Geschwindigkeitsbeschränkung nach Einmündung aufgehoben?
Hallo,
ich bin gestern durch eine Straße (30km/h Begrenzung) gefahren.
Dann kam eine Einmündung ohne abgesenkten Bordstein.
Danach wurde das 30km/h Schild NICHT wiederholt.
Wenige Meter später stand ein Blitzer, welcher beide Fahrzeuge vor mir mit ca. 40km/h blitzte.
Ist das rechtmäßig?
Nach der Einmündung ist doch wieder 50? Oder habe ich in der Fahrschule nicht aufgepasst?
Edit: Kurz vor den Blitzer ist übrigens noch so ein "Sie fahren: " Schild, welches ab 30km/h "LANGSAM!" anzeigt.
Alles nochmal unten als Bild.
Gruß
Julian
Beste Antwort im Thema
Bittesehr.Zitat:
@Benzli2013 schrieb am 13. Februar 2015 um 11:47:46 Uhr:
Also, jetzt sind die schlauen unter euch gefragt die wissen wo man die deutschen Gesetzesartikel findet und wissen wie man nach dem richtigen sucht. Liefert den Gesetzesartikel, dann braucht es keine Diskussion weil dort ziemlich sicher klar steht wie es geregelt wird.
Oder auch hier, weiter scrollen bis "schwierige Fälle".
Kriege ich jetzt einen Fleißpunkt?
48 Antworten
Folgende Situation: Autobahn, 2-spurig, keine Geschwindigkeitsbegrenzung, dann mobiler Warnhinweis, von der linken auf die rechte Fahrspur zu wechseln mit gleichzeitiger Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h auf 60 km/h. Ab da ist die linke Fahrspur wegen Baumfällarbeiten auf rd. 500 m mit Hütchen abgegrenzt. Danach sind beide Fahrspuren offensichtlich wieder frei befahrbar. Eine Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung erfolgt allerdings nicht. Was nun?
Zitat:
@warnkb schrieb am 21. Februar 2015 um 19:05:39 Uhr:
Vollgas
Dein Wunsch ist mir Befehl 😁😁😁
Zusätzlich zu einer solchen Geschwindigkeitsbegrenzung wird normalerweise auch ein Gefahrenhinweis angebracht sein, in dem Fall das Baustellenzeichen.
Ist klar ersichtlich, dass die Gefahrenstelle, in dem Fall die Baustelle vorbei ist, dann ist auch die dazu gehörige Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben.