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Geschwindigkeitsbegrenzung mit Gefahrenzeichen 103

Themenstarteram 5. Januar 2020 um 23:16

Hallo zusammen,

wenn das Gefahrenschild "Kurve rechts", also Gefahrenzeichen 103,

zusammen mit eine Geschwindigkeitsbegrenzung montiert ist,

darf dann nach der ersten Kurve wieder schneller gefahren werden,

auch wenn nach einer deutlichen Gerade eine weitere Kurve folgt?

Viele Grüße

leoluxx

Beste Antwort im Thema

Ich würde grundsätzlich das Gegenteil behaupten:

Eine Geschwindigkeitsbegrenzumg zusammen mit einem Gefahrzeichen endet dort, wo die Gefahrenstelle erkennbar beendet ist.

Wenn das Gefahrzeichen sich auf mehr als eine Kurve bezieht müsste es ein Zeichen 105 sein.

Allerdings sehe ich durchaus das Risiko, dass die Behörden vor Ort anderer Meinung sind als ich ;)

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Nein. Das Zeichen mit dem Tempolimit gilt solange bis es durch ein anderslautendes abgelöst wird.

Bzw.Ortseingangsschild.

Die Beschreibung von Dir ist außerhalb geschlossener Ortschaften vermute ich mal.

Ich würde grundsätzlich das Gegenteil behaupten:

Eine Geschwindigkeitsbegrenzumg zusammen mit einem Gefahrzeichen endet dort, wo die Gefahrenstelle erkennbar beendet ist.

Wenn das Gefahrzeichen sich auf mehr als eine Kurve bezieht müsste es ein Zeichen 105 sein.

Allerdings sehe ich durchaus das Risiko, dass die Behörden vor Ort anderer Meinung sind als ich ;)

Richtig. Diese Art der Begrenzung gilt für die jeweilige Gefahrenstelle, sind mehrere Kurven gemeint, steht dann z.B. "4x". Wird auch gern angewendet mit dem Zusatzschild "Baustellenausfahrt".

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 6. Januar 2020 um 06:27:20 Uhr:

Nein. Das Zeichen mit dem Tempolimit gilt solange bis es durch ein anderslautendes abgelöst wird.

Bzw.Ortseingangsschild.

Das ist falsch, siehe Beitrag von hk_do.

Hier im Landkreis sind genau aus diesem Grund mehrere Zeichen 282 abgebaut worden. Konsequenz: mein doofes Navi zeigt auch nach der Gefahrenstelle (z.B. 70 wegen Ampel) weiterhin die 70 an, teilweise noch km-lang. Technik die begeistert.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 6. Januar 2020 um 19:43:24 Uhr:

Hier im Landkreis sind genau aus diesem Grund mehrere Zeichen 282 abgebaut worden. Konsequenz: mein doofes Navi zeigt auch nach der Gefahrenstelle (z.B. 70 wegen Ampel) weiterhin die 70 an, teilweise noch km-lang. Technik die begeistert.

Du solltest das Navi welches du nicht aktuell hälst durch die altmodische Kristallkugel ersetzen.

Die sind zwar schwer zu beschaffen tun aber immer ihren Dienst.

Moorteufelchen

Zitat:

@PeterBH schrieb am 6. Januar 2020 um 19:43:24 Uhr:

Hier im Landkreis sind genau aus diesem Grund mehrere Zeichen 282 abgebaut worden. Konsequenz: mein doofes Navi zeigt auch nach der Gefahrenstelle (z.B. 70 wegen Ampel) weiterhin die 70 an, teilweise noch km-lang. Technik die begeistert.

Das ist nun mal seit Jahren Stand der StVO, der Abbau der 282er muss andere Ursachen haben, den auch die Straßenverkehrsbehörde des Kreises kennt die StVO.

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 6. Januar 2020 um 21:52:32 Uhr:

Zitat:

@PeterBH schrieb am 6. Januar 2020 um 19:43:24 Uhr:

Hier im Landkreis sind genau aus diesem Grund mehrere Zeichen 282 abgebaut worden. Konsequenz: mein doofes Navi zeigt auch nach der Gefahrenstelle (z.B. 70 wegen Ampel) weiterhin die 70 an, teilweise noch km-lang. Technik die begeistert.

Du solltest das Navi welches du nicht aktuell hälst durch die altmodische Kristallkugel ersetzen.

Die sind zwar schwer zu beschaffen tun aber immer ihren Dienst.

Moorteufelchen

Ich gehe mal davon aus, dass er die Verkehrszeichenerkennung meint. Die kann in der Tat nicht wissen, dass die Gefahrenstelle vorbei ist.

Die Straßenverkehrsbehörden kannst vergessen, hier stehen die Schilder sogar noch nach DDR-Recht.

Ist das Streckenverbot mit einem Gefahrzeichen auf gleicher Höhe angebracht ist Ende Gefahrenstelle auch Ende Streckenverbot. Steht erst die Tempobegrenzung und Par Meter weiter das Gefahrzeichen z.B. Scharfe Kurve, dann gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung bis zum nächsten Geschwindigkeitsregelenden Zeichen.

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 6. Januar 2020 um 21:52:32 Uhr:

 

Du solltest das Navi welches du nicht aktuell hälst durch die altmodische Kristallkugel ersetzen.

Die sind zwar schwer zu beschaffen tun aber immer ihren Dienst.

Moorteufelchen

Hüstl! Woher weißt du, dass er das Navi nicht aktuell hält? Ich halte meins so aktuell wie möglich und trotzdem enthält die Karte seit Monaten Fehler hinsichtlich der Beschilderung.

 

Grüße vom Ostelch

Das Tempolimit gilt in diesem Fall "nur" für diese eine Kurve und ist auch nach der Kurve wieder aufgehoben.

Sind mehrere Kurven vorhanden wird dies mit dem Schild Zeichen 105 gekennzeichnet.

Dann weiß man, daß ein paar Kurven aufeinander folgen, wo das TL gilt.

Zitat:

@HausmeisterTommy schrieb am 6. Januar 2020 um 22:38:57 Uhr:

Die Straßenverkehrsbehörden kannst vergessen, hier stehen die Schilder sogar noch nach DDR-Recht.

Ist das Streckenverbot mit einem Gefahrzeichen auf gleicher Höhe angebracht ist Ende Gefahrenstelle auch Ende Streckenverbot. Steht erst die Tempobegrenzung und Par Meter weiter das Gefahrzeichen z.B. Scharfe Kurve, dann gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung bis zum nächsten Geschwindigkeitsregelenden Zeichen.

Der TE hat doch im ersten Beitrag klar geschrieben, dass beide Schilder gemeinsam angebracht wurden. Damit ist es doch ganz klar nur für diese Kurve.

Was das jetzt mit Schildern nach DDR-Recht zu tun hat, erschließt sich mir nicht. Zumal die Straßenverkehrsämter nur anordnen, die Aufstellung erfolgt durch die jeweiligen Baulastträger.

Aha, dann war ich also auf dem Holzweg...

Danke für die Erklärung, hatte da wohl die kurvenreiche Strecke bei mir in der Nähe im Kopf, wo sich Kurvenzeichen (mal rechts, mal links) und Tempo 60 Schild alle paar Meter regelmäßig abwechseln bzw.wiederholen.

Aber dann müssen die ja getrennt voneinander da stehen. Nicht gemeinsam an 1 Mast.

Werde da mal drauf achten beim nächsten Mal.

Das ist eigentlich so nicht notwendig, es würde ausreichen, wenn unter dem Kurvenschild steht, für wieviel Kurven es gilt.

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