Geschwindigkeitsmessung self made - Technik, rechtliche Fragen
Als Gelegenheitsnutzer eines Grundstücks in einer an einer Landstraße gelegenen außerörtlichen Kleingartenanlage ärgere ich mich seit Jahren über die Raser auf dieser Straße. Um dem subjektiven Gefühl Fakten beizufügen habe ich letztens mit selbstgeschriebener App die Zeiten zwischen drei laserdistanzvermessenen Leitpfosten gestoppt - gut 10% waren wirklich zu schnell, Spitzenreiter waren ein Auto mit 130 und drei Motorräder zwischen 150 und 180. Aber auch LKWs liegen dort regelmäßig weit über dem Limit.
Der Landkreis könnte dort richtig Kasse machen, aber alle Hinweise anderer Kleingartennutzer an selbigen blieben völlig fruchtlos.
Natürlich sind die manuellen Zeitmessungen nichts als bessere Schätzungen. Preiswerte Selbstbauideen sind Mangelware - schon mit brauchbaren Lichtschranken und ein bisschen Arduino, dazu den Zeitaufwand - da kann ich auch gleich eine Radarpistole wie z.B. die BUSHNELL 101911 RADAR GUN kaufen, die 150 Euro wäre mir der Spaß echt wert.
Mir geht es nicht darum, rechtsverwertbare Messungen zu erzielen, geschweige denn irgendeinen Fahrer persönlich zu denunzieren. Aber da in D praktisch alles, was nicht die Polizei oder der Landkreis macht, als Eingriff in den Straßenverkehr bewertet zu werden droht, wollte ich mal hier fragen:
A) Mache ich mich strafbar, wenn ich vom Straßenrand aus fließenden Verkehr mit käuflichen oder selbstgebauten Einrichtungen messe, wenn von diesen weder offen sichtbare noch in irgendeiner Weise gesundheits- oder technikschädliche Strahlung ausgeht (die selbstgebaute Laserpistole mit dem preiswerten Laserpointer aus Ali's Resterampe scheidet also komplett aus, und es wird auch nicht geblitzdingst)? Zudem werden keine rückverfolgbaren Fahrzeugdaten erfasst, weder technisch noch manuell.
B) Hat jemand wirklich funktionierende Geräteempfehlungen? Die käufliche Auswahl ist ja außerordentlich mau, außer Sportradare und Laser-Distance-Messern für den Golfer und Jäger gibt es privat ja so gut wie nix zu kaufen, vielleicht aus dem Grunde A) ...?
Auch andere Bau-Ideen wären willkommen.
Die in manchen (Spaß-)Apps verbauten Kamera-Messmethoden sind zwar auch überraschend funktionabel, würde ich genauigkeitstechnisch jedoch noch unter die Handstoppmethode setzen.
Auf vorwiegend ernstzunehmende Antworten freut sich
der Pfriemler (nomen es omen).
Beste Antwort im Thema
Wenn ein Raser bremst, weil er sich von einer Phantommessung dazu veranlasst sieht, dann ist das .... genau das was TE bezweckt ... und wenn dem Raser dann einer hinten rein fährt, dann haben zwei Raser einen Unfall gebaut, der unter anderem auf einer Unterschreitung des Sicherheitsabstandes beruht. Ein Eingriff in die Sicherheit des Straßenverkehrs wäre das wohl noch nicht seitens des TE.
Ob man sich die Zeit dafür ans Bein binden will, ist eine andere Frage. Aber da sich der TE wohl etwas intensiver mit dem Thema befasst, wird der Umfang der Belästigungen wohl schon etwas größer sein.
115 Antworten
Zitat:
@Pfriemler schrieb am 10. September 2015 um 18:53:30 Uhr:
Hättste alles gelesen, wüsstest Du dass das nie zur Debatte stand. Es ging um Anhaltspunkte.Zitat:
@Peperonitoni schrieb am 9. September 2015 um 16:08:33 Uhr:
Ich hab jetzt nicht alles gelesen, würde aber mal tippen, dass du keine rechtsverwertlichen Messungen machen kannst, erstens weil du es nicht darfst, zweitens weil du kein geeichtes Gerät hast.
Egal wie, die wirst Du nicht liefern können.
Gerät ist weder zulässig noch geeicht, kein standardisiert vorgegebenes Messverfahren, keine standardisiert vorgegebene Aufnahme und Auswertung der Messwerte, ...
Ob Du im Garten auf der Liege nach Geräusch schätzt oder mit großem technischen Aufwand an der Stelle anrückst - ist von der Verwendbarkeit ohne jeden Unterschied.
Zitat:
800-1000 Euro in der Stunde, abzüglich der Lohnkosten und Bearbeitungszeiten würden sicher 500 über bleiben. So'n Stundenlohn hätte ich auch mal gerne.
Interessiert nicht.
Die von den Kommunen durchgeführten Messorte müssen sicherheitsrelevante Begründungen haben und von der Polizei genehmigt werden, bevor diese Stellen dann "bewirtschaftet" werden können.
Den ganzen Messfirlefanz kannst Du machen oder auch lassen. Arbeite Sicherheitsgeschichten aus, denn das ist der einzig mögliche Ansatzpunkt.
Zitat:
@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 10. September 2015 um 19:17:39 Uhr:
Warum meinen immer alle mitreden zu können, wer, wo und wann wieviel verdienen kann. Bei nur 10% zu schnellen Fahrzeugen lohnt es sich eher nicht, gerade weil die meisten nur im Bereich eines Verwarngeldes gefahren sind. Gefühlt, aber das ist nur subjektiv, sind an der Straße raus aus meinem Wohnort anteilig mehr Fahrzeuge zu schnell.Zitat:
@Pfriemler schrieb am 10. September 2015 um 18:53:30 Uhr:
Wer spricht von Schwerverbrechen? Kleinvieh macht auch Mist, und in der Masse gewaltig. 800-1000 Euro in der Stunde, abzüglich der Lohnkosten und Bearbeitungszeiten würden sicher 500 über bleiben. So'n Stundenlohn hätte ich auch mal gerne.
Gefühlt (und tatsächlich), sind in
jeder30er Zone weitaus mehr Fahrer zu schnell unterwegs. Und zwar auch um 10-20 kmh, was bei vorgeschriebenen 30 kmh ein ungleich höheres Risiko darstellt, als bei 100...
Zitat:
@Pfriemler schrieb am 6. September 2015 um 15:07:26 Uhr:
Als Gelegenheitsnutzer eines Grundstücks in einer an einer Landstraße gelegenen außerörtlichen Kleingartenanlage ärgere ich mich seit Jahren über die Raser auf dieser Straße. Um dem subjektiven Gefühl Fakten beizufügen habe ich letztens mit selbstgeschriebener App die Zeiten zwischen drei laserdistanzvermessenen Leitpfosten gestoppt - gut 10% waren wirklich zu schnell, Spitzenreiter waren ein Auto mit 130 und drei Motorräder zwischen 150 und 180. Aber auch LKWs liegen dort regelmäßig weit über dem Limit.Der Landkreis könnte dort richtig Kasse machen, aber alle Hinweise anderer Kleingartennutzer an selbigen blieben völlig fruchtlos.
Natürlich sind die manuellen Zeitmessungen nichts als bessere Schätzungen. Preiswerte Selbstbauideen sind Mangelware - schon mit brauchbaren Lichtschranken und ein bisschen Arduino, dazu den Zeitaufwand - da kann ich auch gleich eine Radarpistole wie z.B. die BUSHNELL 101911 RADAR GUN kaufen, die 150 Euro wäre mir der Spaß echt wert.
Mir geht es nicht darum, rechtsverwertbare Messungen zu erzielen, geschweige denn irgendeinen Fahrer persönlich zu denunzieren. Aber da in D praktisch alles, was nicht die Polizei oder der Landkreis macht, als Eingriff in den Straßenverkehr bewertet zu werden droht, wollte ich mal hier fragen:
A) Mache ich mich strafbar, wenn ich vom Straßenrand aus fließenden Verkehr mit käuflichen oder selbstgebauten Einrichtungen messe, wenn von diesen weder offen sichtbare noch in irgendeiner Weise gesundheits- oder technikschädliche Strahlung ausgeht (die selbstgebaute Laserpistole mit dem preiswerten Laserpointer aus Ali's Resterampe scheidet also komplett aus, und es wird auch nicht geblitzdingst)? Zudem werden keine rückverfolgbaren Fahrzeugdaten erfasst, weder technisch noch manuell.
B) Hat jemand wirklich funktionierende Geräteempfehlungen? Die käufliche Auswahl ist ja außerordentlich mau, außer Sportradare und Laser-Distance-Messern für den Golfer und Jäger gibt es privat ja so gut wie nix zu kaufen, vielleicht aus dem Grunde A) ...?
Auch andere Bau-Ideen wären willkommen.Die in manchen (Spaß-)Apps verbauten Kamera-Messmethoden sind zwar auch überraschend funktionabel, würde ich genauigkeitstechnisch jedoch noch unter die Handstoppmethode setzen.
Auf vorwiegend ernstzunehmende Antworten freut sich
der Pfriemler (nomen es omen).
Hab nicht alle Antworten gelesen. Das könnte ganz schnell eine Anzeige wegen Amtsanmaßung geben und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, wenn nicht auch Behinderung. Außerdem, fährt dich einer um Haufen aus Versehen, dann hast auch ein Problem. Würde ich lieber die Finger davon lassen und mal mit der Polizei oder Gemeinde reden, ob nicht mehr Kontrollen gemacht werden.
Zitat:
@FredMM schrieb am 10. September 2015 um 21:15:07 Uhr:
Hab nicht alle Antworten gelesen. Das könnte ganz schnell eine Anzeige wegen Amtsanmaßung geben. Würde ich lieber die Finger davon lassen und mal mit der Polizei oder Gemeinde reden, ob nicht mehr Kontrollen gemacht werden.
Du hast wohl nicht mal den Eingangspost gelesen oder?
Ähnliche Themen
Zitat:
@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 10. September 2015 um 21:16:15 Uhr:
Du hast wohl nicht mal den Eingangspost gelesen oder?Zitat:
@FredMM schrieb am 10. September 2015 um 21:15:07 Uhr:
Hab nicht alle Antworten gelesen. Das könnte ganz schnell eine Anzeige wegen Amtsanmaßung geben. Würde ich lieber die Finger davon lassen und mal mit der Polizei oder Gemeinde reden, ob nicht mehr Kontrollen gemacht werden.
A) Mache ich mich strafbar,
Durchaus habe ich den gelesen. Und er wird sich strafbar machen.
Er darf die Autos zählen, das ist schon alles.
Zitat:
@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 10. September 2015 um 21:19:26 Uhr:
Und warum? Das musst du begründen!
Hab ich ja geschrieben. Kommt ein Schlaumeier und zeigt ihn wegen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr an, kann er gleich seinen eigenen Lappen abgeben. Da muss nur irgendeine alte Oma oder hohle Nuss wegen den Geräten an den Baum fahren, oder weil sie ablenken, oder, oder...
Selber Sheriff spielen kann ganz schnell nach hinten losgehen.
"Geschwindigkeitesmessungen" machen nur Polizei oder Kommunen. Sonst könnte da jeder daherkommen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Geschwindigkeits%C3%BCberwachung
Zitat:
@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 10. September 2015 um 21:23:15 Uhr:
Das ist keine Begründung! Gegen welche Gesetze verstößt denn der TE nun?
Habsch doch geschrieben!
- Gefährlicher (und auch noch Vorsatz) Eingriff in den Straßenverkehr
- Behinderung (je nachdem ob sich jemand an den Geräten stört...)
- unter Umständen Amtsanmaßung
Einem Staatsanwalt fällt da bestimmt noch mehr ein. Die reißen dir den A... auf.
Du darfst ja auch nicht deine selbstgemalten Verkehrschilder aufstellen. Wo kommen wir da hin?
Ich sehe du kannst es nicht begründen. Abe mal konkret:
- Wie greift er gefährlich in den Verkehr mittels der Lichtschranken ein?
- Warum Amtsanmaßung? Er gibt sich nicht als Amtmann aus, oder?
- In Welchen §§ ist Behinderung definiert?
Zitat:
@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 10. September 2015 um 21:28:28 Uhr:
Ich sehe du kannst es nicht begründen. Abe mal konkret:- Wie greift er gefährlich in den Verkehr mittels der Lichtschranken ein?
Indem er andere behindert oder gefährdet- Warum Amtsanmaßung? Er gibt sich nicht als Amtmann aus, oder?
Weil er von Amtswegen keine Erlaubniss hat in den Straßenverkehr einzugreifen
- In Welchen §§ ist Behinderung definiert?
Strafgesetzbuch weil es eine Straftat werden wird. Und wennst nen FS hast, kennst auch die StVo bzgl. gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr z.B. §1 Abs2,
Das ist doch keine ernsthafte Antwort.
- Wie konkret behindert oder gefährdet die Lichtschranke den Verkehr?
- Deine Argumentation folgend wäre jeder Eingriff in den Straßenverkehr also automatisch auch Amtsanmaßung?
- Ich kenne StVO§1, aber dort ist keine Behinderung definiert. Also wo ist konkret die Behinderung zu sehen?
Gib einfach ganz konkrete Antworten, wir möchten ja von deinem Wissen lernen. Nur Phrasen haben noch nie jemandem geholfen!
Zitat:
@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 10. September 2015 um 21:38:12 Uhr:
Das ist doch keine ernsthafte Antwort.
- Wie konkret behindert oder gefährdet die Lichtschranke den Verkehr?
- Deine Argumentation folgend wäre jeder Eingriff in den Straßenverkehr also automatisch auch Amtsanmaßung?
- Ich kenne StVO§1, aber dort ist keine Behinderung definiert. Also wo ist konkret die Behinderung zu sehen?Gib einfach ganz konkrete Antworten, wir möchten ja von deinem Wissen lernen. Nur Phrasen haben noch nie jemandem geholfen!
OK. Nochmal:
Nehmen wir mal an, du bastelst da deine eigene Multinova Superlichtschranke an den Straßenrand. Ich rausch da an, seh das Ding und erschrecke, steig voll in die Eisen und der Hintermann knallt mir drauf.
Wer glaubst du wird den Schaden bezahlen? Die Versicherung nicht!
DU!
Das ist gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr! Zum Beispiel!
Amtsanmaßung ist, wenn du anderen vorgaugelst du wärst in göttlich/staatlicher Mission unterwegs, bist es aber nicht.
Du kannst dich auch nicht mit weißem Mantel an die rote Ampel stellen und anfangen den Verkehr zu regeln. Da sind ganz schnell die Männchen mit dem riesen Schmetterlingsnetz da und du bist weg.
Und was davon macht jetzt der TE? Nichts, richtig. Es geht hier ganz konkret um das Handeln des TE und da hast du bisher keine stichhaltige Erklärung liefern können.