Genaues Vorgehen bei Privatverkauf, um Rückstufung bei Unfall des Käufers zu vermeiden

Ich habe zwei Fragen:

1.) Bzgl. Beitragsrabett-Rückstufung, wie im Titel erwähnt

2.) Bzgl. Zahlung der Versicherungsprämie, wenn der Käufer seine eigene Versicherungsanmeldung verpennt.

Zu Frage 1.)

Ich werde einfach im Internet nicht fündig bzw. finde nur unklare und widersprüchliche Infos. Dabei ist das, was ich machen möchte, ein tausendfach üblicher Fall:

Ich möchte meinen Gebrauchten, der auf mich zugelassen und versichert ist, an Privat verkaufen. Mein etwas paranoider, aber nicht ganz unrealistischer Gedanke ist folgender:

Wenn wir den Kaufvertrag unterschrieben haben, Geld-, Schlüssel- und Fahrzeugpapierübergabe stattgefunden hat, fährt der Käufer und neue Eigentümer von mir weg und baut gleich auf der selben Fahrt einen Unfall.

Der Wagen hat ja noch mein Kennzeichen, ist noch auf mich zugelassen und versichert, also muss meine (Kasko bzw. Haftpflicht) Versicherung einspringen. Das würde meinen Schadenfreiheitsrabatt mindern (oder nicht?)

Um das zu verhindern, hab ich gelesen, dass empfohlen wird, ich als Verkäufer solle den Wagen vorher abmelden (dann ist auch das Kennzeichen weg, das ich bei der Abmeldung bei der Zulassungsstelle zurückgeben muss), und der Verkäufer soll sich ein Kurzzeit-Kennzeichen für eine geringe Gebühr (ca. 35EUR?) besorgen, mit dem er dann mit meinem Wagen losfahren kann, und dieses Kurzzeitkennzeichen bekommt er ja nur, wenn er der Zulassungsstelle eine Versicherung vorweisen kann. Das Problem ist nur: Mein Wagen steht auf einer öffentlichen Straße, also kann ich ihn gar nicht vorab abmelden! Und wenn ich ihn nicht vorab abmelden kann, kann sich der Käufer auch kein Kurzzeit-Kennzeichen von der Zulassungsstelle holen, denn diese Kennzeichen werden nur für bereits abgemeldete Fahrzeuge ausgestellt (ansonsten könnte man die Kennzeichen einfach nach dem Kauf tauschen, und alles wäre kein Problem).

Wie ist hier also die Vorgehensweise, die meinen obigen "paranoiden Ängsten" 100%-ig wasserdicht gerecht wird?

Natürlich könnte ich mich mit dem Käufer auf dem Parkplatz der Zulassungsstelle treffen, und wir machen die Ab- und erneute Anmeldung dann vor Ort, aber diese Variante ist völlig unpraktikabel, weil wegen persönlicher Termine ich und der Käufer beide keinen Urlaubstag deswegen opfern können, sondern wir wollen den Kauf vor meiner Haustür an einem Sonntag erledigen.

Im ADAC Download-Musterkaufvertrag-Privat steht nun:

Zitat:

Laut Gesetz geht schon mit Veräußerung des Kfz die Versicherung auf den Käufer über. Deshalb beeinträchtigt ein nach Fahrzeugübergabe vom Käufer verursachter Unfallschaden nicht den Schadenfreiheitsrabatt des Ver­käufers, auch wenn das Kfz noch nicht umgeschrieben ist.

Aber ist das wirklich so? Woanders habe ich gelesen, die Versicherungen machen da manchmal Probleme.

Zu Frage 2.)

Ein zweites, stark hiermit zusammenhängendes Thema, betrifft die Zahlung meiner jährlichen/monatlichen Versicherungsprämie: Eigentlich sollte der Verkäufer zügigst (z.B. innerhalb von 2 Tagen) das Auto auf sich selbst versichern und auch zulassen. Aber was, wenn er das einfach nicht macht? Ich hab zwar meiner Versicherung, und auch der Zulassungsbehörde, per sogenannter "Veraußerungsanzeige" den Eigentümerwechsel (mit Datum und Uhrzeit) mitgeteilt, und somit habe ich formal ein Sonderkündigungsrecht gegenüber meiner KFZ-Versicherung wegen Verkauf. Aber das ändert nichts daran, dass ich weiter die Versicherungsprämie bezahle, solange der Käufer das Auto nicht selber versichert. Stimmt doch, oder?

Jetzt ist Februar, mein Versicherungsjahr endet aber erst nächstes Jahr im Januar, also muss ich, wenn der Käufer "pennt", noch 11 Monate die Versicherung weiterzahlen, und erst nach Ende dieses Versicherungsjahres verlöre das Auto komplett seinen Versicherungsschutz, wenn der Käufer dann weiterhin untätig bleibt. So habe ich es verstanden, stimmt das? Ich kann also trotz "Kündigung meiner alten Versicherung" meiner Pflicht zur Zahlung der Versicherungsprämie bis Endes des laufenden Versicherungsjahres nicht entgehen, oder?

D.h. wenn der Käufer partout sein Auto nicht selber versichert, dann zahle ich ihm noch 11 Monate lang seine Versicherung und kann nichts dagegen tun außer den Rechtsweg zu beschreiten, mit viel Aufwand und ungewissem Ausgang, wenn bei ihm nichts zu holen ist. Meine Prämien-Zahlungen laufen also im Falle, dass der Käufer "pennt", unweigerlich noch bis zum Ende des Versicherungsjahres, also im schlimmsten Fall noch 11 Monate und 29 Tage.

Ist das korrekt? Erneut ist mein Verständnis, dass der einzige Weg, dies zu umgehen, der ist, dass ich den Wagen vorher abmelde, denn dann muss der Käufer selbst sein Kurzkennzeichen besorgen, um mit dem Wagen überhaupt losfahren zu können, und das Kennzeichen bekommt er von der Zulassungsstelle nur, wenn er eine Versicherung vorweisen kann.

Da wie schon gesagt mein Auto auf öffentlichem Gelände steht, kann ich es nicht vorzeitig abmelden. Damit trage ich das Risiko zu Frage 2 wohl auf jeden Fall selber. Das einzige was ich tun kann, um dieses Risiko zu minimieren, ist, den Wagen möglichst kurz vor Ablauf meines Versicherungsjahres zu verkaufen, damit sich mein Risiko, zu lange Versicherungsprämien zu zahlen, von 11 Monaten und 29 Tagen auf im besten Fall einen einzigen Tag reduziert.

Oder habe ich irgendwo etwas übersehen?

Idee/Frage: Warum ist es für Frage 2 nicht üblich, dass der Autokäufer ein Lastschriftmandat unterschreibt, dass es meiner jetzigen Versicherung erlaubt, alle Versicherungbeiträge die nach dem Verkaufsdatum noch entstehen (solange der Käufer also noch keine eigene Versicherung hat), diese Beiträge von seinem Konto statt von meinem Konto abzubuchen? Oder ist das auch wieder nur halb-sicher, weil im Falle, dass dessen Konto leer ist, die Versicherung sich die Versicherungsprämie doch wieder von meinem Konto holen würde?

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Verkaufe das Auto nur abgemeldet

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Nur ganz kurz; solche Aussagen gehen GAR NICHT (!).. (offenbar ohne Kenntnis der aktuellen Gesetzeslage)

"Region Hannover und "rotes Heftchen".. Das WAR MAL SO.. und zwar nicht "nur in der Region Hannover"..

es ist aber seit "irgendwann 2015" NICHT mehr so..

das Spielechen mit den roten Heftchen gibt's nicht mehr.., Es waren offenbar "zu viele" die vergessen haben das man das Heftchen VOR Fahrtantritt auch ausfüllen muss..

Ansonsten wiederhole ich mich: Nach Rechts- und Gesetzlage "HAFTET MAN NICHT MEHR" wenn zweifelsfrei feststeht, dass ALLE Haftung auf neuen Besitzer (Käufer) übergeht.

D.h. man haftet auch NICHT mit dem SF-Rabatt.. (es mag ein "Spielchen der Versicherung sein" die Dinge auch mal anders darzustellen) Sie wissen zunächst ja nicht "an WEN" das KFZ geht (..MÜSSEN aber zunächst weiterhin die volle Leistung erbringen im Fall der Fälle) In jedem Fall "gefällt" das Versicherungen erstmal nicht - das "Risiko nicht mehr kalkulieren zu können.

Hi Deni1968, ok, das mit dem roten Heft dachte ich mir schon:

Aus https://www.stuttgart.de/kurzzeitkennzeichen: "Durch eine Rechtsänderung gelten seit 1.4.2015 folgende Voraussetzungen:"

Damit ist das dann wohl auch in Hannover jetzt anders.

Ansonten: Danke nochmal für deine "Wiederholung".

Dann ist es wohl so, dass man mit dem entsprechenden Vertrag (ADAC-Vorlage) und zeitnahen Veräußerungsanzeigen in Richtung Versicherung und Zulassungsstelle als Käufer auf der sicheren Seite ist.

Der Mehraufwand, den man im seltenen Falle eines ummeldefaulen Käufers hat, ist wohl auch nicht größer, als der administrative Aufwand, den man im Falle einer vorherigen Abmeldung auf jeden Fall hat.

Also werd ich das Teil wohl auch angemeldet verkaufen, evtl. mit einer Zusatzklausel zu einer (gestaffelten) Vertragsstrafe mit jedem Tag, den die Ab-/Ummeldung später erfolgt als vertraglich vereinbart (diese Strafe müsste ich dann zwar eintreiben, aber es sollte den Käufer hinreichend motivieren, die Ummeldung nicht schleifen zu lassen, und kommt sicher auch bei der Versicherung gut an wenn ich nachweisen kann, dass ich alles getan hab um den Versicherungsvertrag nicht unnötig lange im für die Versicherung "nicht kalkulierbaren Zustand" zu halten).

Wenn der Käufer allerdings keinen deutschen Wohnsitz hat oder kein Deutscher ist, dann weiß ich nicht, ob ich Schwierigkeiten erwarten kann (es ist mir zuwider, dies hier schreiben zu müssen, das ich wirklich niemanden diskriminieren möchte und selbst viele ausländische Freunde habe).

Der Käufer kann sich doch von der Versicherung eine "evb nummer" holen für Kurzzeit und dann zur Zulassung (du ab und er an), Probefahrtabsicherung ( https://webapp.kasko.io/.../ ) könnt Ihr auch machen - Kaufvertrag mit Uhrzeit und Datum per Fax an die KFZ Versicherung und gut.......

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..dem hier vorherigen hab ich dann wirklich nichts mehr hinzuzufügen..; Das "letzte Quentchen Menschenkenntnis" muss man Dir glub ich nicht mehr "beibringen".., das HAST Du schon (sag ich so, OHNE Dich zu kennen)..

Dennoch "Viel Glück dann einfach beim Verkauf" (ein Käufer muss ja glaub ich erst noch "gefunden werden"..)

..und selbst wenn ein Ausländer kommt.. (ich habe 4 der letzen 5 Autos an Ausländer verkauft).. Das waren durchweg die zuverlässigsten Menschen (das geht beim "pünktlichen kommen zur Besichtigung" los - und hört beim administrativen Teil auf..)
Eines der Fahrzeug ging mit "meinen Kennzeichen" nach Kroatien, die Schilder und Papiere kamen mit Bus am nächsten Tag zu seinem Verwandten zurück - der das Auto abmeldete und die Papiere mit dem gleichen Bus abends wieder dorthin schickte..

Also alles schon probiert.., (will insgesamt sagen).. so lange wie man "NORMAL auftritt" gg. seinem Handelspartner = stehen die Chancen gut, dass es auch im KORREKT-Modus zurück kommt.

Zitat:

@audiCoupeNG2.3 schrieb am 26. Februar 2017 um 21:35:12 Uhr:


Der Käufer kann sich doch von der Versicherung eine "evb nummer" holen für Kurzzeit und dann zur Zulassung (du ab und er an), Probefahrtabsicherung ( https://webapp.kasko.io/.../ ) könnt Ihr auch machen - Kaufvertrag mit Uhrzeit und Datum per Fax an die KFZ Versicherung und gut.......

Die Probefahrt-Absicherung kannte ich gar nicht - das ist ja cool!

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