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Geschwindigkeitskontrolle mit Laserpistole

Themenstarteram 24. September 2009 um 15:49

Hallo Leute,

 

habe gerade eine Begegnung der unerfreulichen Art gehabt! Ich bin mit der Laserpistole gemessen / kontrolliert worden und soll nach Aussage des Beamten 89km/h schnell gewesen sein. Erlaubt waren 50.

 

Diesen Verstoß von fast 40 km/h bezweifel ich doch sehr? Es mag sein, daß ich zu schnell war, aber nicht in dieser Höhe. Leider habe ich auch nicht auf den Tacho geschaut. Habe ich eine Möglichkeit dagegen vorzugehen?

 

Welcher Beweiß existiert überhaupt? Reicht die Aussage eines einzelnen Beamten. Der 2. war gerade mit meinem Vorgänger beschäftigt. Es gibt kein Bild kein garnichts!

Ich wurde nur mit der Aussage konfrontiert, meine Daten wurden aufgenommen und mir wurde mitgeteilt daß ich einen Anhörungsbogen zugeschickt bekomme.

 

Sollte es bei dieser "Tatsache" bleiben winken mir 160,-€ Geldbuße, 3 Punkte und ein Monat Fahrverbot!

 

Hat jemand schon mal ähnliche Erfahrungen gehabt und wenn ja wie sind sie ausgegangen?

 

Vorab schon mal vielen Dank für Eure Info!

 

P.S. Ist eigentlich an der Aussage etwas dran, daß die Beamten im "Einsatz" Ihre Kappen tragen müssen? Dies war in meinem Fall bei beiden nämlich nicht der Fall!

Beste Antwort im Thema
am 26. September 2009 um 22:25

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Klare Regelungen gelten für alle und sind ohne das sich die Fahrer absprechen müssen wer zb Vorfahrt hat eindeutig geregelt. Willst du das auch in Frage stellen? oder geht es dir nur darum nicht zu akzeptieren das andere Personen ( Herren der Strassenverkehrsbehörde) durch aufstellen einiger Geschwindikgeitsschilder dir eine Vorschrift machen das du eben nur so schnell fahren sollst? Es gibt bestimmt noch viel merh Regelungen außerhalb der STVO woran du dich hälst  warum nicht hier auch?

In grauer Vorzeit da herrschte auf unser Erde das Faustrecht, sprich der Stärkere hat sich genommen wonach ihm beliebte. In unserer heutigen zivilisierten Gesellschaft gilt gleiches Recht für alle, determiniert durch klare Regeln, an die sich alle zu halten haben. Das ist unbestreitbar ein großartiger Fortschritt, den ich ausdrücklich begrüße. Allerdings vertrete ich die Auffassung, daß Regeln und Verbote nur dort erlassen werden sollten, wo sie unabdingbar notwendig sind. Nicht nur, weil ich mich selbst ungerne bevormunden lasse, sondern zuallererst auch weil übertriebene Regulierung letztlich das genaue Gegenteil von dem bewirkt was eigentlich beabsichtigt ist.

Im Strassenverkehr haben wir den §1 der StVO, der sehr viele andere Vorschriften eigentlich überflüssig macht. Nimmt man den §1 zur Grundlage seines Fahrverhaltens, so ist man gezwungen in jeder Sekunde Entscheidungen zu treffen z.B. darüber, welche Geschwindigkeit in einer bestimmten Situation angemessen ist - d.h. der Kraftfahrer ist ganz allein für sein Handeln verantwortlich. Tatsächlich wird aber versucht durch die feste Regelung sehr vieler Situationen den Autofahrer von dieser Verantwortung zu entlasten. Nach meiner Meinung ist aber jemand, der selbstbestimmt und in eigener Verantwortung sein Fahrzeug führt letztlich sicherer unterwegs, als jemand dem auch noch die kleinste Handlung durch Vorschriften und Regeln vorgegeben ist.

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1. Einfach nach Vorschrift fahren und dann passiert so etwas nicht.

2. Ich sehe keinen direkten Zusammenhang zum Golf 5 und somit ist dieser Thread hier fehl am Platz. Ich benachrichtige mal einen Moderator.

Hilfssheriff !!

am 24. September 2009 um 16:14

verschoben ins Sicherheitsforum

am 24. September 2009 um 16:38

es gelten von bundesland zu bundesland andere richtlinien.

in bw ist es beispielweise eine dienstanordnung das sich 2 beamte von der richtigkeit der messung überzeugen müssen. kannst du mit hilfe der aussge deines "vorgängers" beweisen das sich der 2 beamte während deiner messung anderweitig beschäftigt hat gibt es gut chancen das du da rauskommst, allerdings sicher nur mit einem gerichtsverfahren und einem top anwalt.

Zitat:

Original geschrieben von grilli-willi

Habe ich eine Möglichkeit dagegen vorzugehen?

Klar, du kannst die Messung anzweifeln. Viel Hoffnug würde ich mir nicht machen, da die Geräte sehr zuverlässig sind und die Beamten in der Regel sehr genau wissen, was sie tun. Die haben kein Interesse daran, sich die Messungen reihenweise um die Ohren hauen zu lassen.

Zitat:

Welcher Beweiß existiert überhaupt? Reicht die Aussage eines einzelnen Beamten.

Kurz und knapp: ja!

Zitat:

P.S. Ist eigentlich an der Aussage etwas dran, daß die Beamten im "Einsatz" Ihre Kappen tragen müssen? Dies war in meinem Fall bei beiden nämlich nicht der Fall!

Diese Aussage ist völliger Blödsinn, stirbt aber leider nichts aus.

wurde ja mal wieder zeit für so einen thread :D

bei gemessenen 89 km/h ist selbst wenn das gerät unsinn gemessen hat eine deutliche geschwindigkeitsüberschreitung vorhanden. Ich bezweifle einfach mal das so ein gerät 40 km/h daneben liegen kann :)

wenn du ne rsv hast nimm sie in anspruch! es gibt genug fälle wo man durchkommt. solange es aber nur im ordnungswidrigkeitsbereich (unter 21) wäre würde ich persönlich einfach zahlen und dazu stehen. nimm deine rechte in anspruch und probier es aus ;)

ps: wurde letzens auch zum allerersten mal geblitzt :( hat aber immerhin mehr als ein jahr gedauert :) ist halt dumm gelaufen das ich nicht aufgepasst habe und einfach ein 30 schild ignoriert habe.

Zeuge hin oder her, der hat ja nicht aus Spass behauptet, dass Du zu schnell bist. Ausserdem zeigt das Gerät m.W. die gemessene Geschwindigkeit an, bis man es löscht, also muss der andere Polizist nicht mal permanent auf der Schulter des anderen hocken.

Bei einer mobilen Blitze stehen auf dem Schreiben ein paar Wochen später auch zwei Polizisten als Zeugen, da weiß man auch nicht, womit die gerade beschäftigt waren.

Themenstarteram 25. September 2009 um 5:06

Moin,

ich streite ja gar nicht ab, daß ich zu schnell war! Es geht mir eigentlich nur um den gemessenen Wert von 89km/h. Ist dieser Wert korrekt müßte ich auf einer Strecke von ca. 100m auf diese Geschwindigkeit beschleunigt haben und so einen sportlichen Fahrstill habe ich nicht an den Tag gelegt!

Auch die Technik kann sich ja mal irren. Die Sonne stand recht tief von vorne, vielleicht hat es ja eine Reflektion oder ähnliches gegeben...

Zitat:

Original geschrieben von AMenge

Zitat:

Original geschrieben von grilli-willi

Habe ich eine Möglichkeit dagegen vorzugehen?

Klar, du kannst die Messung anzweifeln. Viel Hoffnug würde ich mir nicht machen, da die Geräte sehr zuverlässig sind und die Beamten in der Regel sehr genau wissen, was sie tun. Die haben kein Interesse daran, sich die Messungen reihenweise um die Ohren hauen zu lassen.

aha...da gab´s in der näheren Vergangenheit aber gleich ne ganze Reihe von Artikeln, die genau das Gegenteil behaupten und zum Teile auch bewiesen haben...

Gruß

Marc

Es kommt auch auf das Fahrzeugprofil an. Hast Du z.B. einen Sportwagen ist es aufgrund der flachen Silhouette wesentlich schwieriger, eine vernünftige Messung hinzubekommen als bei einem VW Touran.

Es gibt auch zig Beispiele von ungeeichten Meßeinrichtungen oder Fehlern ab der Aufstellung (falscher Winkel, falsche Postierung/Neigung) bis zum eigentlichen Meßvorgang (z.B. bei Verkehr wurde das daneben fahrende Fahrzeug erwischt etc..

Statt hier einen Jammerfred aufzumachen: Bei Zweifeln ab zum Verkehrsfachanwalt, der kann dann die allseits beliebte Akteneinsicht beantragen und zur Not ein Gutachten einfordern.

Zitat:

Original geschrieben von Michael Gehrt

Es kommt auch auf das Fahrzeugprofil an. Hast Du z.B. einen Sportwagen ist es aufgrund der flachen Silhouette wesentlich schwieriger, eine vernünftige Messung hinzubekommen als bei einem VW Touran.

Es gibt auch zig Beispiele von ungeeichten Meßeinrichtungen oder Fehlern ab der Aufstellung (falscher Winkel, falsche Postierung/Neigung) bis zum eigentlichen Meßvorgang (z.B. bei Verkehr wurde das daneben fahrende Fahrzeug erwischt etc..

Das Teil sendet zig Laserimpulse pro Auslösung ab. Wenn davon eine bestimmte Anzahl reflektiert wird und beim Gerät ankommt ist die Messung gültig und ein Wert wird angezeigt. Also ist der Winkel völlig egal. Ebenso die Fahrzeugform, da das reflektierende Nummernschild anvisiert wird.

Entweder ermittelt das Gerät einen Wert oder nicht. Aber einen falschen Wert zeigt es nicht an.

Und jeder der schon mal durch ein Rotpunktvisier geschaut hat, wird merken, dass es da recht schwer ist was falsches anzuvisieren.

 

Ein bisschen mehr Sportsgeist. Man wurde erwischt, dann soll man die Suppe auch auslöffeln.

Themenstarteram 25. September 2009 um 9:19

Zitat:

Original geschrieben von Marc A3

Zitat:

Original geschrieben von AMenge

 

Klar, du kannst die Messung anzweifeln. Viel Hoffnug würde ich mir nicht machen, da die Geräte sehr zuverlässig sind und die Beamten in der Regel sehr genau wissen, was sie tun. Die haben kein Interesse daran, sich die Messungen reihenweise um die Ohren hauen zu lassen.

aha...da gab´s in der näheren Vergangenheit aber gleich ne ganze Reihe von Artikeln, die genau das Gegenteil behaupten und zum Teile auch bewiesen haben...

Gruß

Marc

Handelt es sich hierbei um Zeitungsartikel oder kann man die auch im Netz finden...

Hi

 

Deine Zweifel hättest du gleich äußern und den 2ten Polizisten mit ins Gespräche einbeziehen sollen. Zumal du deine Geschwindigkeit selber nicht weisst würde ich von hier aus sagen du bist schuldig und versuchst dich rauszuwinden.

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