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Gesamtbreite mit Spiegeln

Audi

Aus gegebenem Anlaß:

http://www.welt.de/.../...lizei-an-Autobahn-Baustellen-abkassiert.html

Wie breit ist eigentlich der B7 (genauer A4 Avant 2.7 TDI, BJ 2006) inklusive Spiegeln? Ich hätte gern ein offizielles Dokument von Audi/Dekra/...

Zur Verdeutlichung der Problematik, ein Link zum aktuellen A4...

http://www.audi.de/.../a4_katalog.pdf

Auf Seite 124 wird die Gesamtfahzeugbreite mit 2040mm angegeben (und nicht etwa 1826mm, wie auch in den Fahrzeugpapieren vermerkt)!

Hinweis: unter
http://www.audi.de/.../2006_02_a4av_b7_27tdiquattro.pdf
wird nur die "Breite ohne Sp." mit 1772mm angegeben...

Beste Antwort im Thema

warum so kompliziert?
Seitenscheiben runter, nen 2m Holzmeterstab durchstecken,
dann sieht man doch gleich, was breiter ist,
der Meterstab, oder die Spiegeln

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... miss doch einfach mal nach...!

Habe meinen B6 genau wegen dieser Problematik kürzlich vermessen.
Breite über die  Spiegel 1950mm.

Beim B7 sollte es sich nicht großartig anders verhalten!

Beim B7 sind es 1970 mm ,also linke Baustellenspurtauglichkeit,gerade noch so

Aber ich bleibe in so engen Dingern eh lieber rechts,fährt sich angenehmer !

Also die 20 € wärens mir wert in der Baustelle trotzdem links an den LKWs vorbei zu fahren.

Fahre einen B7 2.0 Benziner (vermute aber mal die Motorleistung ist hierbei relativ egal) und komme ebenfalls auf 1970mm. Habe eben wegen dieser "Diskussion" vor ein paar Wochen selbst nachgemessen. Ich selbst habe keine elektrisch anklappbaren Spiegel, weiß aber nicht, ob die anklappbaren ggf. größer sind. Denke mal besser selbst nachmessen und man weiß, woran man ist.

Ähnliche Themen

Anklappbare Spiegel sind hier nicht von Bedeutung, da man wohl kaum mit angeklappten Spiegeln fährt.
Die Super-Aussage der Polizei ist, man muss selber die Breite des Fahrzeuges (incl. Spiegel) vermessen. Versuch das mal 😰

Da sind dann zwei unklare Punkte. Wie prüft die Polizei das?

1)Wenn sie eine Liste hat, die bei allen Fahrzeugen die Breite incl. Spiegeln benennt - warum kenne ich die nicht?

2) Wenn sie diese Liste nicht hat, soll sie gefälligst auf dem Parkplatz selbst nachmessen - in meinem Beisein. Vorher streite ich jede Behauptung zu dem Thema ab.

Wenn das Auto mehr als 2m Breite mit Spigeln hat, sollte man einen Spiegel einklappen in einer Baustelle 😉 vllt. gilt das ?! Soweit ich weiss muss man mindestens 2 intakte Rückspiegel haben,in dem Fall=> 1Innen +1Aussen😁

mensch die bullen bei euch in D haben ja gewalltigst einen an der Klatsche !! Wenn mir so ein behinderter typ sagt er habe ein foto von wo ich in einer BS überhole und meint mein auto ist breiter als 2m ohne irgendwelche listen nachmessungen dann würd ich diese kleine summe von 20 euro nicht bezahlen !! Das ist abzocke reine abzocke !! wie ich das in abenteuer auto gesehen habe habe ich gedacht die deutschen bullen sind nimma ganz sauber !! ACAB sag ich nur !! ich hoff nur dass so ein schildbürger streich nicht auch in Ö angewendet wird !!

Und ich geb euch allen einen Tipp zahlt einfach so beweisfehlende strafen einfach nicht !

Insgesamt - vor allem wegen der Höhe der Strafen - ist mir der deutsche Polizist schon lieber, als der Ösi.

Wenn man die Berichte sieht, wie deutsche Autofahrer an einigen kleinen AB-Abschnitten vor der Grenze bzw. hinter der Grenze wegen fehlender Vignette abgezogen werden, dann weiß ich nicht, wer hier die schlimmeren Ordnungshüter hat.

Die Gesamtbreite incl. Spiegel steht auch im Bordbuch drin ;-)

Zitat:

ich hoff nur dass so ein schildbürger streich nicht auch in Ö angewendet wird !!

Hallo Hans

du weist aber schon, das unsere Kieberer jeden Scheiß nachmachen

Viktor

Zitat:

Original geschrieben von rki0


Anklappbare Spiegel sind hier nicht von Bedeutung, da man wohl kaum mit angeklappten Spiegeln fährt.

Hehe, das ist mir schon klar, aber ggf. sind die Dinger aufgrund der zusätzlichen Mechanik größer als die "Standardspiegel".

Zitat:

Original geschrieben von audiverrueckter


Und ich geb euch allen einen Tipp zahlt einfach so beweisfehlende strafen einfach nicht !

Vom Beweis her ist das doch hier kein Problem. Da reichen die Zeugenaussagen von 2 Beamten und die entsprechende Fahrzeugbreite.

Ein Einspruch ist da quasi chancenlos und macht das Ganze nur noch teurer.

Zitat:

Original geschrieben von rki0


Die Super-Aussage der Polizei ist, man muss selber die Breite des Fahrzeuges (incl. Spiegel) vermessen. Versuch das mal 😰

wo sollte da ein problem bestehen?

an den spiegeln ein lot anhalten, auf dem boden kreidemarkierung aufzeichnen, anschließend den abstand vom rechten und linken kreidestrich messen...

warum so kompliziert?
Seitenscheiben runter, nen 2m Holzmeterstab durchstecken,
dann sieht man doch gleich, was breiter ist,
der Meterstab, oder die Spiegeln

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