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Gepäckträger eintragungspflichtig?

Hallo zusammen,
ich hätte kurz 2 Fragen, da ich über google und fragen nicht ganz schlau geworden bin, bzw ziemlich verwirrt.
Und zwar: Wenn ich einen Gepäckträger (also für Koffer und Topcase... wie auch immer man das Teil nennt) auf mein Motorrad schraube, muss ich das eintragen bzw vom TÜV abnehmen lassen? Oder reicht es wenn der Träger eine ABE hat? Sowohl google als auch bekannte geben dazu unterschiedliche Auskünfte... die einen sagen ja, die anderen nein...

Und zweitens: Woher bekommt man solche Teile günstig? Ich hab nur welche gefunden für 200 Euro, allerdings nur für die Koffer, nicht für ein Topcase. Ohne Koffer versteht sich, ist das normal? Für die Topcasehalterung nochmal 150 Euro, da muss es doch günstigere Alternativen geben...

Mein Motorrad: Habe eine Yamaha XJ 600 S Diversion, Baujahr 1993 (BRA).

Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen... Vielen Dank schonmal für die Hilfe 🙂

18 Antworten

Also, ich hab den TüV-ler gefragt: Gepäckträger etc müssen definitiv NICHT eingetragen werden und benötigen auch keine ABE. Natürlich müssen sie richtig angeschraubt sein und dürfen die üblichen Grenzen nicht überschreiten (z.B. breiter als Lenker u.ä.).

Zitat:

Original geschrieben von Softail-88


Also, ich hab den TüV-ler gefragt: Gepäckträger etc müssen definitiv NICHT eingetragen werden und benötigen auch keine ABE. Natürlich müssen sie richtig angeschraubt sein und dürfen die üblichen Grenzen nicht überschreiten (z.B. breiter als Lenker u.ä.).

Ok, vielen Dank!

Aber mir stellt sich da eine Frage: Ist nicht jeder Koffer breiter als der Lenker? Oder täuscht das so?

Weil besonders breit ist mein Lenker ja nicht, zwar kein Stummellenker, aber ich hab schon breitere gesehen... Und wenn es drüber geht, muss man es eintragen?!

Aber ansonsten danke, mit so einer Antwort kann man etwas anfangen 🙂

Koffer != fest mit dem Fahrzeug verbunden.

Kofferträger == fest mit dem Fahrzeug verbunden.

Bezüglich der zulässigen Breite von Koffern am Motorrad habe ich hier ein paar Zeilen verloren:

www.600ccm.info - Munitionskiste als Koffer am Motorrad

§32 StVZO und §22 StVO klären dich auf (sind dort zitiert). 🙂

Grüße, Martin

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH


Koffer != fest mit dem Fahrzeug verbunden.

Kofferträger == fest mit dem Fahrzeug verbunden.

Bezüglich der zulässigen Breite von Koffern am Motorrad habe ich hier ein paar Zeilen verloren:

www.600ccm.info - Munitionskiste als Koffer am Motorrad

§32 StVZO und §22 StVO klären dich auf (sind dort zitiert). 🙂

Grüße, Martin

Danke, da hatte ich wohl einen kleinen Denkfehler drin 🙂

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