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Geschwindigkeit im "Parkhaus"

Themenstarteram 24. Dezember 2006 um 1:05

Moin Jungs und Mädels ;) ,

Ich habe mal eine ganz Spezielle frage....mein Kumpel hat mich am Donnerstag als wir in einem Parkhaus fuhren gefragt, was denn für eine Geschwindigkeit in Parkhäusern zähle bzw. wie schnell man im Parkhaus fahren darf?

Erst dachte ich mir, Mensch, was für eine Dumme frage....aber im nachhinein hat er ja garnicht so unrecht denn ich konnte Ihm die Frage nicht beantworten.

Ich sagte wenn dort ein Schild mit einer Höchstgeschwindigkeit steht, dann ist es ja klar...das sagte er auch! Aber was ist wenn im ganzen Parkhaus so ein Schild nicht irgendwo steht?

Ich weiss, es gibt genug Parkhäuser wo man nicht schnell fahren kann da diese einfach nicht dafür gebaut sind.

Ich weiss nicht wie ich es sagen soll, irgendwie finde ich die frage ja doof aber irgendwie auch echt interessant.

Z.B Nachts im Centro Parkhaus, oder in einem Parkhaus des Düsseldorfer Flughafens oder im RRZ Parkhaus wenn nichts los ist und man nur noch schnell nachhause möchte und dort lange geraden sind dann hat man mal schnell 30Km/h auf dem Tacho oder mehr....

Nun ja... ich sagte Ihm man darf dann halt nur so schnell fahren wie die Situatuin bzw. Lage es zulässt.

Aber ich wollte einfach mal von euch wissen ob Ihr mir darauf eine Antwort geben könnt ;)

Vielen Dank

Gruß Ricky

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62 Antworten

Wenn der Parkplatz öffentlich zugänglich ist, kommt da auch die Polizei bei einem Unfall.

Man sollte dann nur bedenken, dass man eventuell doch nicht "Vorfahrt" hatte, weil die StVO dort nicht gilt. Es gillt das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme. Wer also immer langsam fährt und sich mit den anderen Autofahrern in Bezug auf Vorfahrt verständigt, wird da nichts falsch machen.

Die Schilder "Hier gilt die StVO gibt es nicht in der StVO selber. Also können sie einem auch nichts vorschreiben. Da könnte man auch draufschreiben "Hier darf fahren wer Froopy ist / Hier gilt die Magna Carta"

Zitat:

Original geschrieben von Ping pong paul

Die Schilder "Hier gilt die StVO" gibt es nicht in der StVO selber. Also können sie einem auch nichts vorschreiben. Da könnte man auch draufschreiben "Hier darf fahren wer Froopy ist / Hier gilt die Magna Carta"

Und das würde - meiner Meinung nach - dann auch gelten. Schließlich darf der Besitzer im Rahmen seines Hausrechts festlegen, wer auf seinem Grundstück fährt und wie gefahren wird.

(natürlich nur im Rahmen der übergeordneten Gesetze - dein erstes Beispiel könnte gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen :) )

MfG, HeRo

Zitat:

Original geschrieben von HeRo11k3

Meine bescheidene Meinung: Wenn der Besitzer/Eigentümer/Verwalter des Parkplatzes oder Parkhauses da dran schreibt "Hier gilt die StVO" dann gilt die da.

Wenn jemand zu mir in die Wohnung kommt und ich ihm sage "Schuhe ausziehen" dann hat er das ja auch zu tun.

Allerdings weiß ich nicht, ob sonderlich viele Paragraphen der StVO auf Parkplätze anwendbar sind. Ich halte mich da an "wer im Moment des Unfalls steht, hat alles richtig gemacht, was er richtig machen konnte" und bin dementsprechend langsam und bremsbereit unterwegs. Wenn nicht gerade der ganze Parkplatz leer ist.

MfG, HeRo

Klar, vorsichtig fahren soll man auch draußen auf der "echten" Straße. Auch wenn man Vorfahrt hat, darf man nicht auf biegen und brechen darauf pochen.

Genauso wohl auf einen Parkplatz. Nur muss es doch irgend eine Regel geben an die man sich hält/halten soll. Und wenn es nur die Rechts-vor-Links Regel ist. Ich halt doch ned bei jeder Kreuzung an und kuck erst mal den anderen ins Gesicht, fuchtel wild mit den Armen wer nun als erstes fährt... ne, da kommt man doch niemals raus.

Bisher hab ich es so gehalten. Rechts-vor-Links. Kommt einer rechts, mach ich langsam, der fährt gleich weiter und ich steh noch nicht mal komplett und kann gleich weiter. Das gleiche wenn ich die Vorfahrt hab. Schau kurz links, tut der langsam, fahr ich weiter, ansonsten hält man sicherheitshalber mal an.

Aber wisst ihr... so ganz ohne Vorschrift (oder SOLL, oder Bitte) tut man sich hart.

Ich nehm die Schilder bei der Einfahrt des Parkplatzes ernst. Auch wenn die (angeblich) nicht gültig sind -> Die haben ihren Sinn.

Themenstarteram 26. Dezember 2006 um 22:14

Abend,

Hmmm schön, hätte nicht gedacht das sich das Thema doch so entwickelt....

Bin echt mal auf andere Antworten gespannt....

Schönen abend noch

Gruß Ricky

Zitat:

Original geschrieben von sladaloose

Jeder sagt hier was anderes. Ich blicke nicht mehr durch.

Wie kann man klare Verhältnisse schaffen?

Eigentlich ist das ganz einfach: Ein Parkhaus ist ein Privatgelände. Da hat die STVO erst einmal nichts zu melden und der Besitzer des Privatgeländes ist verantwortlich.

Deshalb haben Parkhäuser eigene Regeln. Die sind im Eingangsbereich ausgehängt und genau diese Bedingungen gelten in diesem Parkhaus. Eine pauschale Aussage ist deshalb nicht möglich.

Oft lehnen sich die Parkhausbetreiber natürlich an die STVO an und schreiben entsprechendes. Das dürfen sie natürlich auch tun. Sehr oft wird auch eine Höchstgeschwindigkeit genannt.

Also fahr ins Parkhaus Deines Vertrauens und lies dir die Regeln durch.

Mir gehts darum, was verbindlich ist. Wenn der Besitzer an jeder Kreuzung ein Schild hinmacht, was die Vorfahrt regelt, dann ist mir das Recht. Schreibt er nur die Gültigkeit der StVO in seinem Hause vor, so ist für mich klar, dass an einer Kreuzung ohne Verkehrszeichen Rechts-vor-Links gilt.

Natürlich poche ich auf kein Recht, aber wenn es zu einem Unfall kommen sollte, sind dann beide automatisch zu 50% Schuld?

Wie gesagt, auf irgendwas muss man sich verlassen können und an jeder Kreuzung stehen bleiben, aussteigen mit den Händen fuchteln wer Vorfahrt hat, kann ja nicht der Sinn sein.

Nun, mach Dir mal keine Sorgen um Unfälle. Gerade wenn dort kein Schild hängt und man nicht weiss, wer genau Vorfahrt hat, wird dort auch vermutlich kein Unfall passieren.

Lies mal den folgenden Artikel der ZEIT: Gefahr ist gut

am 28. Dezember 2006 um 8:10

In Parkhäusern, auf Supermarktparkplätzen, Bahnhofsparkplätzen etc. gilt u.U. auch die StVO.

Hier (PDF-Dokument) teilweise nachzulesen.

Auszüge:

Zitat:

Definition – Öffentlicher Verkehrsraum

􀁺 Öffentlicher Verkehrsraum sind alle Flächen, die der Allgemeinheit

􀃖 wegerechtlich (Widmung) oder

􀃖 tatsächlich (faktisch)

zu Verkehrszwecken offen stehen, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen

(vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Auflage 2003, § 1 StVO, Rdnr. 13). –Siehe auch: Gemeingebrauch; Sondernutzung.

􀁺 Wegerechtlich öffentlicher Verkehrsraum ist eine für den Verkehr nach den Straßengesetzen des Bundes (§ 2 FernStrG) oder der Länder (z.B. § 3 BlnStrG) gewidmete Verkehrsfläche. Die Widmung erfolgt in der Regel durch Verwaltungsakt

(vgl. Schurig, StVO, 11. Auflage 2002, § 1 StVO, Anm. 2.1).

􀁺 Tatsächlich (faktisch) öffentlicher Verkehrsraum ist eine Verkehrsfläche im privaten oder öffentlichen Eigentum (zivilrechtlich Privatgelände), die durch die Allgemeinheit mit ausdrücklicher oder stillschweigender Duldung des Verfü-gungsberechtigten tatsächlich benutzt (praktisch privatrechtliche Widmung)

Zitat:

Die StVO gilt nur im öffentlichen Straßenverkehr, nicht auf reinem Privatgelände. – Siehe auch: Abgrenzung: Öffentlicher Verkehrsraum / Pri-vatgelände; Öffentlicher Verkehrsraum.

VwV-StVO zu § 1 Grundregeln:

„I. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt und lenkt den öffentlichen Verkehr.

II. Öffentlicher Verkehr findet auch auf nicht gewidmeten Straßen statt, wenn diese mit Zustimmung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden. Dagegen ist der Verkehr auf öffentlichen Straßen nicht öffentlich, solange diese, zum Beispiel wegen Bauarbeiten, durch Absperrschranken oder ähnlich wirksame Mittel für alle Verkehrsarten gesperrt sind.

III. Landesrecht über den Straßenverkehr ist unzulässig (vgl. Artikel 72 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 74 Nr. 22 des Grundgesetzes). Für örtliche Verkehrsregeln bleibt nur im Rahmen der StVO Raum.“

v4_13_Stud.doc – Stand: 05.09.2003

Ich persönlich halte es auf Parkplätzen, in Parkhäusern etc. mit der StVO und grundsätzlich Schritttempo.

Ciao!

Zitat:

Original geschrieben von fundive

Lies mal den folgenden Artikel der ZEIT: Gefahr ist gut

Ein sehr sehr interessantes Konzept - so was ähnliches ist mir auch schon mal durch den Kopf gegangen.

Wenn nicht alles zu 100% geregelt ist, dann kann sich auch keiner auf seine verbriefte und verfassungsrechtlich garantierte Vorfahrt (;)) verlassen, wird also von sich aus vorsichtiger fahren.

Das Problem dabei ist aber: Was, wenn dort doch ein Unfall passiert? Wer war schuld? Wer haftet? Was sagt die Versicherung?

Auf der anderen Seite steht ja im Artikel "eigentlich gilt hier rechts-vor-links, aber keiner kümmert sich drum" ;)

Ist halt die Frage, wie es von uns Deutschen aufgefasst werden würde, die wir ja gewohnt sind, dass alles seine genau geregelten Bahnen läuft...

Gruß

Ralle (der alte Bedenkenträger)

am 28. Dezember 2006 um 10:58

Bei so einem Konzept muß man sich aber teilweise von des deutschen Autofahrers Hochglanzmentalität verabschieden, hier und da gibt es wohl doch schon mal leichten Blechkontakt. Das Versicherungen sowas dann nicht mehr regeln (auf welchen Regelverstoß sollte man sich auch berufen?) wäre auch in Ordnung. An einigen Stellen wäre so ein Konzept in Ordnung, deutsche Autofahrer ticken aber anders. sieht man wenn das Gespräch auf ein generelles Tempolimit auf Autobahnen kommt.

Testen könnte man ein schilderloses Konzept aber durchaus, Schilder- und Ampellose Stadtteile in Großstädten wären ein interessanter Anfang (z.B. Hamburger Innenstadt oder Stadtteile wie HH-Altona bzw. Barmbek oder Wandsbek).

Ciao!

am 28. Dezember 2006 um 11:35

Keine Verkehrsregeln?

In der 30iger Zone bei mir hält sich schon keiner an bestehende Regeln, was soll das erst ganz ohne Regeln werden.

Bei mir wird mit 60 auf eine Kreuzung gehalten und wenn man dann von rechts kommt, dann kann man nur hoffen, dass der Fahrer von links das eintasten nicht als Aufgabe des Vorfahrtrechts interpretiert und weiter durch brettert.

In einem Parkhaus herrscht allerdings vorteilhafte Enge und Unübersichtlichkeit und meistens sagt sich da keiner "Da kam gestern keiner also wird da heute auch keiner kommen" da man dort ja doch nicht unbedingt jeden Tag fährt.

am 28. Dezember 2006 um 11:50

Zitat:

Original geschrieben von patti106

Keine Verkehrsregeln?

In der 30iger Zone bei mir hält sich schon keiner an bestehende Regeln, was soll das erst ganz ohne Regeln werden.

Wo wäre da der Unterschied?

Ciao!

am 28. Dezember 2006 um 12:44

Wer dich nicht an bestehende Regeln hält, der kann auch nach Owig bestraft werden.

Ein Wohngebiet ist ja auch nicht umsonst ne 30iger Zone und RvL gilt um nicht an jeder Kreuzung nen Haufen Schilder pflanzen zu müssen.

Wenn ich aber jedes mal beim Rechtsabbiegen nicht nur schauen muss ob da Fußgänger kommen oder ich in der engen Straße in den Gegenverkehr rage weil dieser mal wieder fast mittig fährt, kann ich nicht auch noch für die aufpassen, die von links kommen. Da rechne ich immer mit nem plötzlichem Einschlag von links.

Bei uns im Dorf gibt es einen Dorfplatz, an dessen Ecke sich mehrere Straßen (alle Tempo 30) treffen. Und genau an dieser Ecke steht auch ein kleiner runder Brunnen, der (aus welchen Gründen auch immer) in die Kreuzung hineinragt, so dass jene ein wenig "ums Eck gezogen ist" - siehe angehängtes Bild.

Alles in allem erinnert die Verkehrsführung von der Bauform her etwas an einen Kreisel, weshalb in der Regel etwas Verwirrung herrscht, wer denn jetzt Vorfahrt hat. Schilder gibt es hier keine.

Dennoch (oder genau deswegen?) passieren hier keine Unfälle - wenn einem nicht klar ist, ob er nun Vorfahrt hat, dann verständigt er sich mit den anderen und schon klappts. Natürlich gilt hier rechts-vor-links und im Grunde hält sich jeder dran, aber das ganze funktioniert in erster Linie einfach deshalb, weil die Leute hier viel aufmerksamer fahren.

Und seltsamerweise haben die Leute sogar noch genug Nerven und Aufmerksamkeit übrig, dass keines der dort spielenden Kinder (wie's sich für einen richtigen Dorfplatz gehört) gefährdet wird.

 

Dass das auch seine Schattenseiten hat, sollte man aber auch nicht verschweigen... durch die unkonventionelle Straßenführung scheinen einige Ortsunkundige wohl wirklich zu glauben, dass es sich hier um einen (linksgeführten) Kreisel handelt.

Und so fährt alle paar Monate mal einer mit seinem Auto auf unseren Dorfplatz (im Bild grün schraffiert)...

... und denen, die jetzt denken "na und?" sei gesagt, dass der Dorfplatz etwas tiefer liegt und nur über eine 30cm hohe Treppe (rot schraffiert) zu erreichen ist ;)

Gruß

Ralle

am 28. Dezember 2006 um 19:03

Zitat:

Original geschrieben von patti106

Wenn ich aber jedes mal beim Rechtsabbiegen nicht nur schauen muss ob da Fußgänger kommen oder ich in der engen Straße in den Gegenverkehr rage weil dieser mal wieder fast mittig fährt, kann ich nicht auch noch für die aufpassen, die von links kommen.

Warum nicht? Überforderung? Einfachste Regel: anhalten und Verkehrssituation klären. Ansonsten gilt der alte Leitsatz "im Zweifelsfall nie". Damit habe ich mich bis SF24 hochgearbeitet ;) . Man muß nicht ständig durch Schilder, Ampeln und Regulierungen durch den Verkehr geführt werden. Mit mehr Eigenverantwortlichkeit läuft es vielleicht besser, das holländische Beispiel zeigt das es funktionieren kann.

In Deutschland kann ich es mir allerdings nicht vorstellen weil der deutsche Autofahrer immer rechthaben will...

Ciao!

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