ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren für 2(!) hintereinander folgende Autos gleichzeitig!

Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren für 2(!) hintereinander folgende Autos gleichzeitig!

Themenstarteram 30. Januar 2016 um 13:03

Darf der Polizei-Einsatzwagen die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren nur für das vorausfahrende Fahrzeug machen (Wagen1) oder sogar gleichzeitig auf für zwei hintereinander fahrende Autos (Wagen2) ? Die Polizei bleibt dabei die ganze Zeit nur hinter dem Wagen1. Die Nachfahrt dauerte definitiv weniger als 200m.

Polizei -> Wagen1 -> Wagen2

Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@F.Kannenberg schrieb am 1. Februar 2016 um 00:33:31 Uhr:

 

Jetzt denke ich mir mal. ich wäre Verkehrsrichter und hätte über diesen Fall zu urteilen. Mir wäre mein Urteil klar.

Wie gut, dass man als Richter unvoreingenommen sein muss und immer noch der Grundsatz "in dubio pro reo" Beachtung findet. Ja, dieser hat sogar Verfassungsrang!

Nicht zu fassen, was hier so an Kommentaren kommt...

50 weitere Antworten
Ähnliche Themen
50 Antworten

Zitat:

@LoGGoL schrieb am 30. Januar 2016 um 15:18:09 Uhr:

 

Polizei fuhr hinter den zwei Wagen und hat gefilmt!

Polizei -> Wagen1 -> Wagen2

Ach so, du fängst hinten an mit der Nummerierung. Nummer 1 hätte ich als erstes Auto gesehen.

Kleines Missverständnis.

Ich frage mich gerade, ob sowas überhaupt zulässig ist. Weil, Geschwindigkeitskontrollen auf so kurzen Strecken erfolgen doch eher mit mobilen Blitzern.

Und wenn auf den Videos nicht gerade markante Punkte zu sehen sind, sollte ein Anwalt das Ganze abwehren können.

Ob einem das die Sache wert ist, muss man selbst einschätzen.

Zitat:

@Frage234 schrieb am 30. Januar 2016 um 16:10:22 Uhr:

Mein Gott, wegen 21 zu viel wieder ein Fass aufmachen :rolleyes: Einfach zahlen und beim nächsten Mal halt nicht zu schnell fahren oder sich nicht dabei erwischen lassen...

Jeglicher Aufwand steht doch in keinem Verhältnis zu den paar Euro...

Das Punktekonto spielt schon eine gewisse Rolle und zum Thema "Zwangsspende" gibt es auch unterschiedliche Sichtweisen.

am 30. Januar 2016 um 15:35

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 30. Januar 2016 um 16:17:33 Uhr:

Zitat:

@Frage234 schrieb am 30. Januar 2016 um 16:10:22 Uhr:

Mein Gott, wegen 21 zu viel wieder ein Fass aufmachen :rolleyes: Einfach zahlen und beim nächsten Mal halt nicht zu schnell fahren oder sich nicht dabei erwischen lassen...

Jeglicher Aufwand steht doch in keinem Verhältnis zu den paar Euro...

Das Punktekonto spielt schon eine gewisse Rolle und zum Thema "Zwangsspende" gibt es auch unterschiedliche Sichtweisen.

Mit Leuten, die Punkte professionell sammeln habe ich kein Mitleid, da gilt, je früher der Schein weg ist, desto besser. Einen normalen Autofahrer kitzelt ein Punkt nicht im geringsten (schon gar nicht, wenn er nach aktueller Regel zügig verfällt).

Und was die Zwangsspende anbelangt, wegen knapp 100€ einen Rechtsstreit anzuzetteln, ist finanzieller Unsinn, selbst mit einer RSV könnte man die darauf verwendete Lebenszeit sinnvoller nutzen...

Das darf jeder für sich selbst entscheiden und dazu stehen :D

am 30. Januar 2016 um 16:04

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 30. Januar 2016 um 17:01:33 Uhr:

Das darf jeder für sich selbst entscheiden und dazu stehen :D

Ja, aber nicht noch aus Steuern finanzierte Institutionen (Polizei, Gerichte, etc.) damit nerven...

Wer hat denn damit angefangen? :p

Da die meisten RS-Verträge einen Selbstbehalt vorsehen, ist das wirtschaftlicher Unsinn. Allerdings würde ich im Punktebereich auch dagegen vorgehen. Unabhängig von der Anzahl etwa schon gesammelter Punkte.

am 30. Januar 2016 um 16:07

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 30. Januar 2016 um 17:06:27 Uhr:

Wer hat denn damit angefangen? :p

Ich würde mal sagen, die zwei, die zu schnell gefahren sind :D

am 30. Januar 2016 um 16:08

Zitat:

@PeterBH schrieb am 30. Januar 2016 um 17:07:14 Uhr:

Da die meisten RS-Verträge einen Selbstbehalt vorsehen, ist das wirtschaftlicher Unsinn. Allerdings würde ich im Punktebereich auch dagegen vorgehen. Unabhängig von der Anzahl etwa schon gesammelter Punkte.

Was ist der Sinn dahinter? Kriegt man von Punkten in Flensburg neuerdings Warzen oder warum ist der wirtschaftliche Unsinn plötzlich nachrangig gegenüber einem Pünktlein?

Zitat:

@Frage234 schrieb am 30. Januar 2016 um 17:07:21 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 30. Januar 2016 um 17:06:27 Uhr:

Wer hat denn damit angefangen? :p

Ich würde mal sagen, die zwei, die zu schnell gefahren sind :D

In punkto wer wen genervt hat, sehen die Zwei das bestimmt anders :D.

Zitat:

@Frage234 schrieb am 30. Januar 2016 um 17:08:20 Uhr:

Zitat:

@PeterBH schrieb am 30. Januar 2016 um 17:07:14 Uhr:

Da die meisten RS-Verträge einen Selbstbehalt vorsehen, ist das wirtschaftlicher Unsinn. Allerdings würde ich im Punktebereich auch dagegen vorgehen. Unabhängig von der Anzahl etwa schon gesammelter Punkte.

Was ist der Sinn dahinter? Kriegt man von Punkten in Flensburg neuerdings Warzen oder warum ist der wirtschaftliche Unsinn plötzlich nachrangig gegenüber einem Pünktlein?

Für die Ahndung künftiger OWi's spielen Eintragungen schon eine Rolle und unwirtschaftlich muss das auch nicht sein (kann aber sehr wohl so kommen, nur weiß man das erst am Ende).

am 30. Januar 2016 um 16:33

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 30. Januar 2016 um 17:20:09 Uhr:

 

Für die Ahndung künftiger OWi's spielen Eintragungen schon eine Rolle und unwirtschaftlich muss das auch nicht sein (kann aber sehr wohl so kommen, nur weiß man das erst am Ende).

Bei einer zu erwartenden Strafe von knapp 100€ ist selbst ein Aufwand von wenigen Stunden ohne weitere Kosten nicht wirtschaftlich, wenn man in der Zeit auch Geld verdienen könnte oder wenigstens etwas sinnvolles macht...

Themenstarteram 30. Januar 2016 um 16:34

Ich sehe schon dass die Diskussion von der eigentlichen Frage abgleitet. Die Frage war - ist es überhaupt erlaubt die Messung durchzuführen für ein Fahrzeug, das nicht unmittelbar vor dem Polizeiwagen fährt?! Darf man mit dem Videobeweis der eigentlich dem Wagen1 galt auch Wagen2 messen?

Polizei -> Wagen1 -> Wagen2

Denn bei so einer Entfernung zwischen Polizeiwagen und Wagen2 (dazu noch ständig Verdeckt durch Wagen1, kurzer Nachfahr-Distanz) und dilettantischen Messung bei solch keinen Objekten im Bild - Lineal auf Bildschirm und dazu noch schräg gelegt - ich komme aus der IT-Bildverarbeitung und weiß wovon ich rede) Der Messfehler steigt dabei progressive an!

Speziell in meinem Falle geht es um 1Km/h... drunter komme ich ohne Punkt aus (Nein - ich habe keine Punkte und seit halben Ewigkeit keinen gehabt) und mit dem kleineren Bußgeld.

RV würde ich auf jeden Fall einschalten - wäre zum ersten Mal in den letzten 10 Jahren. Zahle doch nicht für umsonst all die Jahre. :)

am 30. Januar 2016 um 16:49

Abgesehen davon, dass einen so eine Sache schon beschäftigt. :D

Ich würde erstmal abwarten was da kommt.

Gruß Frank,

es bringt wenig vorher die Pferde scheu zu machen. ;)

@LoGGoL

nochmal: es hängt von der noch vorzunehmenden Auswertung des Videos ab, ob das so vorwerfbar ist. Sollte was kommen, dann geh damit zum Anwalt.

@Frage234

Wenn man die Sache durch den Anwalt regeln lässt, dann dürfte der eigene zeitliche Aufwand gering sein. Soweit eine RS-Versicherung das Kostenrisiko auffängt, macht das dann sowieso Sinn.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren für 2(!) hintereinander folgende Autos gleichzeitig!