörheads Eingangsbeitrag im Zusammenhang stand.

Die Rentiere machen das sozusagen im Schlaf. 🙂

Zitat:

@Florian333 schrieb am 23. Dezember 2017 um 22:02:08 Uhr:



Zitat:

@situ schrieb am 23. Dezember 2017 um 21:48:30 Uhr:


Selbstverständlich. Nur gibt es keinerlei Verknüpfung mit der NSL (auch nicht im Bußgeldkatalog). Stand hier aber auch schon ein paar mal.

Um eine solche Verknüpfung ging es nur im Ausgangsbeitrag von metalhead79. Ansonsten hat das niemand behauptet. Und der nun in Frage gestellte Satz "Wer mit eingeschalteter NSL schneller als 50 fährt, der begeht eine OWi" bleibt weiterhin korrekt. Man muss den Satz nur so lesen, wie er geschrieben wurde. Nichts weglassen, nichts hinzu erfinden.

Genau so ist es. Aber interessant ist, dass diese falsche Auffassung von der Allianz vertreten wurde.

peso

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