Geschwindigkeit im "Parkhaus"

Moin Jungs und Mädels 😉 ,

Ich habe mal eine ganz Spezielle frage....mein Kumpel hat mich am Donnerstag als wir in einem Parkhaus fuhren gefragt, was denn für eine Geschwindigkeit in Parkhäusern zähle bzw. wie schnell man im Parkhaus fahren darf?

Erst dachte ich mir, Mensch, was für eine Dumme frage....aber im nachhinein hat er ja garnicht so unrecht denn ich konnte Ihm die Frage nicht beantworten.

Ich sagte wenn dort ein Schild mit einer Höchstgeschwindigkeit steht, dann ist es ja klar...das sagte er auch! Aber was ist wenn im ganzen Parkhaus so ein Schild nicht irgendwo steht?

Ich weiss, es gibt genug Parkhäuser wo man nicht schnell fahren kann da diese einfach nicht dafür gebaut sind.
Ich weiss nicht wie ich es sagen soll, irgendwie finde ich die frage ja doof aber irgendwie auch echt interessant.

Z.B Nachts im Centro Parkhaus, oder in einem Parkhaus des Düsseldorfer Flughafens oder im RRZ Parkhaus wenn nichts los ist und man nur noch schnell nachhause möchte und dort lange geraden sind dann hat man mal schnell 30Km/h auf dem Tacho oder mehr....

Nun ja... ich sagte Ihm man darf dann halt nur so schnell fahren wie die Situatuin bzw. Lage es zulässt.

Aber ich wollte einfach mal von euch wissen ob Ihr mir darauf eine Antwort geben könnt 😉

Vielen Dank

Gruß Ricky

62 Antworten

Und schon wieder einer der noch nie in einer Großstadt war?

Wenn die da mit bis zu 60 Sachen (statt 30) angebrettert kommen, siehst du die erst, wenn es zu spät ist auf seine Vorfahrt zu verzichten.

Einmal hatte ich morgens im Dunkeln Glück gehabt. Da hatte ich aber auch nur gepennt und gebremst und dann sauste (mit ca 60) der VW-Transporter knapp vor meiner Haube entlang.

Wäre es nicht dunkel gewesen und ich hätte schon seine Scheinwerfer bei einem der geparkten Autos durchscheinen sehen, hätte es wohl geknallt.

Und nicht mal DU hättest es mit Vorsicht verhindern können.
außer du hättest den Transporter gelenkt

Zitat:

Original geschrieben von patti106


Und schon wieder einer der noch nie in einer Großstadt war?

Sieh mal auf mein Nummerschild. Wenn es Dir nichts sagen sollte: HH steht für Hansestadt Hamburg. Wenn Dir das immer noch nichts sagt: ca. 1,8 Millionen Einwohner, liegt in Norddeutschland. Kann man glaube ich schon Großstadt nennen 😉 . Blech-an-Blech-Verkehr bin ich tagtäglich gewohnt, das ist für mich nichts neues und die meisten meiner Jahreskilometer (ca. 90%) werden im Großstadtgewühl zurückgelegt.

In kritische Verkehrssituationen gekommen ist schon jeder, auch ich in meinen Autofahrerjahren seit 1978. Das hier und da auch mal andere für einen aufpassen müssen passiert auch jedem (auch Dir). Das nächste mal passen wir halt für die anderen auf. Ich bin aber durchaus der Meinung das diese Situationen im oben beschriebenen Umfeld in ihrer Gesamtheit nicht an Häufigkeit zunehmen würden. Ich sehe in der von Dir beschriebenen Situation kein grundsätzliches Problem, mit derartigen Situationen muß man gerade im Großstadtverkehr jederzeit rechnen. Das ist gewissermassen "täglich Brot".

Ciao!

Das Kennzeichen sagt noch lange nichts über die Herkunft des Fahrers was aus. Bei mir inner Straße steht 7 Tage die Woche ein BMW aus Frankfurt, tippe da stark auf Fimenwagen.

Hier ist ein Sat-Bild der Kreuzung die ich meine. Sie ist oben rechts beim Kompaß.

Vom Norden her kommen die wie gesagt zT mit <60 an bei erlaubten 30. Die sieht man dann erst wenn es zum Verhindern zu spät ist. Wenn die mich sehen, ists auch für sie zu spät. Bisher war da wohl viel Glück im Spiel.

Solche Einmündungen und Kreuzungen gibt es bei uns im Wohngebiet (ebenfalls Tempo 30-Zone) auch zuhauf, da muss man auch sehr aufpassen. Genau das schärft aber die Sinne für evtl. mögliche Gefahrensituationen. Viele Fahrzeuge aus der Umgebung kennt man als Anwohner, selbst wenn sie an einem vorbei fahren. Und daran erkenne ich häufig das die schnellsten Autofahrer in unserer 30er-Zone leider meistens die Anwohner selbst sind. Es passiert mir oft genug in 30er Zonen dass mir der nachfolgende Fahrer fast im Kofferraum hängt obwohl ich lt. Tacho mit fast 40 unterwegs bin, beim blick in den Rückspiegel wundere ich mich über meinen scheinbar vorhandenen Anhänger.

Ebenso bin ich (um aufs Ursprungsthema zurück zu kommen) sehr überrascht mit welchen Geschwindigkeiten viele auf Supermarktparkplätzen, in Parkhäusern etc. fahren. Auch in der Tiefgarage unserer Firma werden teilweise überraschende Geschwindigkeiten hingelegt, wenn da einer beim rangieren die Nase aus der Parklücke hält hat der andere kaum Chance rechtzeitig zum stehen zu kommen (auf dem vorschriftsmässig öldicht beschichteten Boden ohnehin nicht). Letztes Jahr hats zweimal gekracht, dann ist das geheul gross.

Ich halte es wie gesagt mit Schritttempo, mit grösseren Geschwindigkeiten habe ich keinen merkbaren Zeitgewinn.

Ciao!

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😛 ... ich muss jetzt einfach Schmunzeln...

Der Artikel in der Zeit ist so genial... so hab ich das ja schonmal hier angeschnitten *g*...
Und er trifft in das dt. "Kernproblem"... das halberotische Verhältnis zu Regelungen, Recht haben, Auto, garantierte Sicherheit und ja nicht den eigenen Verstand bemühen 😁 .... öps, "jetzt bist du dran" hab ich vergessen.
Ein Grundregelwerk und der gefühlvolle "Sondereingriff" wo es sinnvoll/nötig ist genügt vollauf und würde auch bei uns die Verkehrslage 100%tig entspannen. Manche Leuts sind ja so dermassen damit beschäftigt, aufzupassen ob sie oder der oder jener grad dürfen/sollen oder auch nicht..... dass sie für das Fahren nur noch 2,5 Zellen im Kopf frei haben *fg*.
Man könnte manchmal meinen, sie fahren nur der Regeln wegen...

Ist mir doch völlig wurscht ob ich z.B. Vorfahrt habe... soll ja Leute geben die da trotzdem querpfeiffen, also hab ich ein Aug drauf und wenn da einer drauf sch*** werf ich Anker und gut ist´s. Schreckabbau ggf. durch ein "ja zefix!!" und das war´s. Keine Sinnkrise, keine Anzeige (wär mir echt zu blöde), keine Karambolage... nix. Ein Zigarretterl evtl. ... *fg*
Wohngebiet? Kinder? Brauch ich auch kein Schildla, fahr ich langsam und vorsichtig, rechne mit Kindern (nicht nachts um 3 allerdings) und sowas.
Und warum kann ich das ohne Schild und Regel? Weil das alles viel früher anfängt... wie ich zu sagen pflege. Bei den Grundregeln des Anstands und des Verstands. Wer beides hat und nutzt, schafft das auch ohne das Schildla, wer nicht, der sch*** sich so oder so nix.

Der alte Traum des Kleingeistes.... wenn alles reguliert und hart genug sanktioniert ist, dann haben wir die heile Welt. Aua...

Aber naja, jeder hat da so seine eigene Genusswelt im und mit dem Auto *sfg*

*******************

Ralle´s Dorfplatz find ich klasse. Und wenn da mal einer über die Treppe segelt... dann war er wohl als Ortsfremder einfach zu schnell dran oder nicht umsichtig genug >Eigenverantwortung nicht da mangels Verstandnutzung. Aber das kann man ja gar nicht verübeln.... in D MUSS da ein Warnschild, eine Sperrbake, ein Leuchtfeuer und Fangseile hin... da muss man sich doch drauf verlassen können. Vorsichtig gewesen und trotzdem gesegelt? Tja, manchmal hat man einfach Pech, da würde auch keine Regel was nutzen...

Ich stimme tec-doc zu 100% zu!

es wäre schön, wenn alle so dächten.

Gruß
Ralle

Zitat:

Original geschrieben von Gnubbel


In Parkhäusern, auf Supermarktparkplätzen, Bahnhofsparkplätzen etc. gilt u.U. auch die StVO.
Hier (PDF-Dokument) teilweise nachzulesen.

Hi,

ich frage mich auch schon länger bei meinem Stamm-Parkhaus, wie das eigentlich mit der Vorfahrtsregelung ist. Dann bin ich auf diesen thread gestoßen und wenn ich es richtig verstehe, wurde dem o.g. nicht mehr widersprochen.

D.h. auch wenn die Fahrbahnmarkierungen dies anders "suggerieren", wie im Falle auf dem Foto im Link unten zu sehen (d.h. man kommt von oben und will zur Ausfahrt, von rechts kommen diejenigen die rein wollen), es gilt RvL. Und im Zweifelsfalle gilt die StVO, erst recht wenn der Parkhausbetreiber ausdrücklich darauf verweist (wie auch in diesem Fall). RICHTIG?
Die Behauptung, im Parkhaus gelten besondere Regeln bzw gar keine (Blickkontakt..) finde ich auch unlogisch und nicht praktikabel.

Ich habe ja kein Problem mit gegenseitiger Rücksichtnahme bzw. "Verständigung" (z.B. funktioniert der italienische Verkehr im wesentlichen ja so..😁), aber ich habe es oft erlebt, dass die Leute RvL nicht im mindesten respektieren bzw. es zu sekundenlangen Irritationen kommt. Man sollte weigstens wissen, dass die StVO gilt, so wie man ja (hoffentlich) auch die Verkehrsregeln kennt.

Parkhaus Luisenplatz Darmstadt

Es ist logisch, dass keine StVO im Parkhaus gillt. Die kann nämlich nur auf gewidmeten öffentlich zugänglichen Verkehrsflächen gelten.
Ein Parkhaus ist öffentlich zugänglich, aber nicht gewidmet. Also auch keine StVO. So einfach.
Was der Betreiber in seiner Hausordnung vorschreibt kann ist nicht rechtlich bindet bei einem Unfall.
Rechtlich gesehen kannst du im Parkhaus fahren wie du willst. Ob dir nachher der Betreiber dann Hausverbot erteilt ist was anderes.

Die StVO gilt erstmal in einem Parkhaus das der Öffentlichkeit zugängig ist. Nicht jedoch in einer Tiefgarage zu der nur die Bewohner des Hauses Zugang haben. (z.B. BGH VRS 20,453) Für die Verkehrsregelung auf öffentlichen Flächen gilt NUR die StVO. Sonstige Regelungen nach Gemeindesatzung, Landesrecht o.ä. sind unzulässig.

Vorfahrtsregeln sind auch auf den Fahrbahnen öff. Parkplätze und Parkhäuser anzuwenden. Vorrang hat der fliessende Verkehr. Allerdings muss der auf der Fahrbahn fahrende ständig mit ausparkenden Fahrzeugen rechnen und daher ständig bremsbereit sein.
(AG Hamm, OLG Köln, LG Düss., und andere).

Gerade abgeschrieben aus einer kommentierten StVO nach Bouska/Leue

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von Ping pong paul


Die kann nämlich nur auf gewidmeten öffentlich zugänglichen Verkehrsflächen gelten.

Irrtum. Siehe eines meiner Postings auf der vohergehenden Seite. Unter Umständen gilt die StVO nicht nur auf gewidmeten Flächen, und das kommt viel öfter vor als man denkt.

Ciao!

Zitat:

Original geschrieben von Ping pong paul


Es ist logisch, dass keine StVO im Parkhaus gillt. Die kann nämlich nur auf gewidmeten öffentlich zugänglichen Verkehrsflächen gelten.

Warum? Wo steht dies?

Zitat:

Original geschrieben von Ping pong paul


Was der Betreiber in seiner Hausordnung vorschreibt kann ist nicht rechtlich bindet bei einem Unfall.

Warum nicht? Dem Betreiber gehört das Parkhaus, also kann er doch wohl rechtlich bindend vorschreiben, wie dort zu fahren ist - und im Unfallfall können die Beteiligten sich dann sicherlich darauf berufen.

MfG, HeRo

Nur weil das irgendein Prof schreibt muss das nicht stimmen.

Zitat:

Original geschrieben von HeRo11k3


Warum nicht? Dem Betreiber gehört das Parkhaus, also kann er doch wohl rechtlich bindend vorschreiben, wie dort zu fahren ist

Nein, kann er anscheinend nicht. Sofern das Parkhaus jeder benutzen kann gilt dort nach obigen von mir zitierten Urteilen immer die StVO.

Gruß Meik

@Ping pong paul: nur weil Du das Gegenteil behauptest, muss das nicht stimmen. Du gestattest, dass ich da der Vorlesungsunterlage mehr Glauben schenke.
Danach ist ein Parkhaus ganz klar "faktisch öffentlicher Verkehrsraum" (nicht gewidmet) und somit kann die StVO zur Regelung herangezogen werden.

Zitat:

Original geschrieben von Ping pong paul


Nur weil das irgendein Prof schreibt muss das nicht stimmen.

Der war gut 😁 😁!

Einem Prof, der mit Sicherheit einiges in der Materie drauf hat und lehrt sprichst Du die Fähigkeit ab zu beurteilen wo die StVO gilt und wo nicht.

Aber Ping pong paul weiß es natürlich viel besser als der Prof und ist aufgrund seines vorhandenen juristischen Hintergrundwissens viel fitter in seinem Beurteilungsvermögen als es der Prof jemals war.

Als wenn der Bäcker dem Entwicklungsingenieur erzählen will wie man eine Knautschzone optimal zu entwickeln hat. 😁 😁

Ciao!

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