ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren für 2(!) hintereinander folgende Autos gleichzeitig!

Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren für 2(!) hintereinander folgende Autos gleichzeitig!

Themenstarteram 30. Januar 2016 um 13:03

Darf der Polizei-Einsatzwagen die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren nur für das vorausfahrende Fahrzeug machen (Wagen1) oder sogar gleichzeitig auf für zwei hintereinander fahrende Autos (Wagen2) ? Die Polizei bleibt dabei die ganze Zeit nur hinter dem Wagen1. Die Nachfahrt dauerte definitiv weniger als 200m.

Polizei -> Wagen1 -> Wagen2

Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@F.Kannenberg schrieb am 1. Februar 2016 um 00:33:31 Uhr:

 

Jetzt denke ich mir mal. ich wäre Verkehrsrichter und hätte über diesen Fall zu urteilen. Mir wäre mein Urteil klar.

Wie gut, dass man als Richter unvoreingenommen sein muss und immer noch der Grundsatz "in dubio pro reo" Beachtung findet. Ja, dieser hat sogar Verfassungsrang!

Nicht zu fassen, was hier so an Kommentaren kommt...

50 weitere Antworten
Ähnliche Themen
50 Antworten

Zitat:

@F.Kannenberg schrieb am 1. Februar 2016 um 00:33:31 Uhr:

Mal was ganz anderes. ....In der Regel werden Geschwindigkeitsbegrenzungen dort erlassen, wo es gefgährlich ist, schneller zu fahren. ......

HaHaHa! "..schneller.."?

So sollte es sein.

Es ist aber heute so:

Da wo es für die Gemeinde GELD bringt!

 

Weil es Auslegungssache geworden ist. Es heisst mittlerweile häufig in den Dienstanweisungen/Erlassen - es ist Ländersache - "..vorrangig..".

Aber: Nachrangig ist zur Normalität geworden. Vertrauen=0

Wenn man das "Strafgeld" wenigstens zweckgebunden FÜR die Verkehrssicherheit ausgeben MÜSSTE...!

Und natürlich ist das Thema UNENDLICH, denn verkehrstechnisch am "sichersten" ist der Parkplatz.

Wie sehen denn die Unfallzahlen der letzten Jahrzehnte aus - bei steigendem Verkehr?

"..Schneller.."?

Wie sieht die reale Durchschnittsgeschwindigkeit (Verkehr?) auf unseren Straßen aus?

Ob die das dürfen knn nur ein Anwalt nach Akteneinsicht beurteilen.

Wer sagt, das die Polizei nicht 2 Messungen hintereinander gemacht hat und dann erst

beide rauszog?

Wenn Du Zweifel an der Rechtmässigkeit der Messung hast, ab zum Anwalt,

der holt sich Akteneinsicht und zieht ggf. einen Gutachter hinzu.

Was Dich das kostet, kann man mit Anwälten vorher grob durchsprechen.

P.S.

Du wartest die Post ab, schaust auf die ermittelte Geschwindigkeit,

vergleichst diese mit dem was Du glaubst auf dem Tacho gehabt zu haben und wenn das passt

ist die Messung korrekt gewesen.

Zitat:

@onzlaught schrieb am 1. Februar 2016 um 10:18:52 Uhr:

 

Wer sagt, das die Polizei nicht 2 Messungen hintereinander gemacht hat und dann erst

beide rauszog?

Weil dafür die gefahrene Strecke laut Angabe viel zu kurz war ?

Themenstarteram 1. Februar 2016 um 12:05

Zitat:

Wer sagt, das die Polizei nicht 2 Messungen hintereinander gemacht hat und dann erst

beide rauszog?

Weil der Polizist mir das Video auch gezeigt hat - vom Start und bis zum Ende der Messung (die mich betrifft). Dabei ist mein Auto entweder komplett verdeckt (durch den dazwischen befindlichen Fahrzeug) oder nie vollständig im Bild zu sehen ist.

Abwarten ob überhaupt noch was folgt und die Polizei dich nicht nur versucht hat so zur Raison zu bringen. Falls doch etwas kommt würde ich mir anwaltlichen Rat einholen und dann entscheiden.

Mich würde mal "brennend" interessieren, wie hier die Polizei auf 200 Metern eine vernünftige, gültige und vor allem zulässige Messung durchführen kann ???

Ich würde auch sofort einen Anwalt konsultieren, sollte Post kommen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren für 2(!) hintereinander folgende Autos gleichzeitig!