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Geschwindigkeitsbegrenzung mit Gefahrenzeichen 103

Hallo zusammen,
wenn das Gefahrenschild "Kurve rechts", also Gefahrenzeichen 103,
zusammen mit eine Geschwindigkeitsbegrenzung montiert ist,
darf dann nach der ersten Kurve wieder schneller gefahren werden,
auch wenn nach einer deutlichen Gerade eine weitere Kurve folgt?
Viele Grüße
leoluxx

Beste Antwort im Thema

Ich würde grundsätzlich das Gegenteil behaupten:
Eine Geschwindigkeitsbegrenzumg zusammen mit einem Gefahrzeichen endet dort, wo die Gefahrenstelle erkennbar beendet ist.
Wenn das Gefahrzeichen sich auf mehr als eine Kurve bezieht müsste es ein Zeichen 105 sein.
Allerdings sehe ich durchaus das Risiko, dass die Behörden vor Ort anderer Meinung sind als ich ;)

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"sind mehrere Kurven gemeint, steht dann z.B. "4x""
hast du mal für das 103er ein foto mit zusatzschild 4x und gern auch einen google link mit standort?
meineswissens gibt es das 103er ja zweimal nämlich als rechts- und als linkskurvenschild. wie oft kommt es vor das 4 links oder 4 rechtskurven hintereinander folgen?(nur dann würde die 4x sinn machen)
mag sein dass es irgendwo 2x gibt - fällt mir aber grad keine stelle ein
keine ahnung ob beim 105er mit 4x beschildert sein kann. vermutlich auch schwer zumutbar für den autofahrer 4 doppelte kurven zu zählen. 2x ist hier vorstellbar.
'normal' sind da eher entfernungsangaben als zusatzschild und zwar incl pfeilen
https://img.yumpu.com/.../verkehrszeichen-nach-stvo-kurt-ries-gmbh.jpg
(ohne pfeile würde es die entfernung zur ersten kurve bedeuten. mit pfeilen beudetet es dass ab schild die kurvenreiche strecke beginnt und nach entsprechender entfernung wieder zuende ist).

Zitat:

@PeterBH schrieb am 6. Januar 2020 um 19:43:24 Uhr:


Hier im Landkreis sind genau aus diesem Grund mehrere Zeichen 282 abgebaut worden. Konsequenz: mein doofes Navi zeigt auch nach der Gefahrenstelle (z.B. 70 wegen Ampel) weiterhin die 70 an, teilweise noch km-lang. Technik die begeistert.

das ist bei meiner verkehrszeichenerkennung auch. alle geschwindigkeitsbeschränkungen ohne aufhebung gelten bis zu einer konkreten änderung.

peso

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 6. Januar 2020 um 21:52:32 Uhr:



Zitat:

@PeterBH schrieb am 6. Januar 2020 um 19:43:24 Uhr:


Hier im Landkreis sind genau aus diesem Grund mehrere Zeichen 282 abgebaut worden. Konsequenz: mein doofes Navi zeigt auch nach der Gefahrenstelle (z.B. 70 wegen Ampel) weiterhin die 70 an, teilweise noch km-lang. Technik die begeistert.

Du solltest das Navi welches du nicht aktuell hälst durch die altmodische Kristallkugel ersetzen.
Die sind zwar schwer zu beschaffen tun aber immer ihren Dienst.
Moorteufelchen

falk plan mit kompass - analoges navi

peso

Zitat:

@freewindqlb schrieb am 6. Januar 2020 um 09:21:19 Uhr:


Richtig. Diese Art der Begrenzung gilt für die jeweilige Gefahrenstelle, sind mehrere Kurven gemeint, steht dann z.B. "4x". Wird auch gern angewendet mit dem Zusatzschild "Baustellenausfahrt".

Das Schild Zeichen 103 weißt ja lediglich nur auf eine Rechts oder Linkskurve hin.

Würden z.B. mehrere Rechts oder Linkskurven aufeinander folgen (4x) dann würde man ja im Kreis fahren.

:);)

Deshalb wird eine Folge mehrerer Kurven mit dem Schild Zeichen 105 gekennzeichnet.

Mehr als zwei gefährliche Kurven sind durch ein Doppelkurvenzeichen (Zeichen 105) mit einem Zusatzzeichen, das die Länge der kurvenreichen Strecke angibt, anzukündigen. Vor den einzelnen Kurven ist dann nicht mehr zu warnen.
... sagt die VV zur StvO.
Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Geisslein schrieb am 7. Januar 2020 um 12:28:40 Uhr:



Zitat:

@freewindqlb schrieb am 6. Januar 2020 um 09:21:19 Uhr:


Richtig. Diese Art der Begrenzung gilt für die jeweilige Gefahrenstelle, sind mehrere Kurven gemeint, steht dann z.B. "4x". Wird auch gern angewendet mit dem Zusatzschild "Baustellenausfahrt".

Das Schild Zeichen 103 weißt ja lediglich nur auf eine Rechts oder Linkskurve hin.
Würden z.B. mehrere Rechts oder Linkskurven aufeinander folgen (4x) dann würde man ja im Kreis fahren. :);)
Deshalb wird eine Folge mehrerer Kurven mit dem Schild Zeichen 105 gekennzeichnet.

Oh Gott, ich hatte das als allgemeinen Hinweis für diese Art der Beschilderung gemeint. Ich hoffe, es fährt jetzt keiner ewig im Kreis.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 7. Januar 2020 um 12:34:26 Uhr:


Mehr als zwei gefährliche Kurven sind durch ein Doppelkurvenzeichen (Zeichen 105) mit einem Zusatzzeichen, das die Länge der kurvenreichen Strecke angibt, anzukündigen. Vor den einzelnen Kurven ist dann nicht mehr zu warnen.
... sagt die VV zur StvO.
Grüße vom Ostelch

Ist richtig, analog gilt diese Art der Beschilderung auch für andere Gefahrenstellen, z.B. Baustellenausfahrten oder für bestimmte Arbeiten im Straßenbereich.

Ich grätsche mal rein und frage, wie es sich bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung in Verbindung mit Zeichen 133 verhält? Halte ich mich dann nur an die zHG wenn Fußgänger da sind?

"das ist bei meiner verkehrszeichenerkennung auch."
https://encrypted-tbn0.gstatic.com/images?...
deine erkennung wird auch mit uhrzeiten und entfernungen nicht umzugehen wissen und weiß eben auch nicht wann beispielsweise die baustelle (hinweisschild) vorbei ist
https://www.adfc-frankfurt.de/.../05_baustellen1_w429.jpg
kann deine erkennung hier unterschieden welches limit für deinen pkw gilt?
https://www.freiepresse.de/DYNIMG/38/65/6633865_H765C.png
kann deine erkennung zwischen nässe und trockenheit unterscheiden? (falls da macht sie das mit hilfe des wischersensors?)
Ich denke so eine Erkennung kann einen aufmerksamen Fahrer nicht ersetzen sondern lediglich unterstützen. In diesem Fall ist es ja unproblematisch - du fährst (wenn du das Schild übersehen hast aber deine Erkennung es anzeigt) ein unnötig langes Stück langsam. Den umgekehrten Fall wird es aber auch oft genug geben (du bist zu schnell unterwegs weil du ein Schild übersehen hast und deine Erkennung des evtl auch übersehen oder Fehlinterpretiert....zum beim Überholvorgang das Schild vom LKW verdeckt , oder das Schild bei Starkregen und nasser Kamera nicht erfasst oder Schild mit schnee verweht usw).
Würde ein autonom fahrendes Auto nach Schildererkennung fahren gäbs auch eine Menge unfälle - es gibt genug Stellen ausserorts wo kein Tempolimit (also entsprechend 100km/h) gilt aber physikalsich nicht möglich (weils dich dann aus der nächsten oder übernächsten kurve trägt selbst bei optimaler witterung). Sprich hier ist dann allerhand mehr gefragt.
Interssant auch mal der vergleich dieser beiden Beschilderungen:
https://www.berlin.de/.../tempo_30_310.jpg
https://www.adfc-frankfurt.de/.../05_baustellen1_w429.jpg
bei der baustelle sehe ich wann sie vorbei ist und darf dann wieder schneller fahren. hast du dagegen ein schild 136 (kinder) incl tempolimit wirst du wohl bis zum nächsten Geschwindigkeitsschild warten müssen (oder eben bis ortsausgang usw).
stehen solche warnschilder (wie das 136er, oder das baustellenschild) bereits in Tempobegrenzten bereichen (tempo 30 zone, oder einfach nur innerorts als maxtempo 50 ) fährst du am besten nochmals erheblich langsamer Es zwingt dich keiner, sofern das Schild nicht mit einem Tempolimit kombiniert ist, aber bzgl Haftungsfragen ist es eben ratsam. Gefordert wurde dagegen 'nur eine erhöhte Aufmerksamkeit/besondere Vorsicht (der baustelle gegenüber. oder auch dem plötzlichem auftauschen von kindern, personen)
https://www.bussgeldkatalog-mpu.de/.../136-kinder-verkehrszeichen.php
fraglich in der "Interpretation" im link ist das "Das alles gilt vor allem tagsüber.". Sprich nachts kannst du evtl von dieser besonderen Vorsicht absehen - halt ich aber auch für fragwürdig. Das Blind auf die baustelle zu übertragen wäre fatal - die kann ja auch mal nachts stattfinden (und selbst an feiertagen weißt du nicht ob nicht doch irgendwo gebaut wird.....zum an schranke oder bahnübergang weil sonst der zugverkehr eingeschränkt wäre was eigentlich keinen aufschub zum nächsten werktag duldet.
->sprich mit eigeninterpretationen bzgl solches hinweisschilder sollte man sich besser zurückhalten (auch beim 136er. besser man ist da nachts genauso aufmerksam wie am tage. weißt du ob nicht klasse xy dummerweise spätnachts von der klassenfahrt zurückkommt weil der bus im stau stand....weiß du ob nicht abends noch eine feier stattfand an der ggf auch kinder teilgenommen haben....evtl nur eine theatergruppe die irgendwas aufgeführt hat..)

Das Schild gibt den Hinweis auf Fußgänger, die sich hier in erhöhter Anzahl befinden können. Man muss damit rechnen, dass sich hier viele in Fahrbahnnähe aufhalten. Das Zeichen findet man meist dort, wo der Fußgängerverkehr schwer einsehbar ist.
Man soll hier besonders aufmerksam und rücksichtsvoll fahren. Die Geschwindigkeit ist zu drosseln.

Zitat:

@Eagleseven schrieb am 7. Januar 2020 um 12:58:21 Uhr:


Ich grätsche mal rein und frage, wie es sich bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung in Verbindung mit Zeichen 133 verhält? Halte ich mich dann nur an die zHG wenn Fußgänger da sind?

Auch für diese Kombination gilt:

Zitat:

Wenn das Verkehrsschild für eine zulässige Höchstgeschwindigkeit mit einem Gefahrzeichen, z.B. der Warnung vor einer Rechtskurve, zusammen angebracht ist, handelt es sich um eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung. Diese endet, wenn sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Bestehen andere Gefahren, die jedoch nicht angezeigt wurden, darf für das Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung nicht auf diese abgestellt werden. Das ergibt sich aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2016, Az.: IV-2 RBs 140/16).

Fragt sich nur, nach welcher Strecke sich hier "aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht".

Grüße vom Ostelch

In einem mir bekannten Fall zieht sich das durch ne ganze Ortslage. So ca. 2,5 km mit regelmäßigen Wiederholungen.

Dann ist das eben so. Die Notwendigkeit verkehrsbehördlicher Anordnungen erschließt sich dem gemeinen Verkehrsteilnehmer nicht immer, ich schließe mich da durchaus ein.

@Moorteufelchen: Die Navidaten vom Golf sind auf dem aktuellen Stand, Update auf V12 gerade erst von der VW-Homepage vorgenommen. Teilweise werden Beschränkungen im Navi angezeigt, die dort nie gestanden haben oder nicht mehr stehen.
Technik die begeistert.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 7. Januar 2020 um 21:14:27 Uhr:


@Moorteufelchen: Die Navidaten vom Golf sind auf dem aktuellen Stand, Update auf V12 gerade erst von der VW-Homepage vorgenommen. Teilweise werden Beschränkungen im Navi angezeigt, die dort nie gestanden haben oder nicht mehr stehen.
Technik die begeistert.

Führt ihr beide da nicht gerade eine OT-Debatte? :eek: ;)

Grüße vom Ostelch

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