Geschwindigkeitsmessung / Radar, A9, Phyrnautobahn, Österreich

Liebe Leute,
bin ab und an auf der Phyrnautobahn in Österreich unterwegs. Nachdem ich zweimal geschwindigkeitstechnisch "draufgezahlt" hab, bin ich vor allem auf der Strecke extrem vorsichtig unterweges: fahr wegen dem Dauerwechsel der erlaubten Höchstgeschwindigkeit irgendwo zwischen 60 und 130 km/h eigentlich nur noch mit dem Finger am Tempomat-Hebel 😛

Trotzdem gerade wieder: Bezirkshauptmannschaft Leibnitz, Anonymverfügung, Strafzettel, Richtung Linz 20 km/h drüber , 70 EUR, Überweisungsbeleg. Ein Blitzlich hab ich nicht gesehen.

Lt. Bescheid gibt's keinen Einspruch und kein Nachfragen: Entweder einzahlen oder das Strafverfahren wird fortgeführt.

Deshalb würde mich mal interessieren, ob andere Motortalker auf der Strecke ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Kommt Ihr trotz höllischem Aufpassen hier nicht strafzettelfrei durch? Wird absichtlich verwirrend beschildert zur Aufbesserung der Gemeindekasse? Braucht's den dauernden Tempowechsel wirklich, für mehr Verkehrssicherheit? Was denkt Ihr?

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Zitat:

Original geschrieben von Maesjoe


Lt. Bescheid gibt's keinen Einspruch und kein Nachfragen: Entweder einzahlen oder das Strafverfahren wird fortgeführt.

Deshalb würde mich mal interessieren, ob andere Motortalker auf der Strecke ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Kommt Ihr trotz höllischem Aufpassen hier nicht strafzettelfrei durch? Wird absichtlich verwirrend beschildert zur Aufbesserung der Gemeindekasse? Braucht's den dauernden Tempowechsel wirklich, für mehr Verkehrssicherheit? Was denkt Ihr?

Ist Ösiland noch ein Rechtsstaat, oder gehen die wieder dazu über, Raubrittermethoden anzuwenden?

Vergleichbar wäre es hier in D, wenn im Berufsverkehr die Schilderbrücken auf 100 stehen würden und wenn genügend drunter durch sind, würde auf 60 runter gestellt und wer vorher bei 100 noch durch ist, würde dann nach 500 m mit 100, statt "erlaubter " 60, geblitzt und abkassiert.

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Ich befahre die A9 täglich auf dem Weg zur Arbeit, auch vorbei an einem fixen Blitzer. (der allerdings in jedem Navi bekannt ist)
Ich benutze nur 8 km dieser Autobahn und auf diesen 8 km ereignen sich 50-60 Unfälle (!) pro Jahr. (hier ist zweispurig plus Pannenstreifen)
Wenn es am Wochenende zu regnen beginnt kann man schon fast mit Sicherheit sagen, dass innerhalb einer halben Stunde die Feuerwehr zu einem Autobahnunfall fährt.

Die Tunnelgeschwindigkeitsbeschränkungen (Auf dem Weg zu zB einem grossen Shoppinggcenter benutz ich 4 Tunnels auf der A9) sind alle mit hellen LED Schildern mehrfach angezeigt, auch im langen Tunnel (10 km, der mit section control) sind alle paar hundert meter solche Schilder, welche bei Geschwindigkeitsänderungen ggü dem vorherigen Schild zusätzlich blinken.
Auch bei Baustellenbeschilderungen sind auch immer "mindestens ausreichen" schon fast zuviel (Dass manche nicht sinnvoll erscheinen ist dabei auch mir klar)

Sie haben den TE mit 20 zuviel geblitzt, also Tacho wahrscheinlich 25 km/h.
Anonymverfügung bezahlen ist da wohl die preislich günstigste Variante (Wenn man nicht wirklich Beweise hat, dass mans nicht gewesen sein kann)
Nicht einzahlen bzw Einspruch kostet mindestens die Bearbeitungsgebühr dazu. (so um 40 Euro zusätzlich)

Zitat:

Original geschrieben von M-80



Fazit: egal ob du von hinten oder von vorne oder sonst wie geblitzt wirst, du musst Zahlen!
Das Kennzeichen ist egal, es wird mittlerweile EU-weit versendet und die Staaten haben ein Abkommen für Austausch der Fahrzeughalter Daten.

Es ist zwar richtig das die Halterdaten ausgetauscht werden, dies schließt aber eine automatische Zahlungseinwilligung nicht mit ein.

Es ist weiter richtig, dass ein Amts- und Rechshilfeübereinkommen zwischen D und A besteht und österreichische Bußgelder teilweise auch in D eingetrieben werden können - aber nur nach gültigem deutschem Recht!!!!!

Dies bedeutet, österreichische Geldbußen die sich z. B. auf österreichische Halterhaftung beziehen, werden in D nicht eingetrieben!! In Österreich wird bei Geschwindigkeitsverstößen der Halter mit dem Bußgeld belegt wenn der Fahrer nicht zu ermitteln ist. Dies machen die Österreicher auch gerne bei uns deutschen Mitbürgern - wenn ich mir die Beiträge hier ansehe dann auch mit Erfolg.

N.T.

Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003



Dies bedeutet, österreichische Geldbußen die sich z. B. auf österreichische Halterhaftung beziehen, werden in D nicht eingetrieben!! In Österreich wird bei Geschwindigkeitsverstößen der Halter mit dem Bußgeld belegt wenn der Fahrer nicht zu ermitteln ist. Dies machen die Österreicher auch gerne bei uns deutschen Mitbürgern - wenn ich mir die Beiträge hier ansehe dann auch mit Erfolg.

N.T.

Genau aus diesem Grund werden immer mehr Passbildautomaten auuf den AB's montiert.

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